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WZ-Code 92.00.4 – Sonstiges Spiel-, Wett- und Lotteriewesen

Der Code 92.00.4 der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2025 (WZ 2025) erfasst sonstige Dienstleistungen im Spiel-, Wett- und Lotteriewesen, die nicht unter spezifischere Codes fallen.

Ebene Unterklasse
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Übersicht

Informationen zu WZ-Code 92.00.4

Vollständige Bezeichnung Sonstiges Spiel-, Wett- und Lotteriewesen
Abschnitt S - Kunst, Sport und Erholung
Abteilung 92 - Spiel-, Wett- und Lotteriewesen
Gruppe 92.0 - Spiel-, Wett- und Lotteriewesen
Klasse 92.00 - Spiel-, Wett- und Lotteriewesen
NACE Rev. 2.1 92.00.4
WZ 2008 Entsprechung 92.00.3
Kundensystematik 920

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Offizielle Hinweise

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 92.00.4?

Der Code 92.00.4 der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2025 (WZ 2025) erfasst sonstige Dienstleistungen im Spiel-, Wett- und Lotteriewesen, die nicht unter spezifischere Codes fallen. Dazu zählen insbesondere Tätigkeiten wie der Betrieb von Spielhallen ohne Casino-Charakter, die Organisation von Sportwetten außerhalb von Lotterien sowie verwandte Dienstleistungen. Für die Gewerbeanmeldung sind eine behördliche Genehmigung und die Einhaltung des Glücksspielstaatsvertrags entscheidend. Der Code grenzt sich klar von Spielbanken (92.00.1) und Lotterien (92.00.3) ab. Typische Tätigkeiten unter Code 92.00.4

Unter dieser Klassifikation werden verschiedene gewerbliche Aktivitäten zusammengefasst. Dazu gehören:

  • Betrieb von Spielhallen, die nicht als Spielbanken gelten
  • Durchführung von Sportwetten, sofern sie nicht als Lotterie veranstaltet werden
  • Organisation von Geldspielautomaten außerhalb von Casinos

Anbieten von Wettdienstleistungen, die nicht anderweitig spezifiziert sind

Diese Tätigkeiten unterliegen strengen regulativen Anforderungen. Der Fokus liegt auf gewerblich betriebenen Angeboten, die Glücksspielelemente enthalten.

Abgrenzung zu anderen WZ-Codes

Die Abteilung 92 der WZ 2025 differenziert präzise zwischen verschiedenen Formen des Spiel- und Wettwesens. Code 92.00.4 nimmt eine Residualposition ein und erfasst nur jene Aktivitäten, die nicht von anderen Codes abgedeckt werden. Konkret grenzt er sich ab von:

  • 92.00.1: Spielbanken – hierunter fallen klassische Casinos mit Tischspielen und umfassendem Spielbetrieb

92.00.3: Lotteriewesen – dazu zählen Zahlenlotterien, Ausspielungen und ähnliche Verlosungen

Für Mischbetriebe ist eine separate Codierung der Tätigkeitsschwerpunkte erforderlich. Eine Doppelerfassung unter mehreren Codes ist nicht zulässig.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Gewerbeanmeldung

Die Ausübung von Tätigkeiten unter Code 92.00.4 setzt eine behördliche Genehmigung voraus. Maßgeblich sind der Glücksspielstaatsvertrag der Länder und die Gewerbeordnung. Bei der Gewerbeanmeldung müssen Sie:

  • einen Antrag auf Erlaubnis nach § 33i GewO stellen
  • die Zuverlässigkeit nachweisen
  • die Einhaltung der Spielerschutzvorschriften garantieren

regionale Sonderregelungen der Bundesländer beachten

Ohne gültige Genehmigung ist der Betrieb illegal und kann mit Bußgeldern oder Strafverfolgung geahndet werden.

Häufige Fehler und praktische Hinweise

Unternehmer machen häufig Fehler bei der Einordnung ihrer Tätigkeit. Typische Probleme sind:

  • Verwechslung mit Lotteriebetrieb (92.00.3) bei Sportwetten
  • falsche Einstufung von Automatenaufstellern ohne Spielhalleneigenschaft

Nichtbeachtung länder spezifischer Genehmigungspflichten

Konsultieren Sie im Zweifel das Statistische Bundesamt oder einen Fachanwalt für Gewerberecht. Eine fehlerhafte Codierung kann zu Problemen bei Steuererklärungen oder behördlichen Prüfungen führen.

Zusammenfassung und nächste Schritte

Code 92.00.4 ist für sonstiges Spiel-, Wett- und Lotteriewesen vorgesehen. Er verlangt klare Abgrenzung zu ähnlichen Codes und setzt behördliche Genehmigungen voraus. Prüfen Sie vor Gewerbestart, ob Ihre Tätigkeit hierunter fällt, und holen Sie die erforderlichen Erlaubnisse ein. Bei Unsicherheiten helfen die Industrie- und Handelskammern mit Erstberatungen.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der WZ-Code 92.00.4?

Der WZ-Code 92.00.4 beschreibt die Tätigkeit 'Sonstiges Spiel-, Wett- und Lotteriewesen' innerhalb der WZ 2025.