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WZ-Code 90.39.1 – Konzertveranstalter

Der Code 90.39.1 im Klassifikationssystem der Wirtschaftszweige (WZ) bezeichnet die wirtschaftliche Tätigkeit von Konzertveranstaltern.

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Übersicht

Informationen zu WZ-Code 90.39.1

Vollständige Bezeichnung Konzertveranstalter
Abschnitt S - Kunst, Sport und Erholung
Abteilung 90 - Kunstschaffende Tätigkeiten und Tätigkeiten in der darstellenden Kunst
Gruppe 90.3 - Erbringung von Dienstleistungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste
Klasse 90.39 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste
NACE Rev. 2.1 90.39.1
WZ 2008 Entsprechung 90.02.0, 90.04.1
Kundensystematik 900

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Offizielle Hinweise

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist diese WZ-Position selbst als ex-Position gekennzeichnet.

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 90.39.1?

Der Code 90.39.1 im Klassifikationssystem der Wirtschaftszweige (WZ) bezeichnet die wirtschaftliche Tätigkeit von Konzertveranstaltern. Er wird für statistische Erfassung, Gewerbeanmeldung und branchenspezifische Zuordnung genutzt. Wenn du Konzerte organisierst – ob regelmäßig oder als Einzelprojekt –, ist dieser Code für dich relevant. Erfasst werden hier Unternehmen, die Konzerte planen, durchführen und vermarkten, nicht die ausführenden Künstler selbst. Was bedeutet Code 90.39.1 genau?

Die Klassifikation der Wirtschaftszweige ordnet jeder beruflichen Tätigkeit einen spezifischen Code zu. 90.39.1 fällt unter die Hauptgruppe 90 (Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten) und bezeichnet speziell "Erbringung von Dienstleistungen des Konzertveranstalters".

Dazu zählen:

  • Booking von Künstlern und Bands
  • Organisation der Veranstaltungsstätte
  • Vermarktung und Ticketing
  • Technische Abwicklung vor Ort

Rechtliche und administrative Abwicklung

Nicht dazu gehören dagegen die künstlerische Darbietung selbst oder der Betrieb von Spielstätten ohne Veranstaltungstätigkeit. Wann du den Code 90.39.1 verwendest

Du gibst diesen Code an, wenn dein Unternehmen hauptsächlich oder ergänzend Konzerte veranstaltet. Das gilt unabhängig von der Größe oder Rechtsform – ob GmbH, Einzelunternehmen oder freiberuflich Tätiger.

Typische Szenarien:

  • Du betreibst ein Booking-Büro für Bands.

Du organisierst Festivals oder Konzertreihen.

Du veranstaltest Konzerte in Locations, die du nicht selbst besitzt.

Du bietest Full-Service-Organisation für musikalische Events an.

Für reine Proberaumvermietung, Musikunterricht oder Tonstudios gelten andere Codes.

Abgrenzung zu anderen Codes

Oft kommt es zu Verwechslungen mit ähnlichen Tätigkeiten. Hier die wichtigsten Unterschiede:

  • Code
  • Tätigkeit
  • Abgrenzung zu 90.39.1
  • 90.01
  • Darstellende Künstler
  • Bezieht sich auf die künstlerische Ausführung, nicht auf Organisation.
  • 90.04
  • Betrieb von Spielstätten
  • Umfasst den Betrieb von Theatern/Konzertsälen, nicht die Veranstaltung von Konzerten.
  • 93.29
  • Veranstaltung sonstiger Freizeit- und Erholungsaktivitäten
  • Bezieht sich auf nicht-kulturelle Freizeitevents.

Code 90.04.1 (Theater- und Konzertveranstalter) ist veraltet und wurde durch differenziertere Codes ersetzt. Für Konzerte nutzt du 90.39.1.

Praktische Schritte zur Code-Angabe

Bei der Gewerbeanmeldung oder statistischen Meldung gibst du den Code beim zuständigen Amt an – meist Gewerbeamt oder Statistisches Landesamt.

So gehst du vor:

  • Kläre, ob deine Tätigkeit primär Konzertveranstaltung ist.

Wähle den Code 90.39.1 aus dem aktuellen WZ-Verzeichnis.

