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WZ-Code 90.39.3 – Sonstige Entertainmentveranstalter

Der Code 90.39.3 „Sonstige Entertainmentveranstalter“ ist Teil der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2025) in Deutschland und fasst Veranstalter von Unterhaltungsdiensten zusammen, die nicht unter spezifischere...

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Übersicht

Informationen zu WZ-Code 90.39.3

Vollständige Bezeichnung Sonstige Entertainmentveranstalter
Abschnitt S - Kunst, Sport und Erholung
Abteilung 90 - Kunstschaffende Tätigkeiten und Tätigkeiten in der darstellenden Kunst
Gruppe 90.3 - Erbringung von Dienstleistungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste
Klasse 90.39 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste
NACE Rev. 2.1 90.39.3
WZ 2008 Entsprechung 90.02.0, 90.04.1
Kundensystematik 900

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Offizielle Hinweise

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist diese WZ-Position selbst als ex-Position gekennzeichnet.

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 90.39.3?

Der Code 90.39.3 „Sonstige Entertainmentveranstalter“ ist Teil der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2025) in Deutschland und fasst Veranstalter von Unterhaltungsdiensten zusammen, die nicht unter spezifischere Codes wie 90.01 bis 90.04 fallen. Typische Tätigkeiten umfassen die Organisation von nicht klassischen Entertainment-Events, beispielsweise Comedy-Shows, Zaubervorführungen oder thematischen Unterhaltungsformaten. Für die Gewerbeanmeldung ist eine klare Abgrenzung zu verwandten Codes entscheidend, um Fehler zu vermeiden. Was der Code 90.39.3 umfasst Der Code klassifiziert Unternehmen, die Entertainmentveranstaltungen organisieren und durchführen, sofern diese nicht bereits durch andere Codes abgedeckt sind. Dazu zählen:

  • Veranstaltung von Comedy- und Kabarett-Abenden
  • Organisation von Zauber- und Illusionsshows

Durchführung von thematischen Unterhaltungsevents wie Mittelaltermärkten mit Entertainment-Charakter

Veranstaltungen mit interaktiven oder nicht traditionellen Formaten Die Tätigkeit bezieht sich primär auf die organisatorische und veranstalterische Ebene, nicht auf die künstlerische Ausführung selbst.

  • Abgrenzung zu verwandten Codes
  • Eine klare Trennung ist notwendig, um Doppelklassifikationen zu vermeiden. Code 90.39.3 schließt aus:
  • Veranstaltungen darstellender Kunst (Code 90.01 bis 90.04), etwa Theater, Musik- oder Tanzaufführungen
  • Sportveranstaltungen (Code 93.11 oder 93.19)
  • Messeveranstaltungen (Code 82.30)

Veranstaltungen mit überwiegend gastronomischem Charakter (Gaststättengewerbe) Falls Unsicherheiten bestehen, hilft eine Anfrage beim zuständigen Gewerbeamt oder Statistischem Bundesamt.

Hinweise zur Gewerbeanmeldung Bei der Anmeldung eines Gewerbes als Entertainmentveranstalter sind folgende Punkte zu beachten: Wähle den Code 90.39.3 nur, wenn keine passendere spezifische Klassifikation zutrifft. Beschreibe die geplanten Tätigkeiten detailliert im Anmeldeformular. Prüfe, ob zusätzliche Genehmigungen erforderlich sind, etwa für Veranstaltungsorte oder Urheberrechte. Fehlerhafte Codierung kann zu Problemen bei der statistischen Erfassung oder behördlichen Auflagen führen.

Praktische Einschränkungen und Fehlerquellen Der Code ist restriktiv definiert und deckt nur reine Entertainmentveranstaltungen ab. Häufige Fehler: Vermischung mit gastronomischen Dienstleistungen, die separat klassifiziert werden müssen. Verwechslung mit kulturellen oder künstlerischen Veranstaltungen, die unter 90.01–90.04 fallen. Übersehen von Nebentätigkeiten wie Ticketverkauf, der unter 47.79 oder 82.30 liegen kann. Im Zweifel konsultiere einen Steuerberater oder das Statistische Bundesamt für eine verbindliche Auskunft.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der WZ-Code 90.39.3?

Der WZ-Code 90.39.3 beschreibt die Tätigkeit 'Sonstige Entertainmentveranstalter' innerhalb der WZ 2025.