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Abteilung

WZ-Abteilung 65 – Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen, ohne Sozialversicherung

Einordnung in die WZ 2025 Abteilung 65 (Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen, ohne Sozialversicherung) gehört zur übergeordneten Abteilung L (Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen)...

Ebene Abteilung
Tiefe 2/5
Untergeordnet 3
Verwandt 2
Übersicht

Was umfasst die Abteilung 65?

Vollständige Bezeichnung Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen, ohne Sozialversicherung
Abschnitt L - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Abteilung 65 - Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen, ohne Sozialversicherung
Kundensystematik 65A
Einordnung

Erläuterungen zu Abteilung 65

Einordnung in die WZ 2025

Abteilung 65 (Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen, ohne Sozialversicherung) gehört zur übergeordneten Abteilung L (Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen) der deutschen Wirtschaftszweigklassifikation WZ 2025. Sie umfasst drei direkte Untergruppen: 65.1 (Versicherungen), 65.2 (Rückversicherungen) und 65.3 (Pensionskassen).

Anwendungsbereich und Nutzen

Diese Klassifikation ist relevant für Unternehmen, die Versicherungs- oder Pensionsdienstleistungen anbieten, sowie für Statistiken, Gewerbeanmeldungen und branchenspezifische Analysen. Sie hilft bei der präzisen Zuordnung von Wirtschaftstätigkeiten ohne Überschneidung mit der Sozialversicherung.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der WZ-Code 65?

Der WZ-Code 65 beschreibt die Tätigkeit 'Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen, ohne Sozialversicherung' innerhalb der WZ 2025.