Gib ihn bei der Anmeldung deines Gewerbes oder Freiberufler-Tätigkeit an.

Bei gemischten Tätigkeiten nennst du den Hauptcode zuerst.

Falls du unsicher bist, hilft das Statistische Amt oder ein Steuerberater mit Branchenkenntnis.

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

Viele Veranstalter machen ähnliche Fehler bei der Code-Zuordnung:

  • Verwechslung mit künstlerischer Tätigkeit: Spielst du selbst im Konzert, nutzt du zusätzlich Code 90.01. Veranstaltest du nur, bleibt es bei 90.39.1.

Veraltete Codes: Verwende immer die aktuelle WZ-Version. 90.04.1 ist nicht mehr gültig.

Unklare Haupttätigkeit: Wenn du auch andere Events organisierst, muss der Code der hauptsächlichen Tätigkeit zuerst genannt werden.

Ein falscher Code kann zu fehlerhafter statistischer Erfassung führen, hat aber meist keine direkten rechtlichen Folgen.

Checkliste für Konzertveranstalter

Bevor du den Code angibst, prüfe diese Punkte:

  • Organisierst du Konzerte beruflich?

Bist du der Verantwortliche für Planning, Booking und Durchführung?

Vermarktest du die Events und verkaufst Tickets?

Arbeitest du mit Künstlern, die ihren eigenen Code (90.01) haben?

Wenn du alle Punkte mit Ja beantwortest, ist 90.39.1 der richtige Code für dich. Für fortgeschrittene Veranstalter: Gemischte Tätigkeiten

Viele in der Branche kombinieren mehrere Tätigkeiten. Ein Club-Betreiber, der auch Konzerte veranstaltet, nutzt beispielsweise beide Codes: 90.04 für den Betrieb der Spielstätte und 90.39.1 für die Veranstaltung der Konzerte. Die Haupttätigkeit steht an erster Stelle.

Für Künstler, die auch eigene Konzerte organisieren, können 90.01 und 90.39.1 parallel relevant sein. Gib dann den Code an, der den größeren Umsatzanteil hat, zuerst an.

Fragen und Antworten

Was fällt genau unter den Code 90.39.1?

Der Code umfasst die Planung, Organisation und Durchführung von Konzerten und ähnlichen musikalischen Darbietungen durch spezialisierte Veranstalter, nicht die künstlerische Ausführung selbst.

Kann ich den Code auch für einmalige Events nutzen?

Ja, der Code klassifiziert die Tätigkeit, nicht deren Häufigkeit. Auch gelegentliche oder projektbasierte Veranstaltertätigkeit fällt darunter.

Was ist der Unterschied zu Code 90.04.1?

Code 90.04.1 ist veraltet und wurde durch präzisere Codes wie 90.39.1 ersetzt, der spezifisch Konzertveranstalter betrifft und nicht Theater- und Konzertveranstalter zusammenfasst.

Muss ich als freiberuflicher Musiker diesen Code angeben?

Nein. Wenn du selbst musizierst, fällt das unter künstlerische Tätigkeit (z.B. 90.01). 90.39.1 ist nur relevant, wenn du Konzerte *veranstaltest*.

Häufig gestellte Fragen

Was fällt genau unter den Code 90.39.1?

Der Code umfasst die Planung, Organisation und Durchführung von Konzerten und ähnlichen musikalischen Darbietungen durch spezialisierte Veranstalter, nicht die künstlerische Ausführung selbst.

Kann ich den Code auch für einmalige Events nutzen?

Ja, der Code klassifiziert die Tätigkeit, nicht deren Häufigkeit. Auch gelegentliche oder projektbasierte Veranstaltertätigkeit fällt darunter.

Was ist der Unterschied zu Code 90.04.1?

Code 90.04.1 ist veraltet und wurde durch präzisere Codes wie 90.39.1 ersetzt, der spezifisch Konzertveranstalter betrifft und nicht Theater- und Konzertveranstalter zusammenfasst.

Muss ich als freiberuflicher Musiker diesen Code angeben?

Nein. Wenn du selbst musizierst, fällt das unter künstlerische Tätigkeit (z.B. 90.01). 90.39.1 ist nur relevant, wenn du Konzerte *veranstaltest*.