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WZ-Gruppe 91.4 – Botanische und zoologische Gärten sowie Naturparks

Einordnung in die WZ 2025 Die Gruppe 91.4 "Botanische und zoologische Gärten sowie Naturparks" gehört zum Abschnitt KUNST, SPORT UND ERHOLUNG der amtlichen deutschen Wirtschaftszweigklassifikation (WZ 2025).

Ebene Gruppe
Tiefe 3/5
Untergeordnet 2
Verwandt 3
Übersicht

Informationen zu WZ-Gruppe 91.4

Vollständige Bezeichnung Botanische und zoologische Gärten sowie Naturparks
Abschnitt S - Kunst, Sport und Erholung
Abteilung 91 - Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten
Gruppe 91.4 - Botanische und zoologische Gärten sowie Naturparks
Kundensystematik 910
Einordnung

Erläuterungen zu Gruppe 91.4

Einordnung in die WZ 2025

Die Gruppe 91.4 "Botanische und zoologische Gärten sowie Naturparks" gehört zum Abschnitt KUNST, SPORT UND ERHOLUNG der amtlichen deutschen Wirtschaftszweigklassifikation (WZ 2025). Sie ist direkt der Abteilung 91 untergeordnet und umfasst Einrichtungen, die primär der Präsentation lebender Pflanzen und Tiere sowie der Bewahrung natürlicher Landschaften dienen.

Typische Unterbereiche und Tätigkeiten

Zu dieser Gruppe zählen zoologische Gärten (Tierparks, Aquarien), botanische Gärten (Pflanzensammlungen, Arboreten) und Naturparks, die Besuchern zugänglich sind. Die Tätigkeiten konzentrieren sich auf Zucht, Pflege, Bildung und den Erhalt der biologischen Vielfalt.

Praktische Anwendung der Klassifikation

Diese Klassifikation ist relevant für Gewerbeanmeldungen, statistische Erfassungen und die branchenspezifische Zuordnung von Unternehmen. Sie hilft bei der korrekten Einordnung von Betrieben, die Erholungs- und Bildungsangebote in natürlicher Umgebung bereitstellen.

Häufig gestellte Fragen

Was fällt unter die WZ 2025 Gruppe 91.4?

Zur Gruppe 91.4 zählen der Betrieb von botanischen und zoologischen Gärten sowie Naturparks, die der Erholung, Bildung und dem Artenschutz dienen.