WZ-Gruppe 91.4 – Botanische und zoologische Gärten sowie Naturparks
Einordnung in die WZ 2025 Die Gruppe 91.4 "Botanische und zoologische Gärten sowie Naturparks" gehört zum Abschnitt KUNST, SPORT UND ERHOLUNG der amtlichen deutschen Wirtschaftszweigklassifikation (WZ 2025).
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Erläuterungen zu Gruppe 91.4
Einordnung in die WZ 2025
Die Gruppe 91.4 "Botanische und zoologische Gärten sowie Naturparks" gehört zum Abschnitt KUNST, SPORT UND ERHOLUNG der amtlichen deutschen Wirtschaftszweigklassifikation (WZ 2025). Sie ist direkt der Abteilung 91 untergeordnet und umfasst Einrichtungen, die primär der Präsentation lebender Pflanzen und Tiere sowie der Bewahrung natürlicher Landschaften dienen.
Typische Unterbereiche und Tätigkeiten
Zu dieser Gruppe zählen zoologische Gärten (Tierparks, Aquarien), botanische Gärten (Pflanzensammlungen, Arboreten) und Naturparks, die Besuchern zugänglich sind. Die Tätigkeiten konzentrieren sich auf Zucht, Pflege, Bildung und den Erhalt der biologischen Vielfalt.
Praktische Anwendung der Klassifikation
Diese Klassifikation ist relevant für Gewerbeanmeldungen, statistische Erfassungen und die branchenspezifische Zuordnung von Unternehmen. Sie hilft bei der korrekten Einordnung von Betrieben, die Erholungs- und Bildungsangebote in natürlicher Umgebung bereitstellen.
Häufig gestellte Fragen
Was fällt unter die WZ 2025 Gruppe 91.4?
Zur Gruppe 91.4 zählen der Betrieb von botanischen und zoologischen Gärten sowie Naturparks, die der Erholung, Bildung und dem Artenschutz dienen.