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WZ-Abteilung 88 – Sozialwesen, ohne Heime

Sozialwesen ohne Heime: Definition und Einordnung Die Abteilung 88 "Sozialwesen, ohne Heime" gehört zum Abschnitt R "Gesundheits- und Sozialwesen" der WZ 2025.

Ebene Abteilung
Tiefe 2/5
Untergeordnet 2
Verwandt 2
Übersicht

Was umfasst die Abteilung 88?

Vollständige Bezeichnung Sozialwesen, ohne Heime
Abschnitt R - Gesundheits- und Sozialwesen
Abteilung 88 - Sozialwesen, ohne Heime
Kundensystematik 880
Einordnung

Erläuterungen zu Abteilung 88

Sozialwesen ohne Heime: Definition und Einordnung

Die Abteilung 88 "Sozialwesen, ohne Heime" gehört zum Abschnitt R "Gesundheits- und Sozialwesen" der WZ 2025. Sie umfasst soziale Dienstleistungen, die außerhalb stationärer Einrichtungen erbracht werden. Typische Tätigkeiten sind ambulante Betreuung, Beratungsdienste und soziale Begleitung.

Unterbereiche der Abteilung 88

Zu den beiden Hauptgruppen dieser Abteilung zählen die soziale Betreuung älterer oder behinderter Menschen sowie Erziehungs- und Familienberatungsdienste. Diese Klassifikation hilft bei der präzisen Einordnung Ihres Unternehmens für Gewerbeanmeldung und Statistik.

Praktische Anwendung der Klassifikation

Diese Seite ist besonders relevant für Gründer und Unternehmen im sozialen Sektor, die ihre Tätigkeit korrekt nach WZ 2025 klassifizieren müssen. Die Abteilung 88 unterscheidet sich klar von der Abteilung 87 "Heime".

Wichtige Unterscheidungsmerkmale

Ein Wirtschaftsexperte betont: "Die Abgrenzung zu stationären Einrichtungen ist entscheidend für die korrekte Klassifikation." Nutzen Sie diese Information für eine fehlerfreie Gewerbeanmeldung und branchenspezifische Statistiken.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der WZ-Code 88?

Der WZ-Code 88 beschreibt die Tätigkeit 'Sozialwesen, ohne Heime' innerhalb der WZ 2025.