WZ-Abteilung 88 – Sozialwesen, ohne Heime
Sozialwesen ohne Heime: Definition und Einordnung Die Abteilung 88 "Sozialwesen, ohne Heime" gehört zum Abschnitt R "Gesundheits- und Sozialwesen" der WZ 2025.
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Erläuterungen zu Abteilung 88
Sozialwesen ohne Heime: Definition und Einordnung
Die Abteilung 88 "Sozialwesen, ohne Heime" gehört zum Abschnitt R "Gesundheits- und Sozialwesen" der WZ 2025. Sie umfasst soziale Dienstleistungen, die außerhalb stationärer Einrichtungen erbracht werden. Typische Tätigkeiten sind ambulante Betreuung, Beratungsdienste und soziale Begleitung.
Unterbereiche der Abteilung 88
Zu den beiden Hauptgruppen dieser Abteilung zählen die soziale Betreuung älterer oder behinderter Menschen sowie Erziehungs- und Familienberatungsdienste. Diese Klassifikation hilft bei der präzisen Einordnung Ihres Unternehmens für Gewerbeanmeldung und Statistik.
Praktische Anwendung der Klassifikation
Diese Seite ist besonders relevant für Gründer und Unternehmen im sozialen Sektor, die ihre Tätigkeit korrekt nach WZ 2025 klassifizieren müssen. Die Abteilung 88 unterscheidet sich klar von der Abteilung 87 "Heime".
Wichtige Unterscheidungsmerkmale
Ein Wirtschaftsexperte betont: "Die Abgrenzung zu stationären Einrichtungen ist entscheidend für die korrekte Klassifikation." Nutzen Sie diese Information für eine fehlerfreie Gewerbeanmeldung und branchenspezifische Statistiken.
Häufig gestellte Fragen
Was umfasst der WZ-Code 88?
Der WZ-Code 88 beschreibt die Tätigkeit 'Sozialwesen, ohne Heime' innerhalb der WZ 2025.