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WZ-Abteilung 87 – Heime, ohne Erholungs- und Ferienheime

Abteilung 87 im Überblick Die Abteilung 87 „Heime, ohne Erholungs- und Ferienheime“ ist Teil der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2025 (WZ 2025) und gehört zum Abschnitt R „Gesundheits- und Sozialwesen“.

Ebene Abteilung
Tiefe 2/5
Untergeordnet 4
Verwandt 2
Übersicht

Was umfasst die Abteilung 87?

Vollständige Bezeichnung Heime, ohne Erholungs- und Ferienheime
Abschnitt R - Gesundheits- und Sozialwesen
Abteilung 87 - Heime, ohne Erholungs- und Ferienheime
Kundensystematik 870
Einordnung

Erläuterungen zu Abteilung 87

Abteilung 87 im Überblick

Die Abteilung 87 „Heime, ohne Erholungs- und Ferienheime“ ist Teil der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2025 (WZ 2025) und gehört zum Abschnitt R „Gesundheits- und Sozialwesen“. Sie erfasst Einrichtungen, die dauerhaft oder langfristig Betreuung, Pflege oder Unterbringung bieten, jedoch keine touristischen Ferienheime.

Typische Unterbereiche

Zu den vier direkten Untereinträgen zählen Pflegeheime für ältere oder pflegebedürftige Personen, Behindertenheime, Kinderheime sowie andere Heime mit sozialem oder gesundheitlichem Betreuungscharakter. Diese Abgrenzung hilft bei der präzisen statistischen Erfassung und behördlichen Zuordnung.

Nutzung im WZ-2025-Guide

Diese Klassifikation ist relevant für Gewerbeanmeldungen, Branchenstatistiken und die wirtschaftliche Einordnung von Heimbetreibern. Sie bietet klare Definitionen für Unternehmen, Behörden und Researcher.

Häufig gestellte Fragen

Welche Einrichtungen fallen unter Abteilung 87 der WZ 2025?

Abteilung 87 umfasst Heime wie Pflegeheime, Behindertenheime, Kinderheime und ähnliche Einrichtungen, ausgenommen sind ausschließlich Erholungs- und Ferienheime.

Wozu dient die Klassifikation nach WZ 2025 für Heime?

Die WZ 2025 dient der statistischen Erfassung und klaren Abgrenzung von Wirtschaftsaktivitäten, was für Gewerbeanmeldung, Branchenstatistiken und behördliche Zuordnung relevant ist.