WZ-Code 90.39.1 – Konzertveranstalter
Der Code 90.39.1 im Klassifikationssystem der Wirtschaftszweige (WZ) bezeichnet die wirtschaftliche Tätigkeit von Konzertveranstaltern.
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung inkl. Hinweise (2 Notizen)
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (2 Codes)
Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?
Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.
Ebenfalls relevant für
Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Offizielle Hinweise
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist diese WZ-Position selbst als ex-Position gekennzeichnet.
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 90.39.1?
Der Code 90.39.1 im Klassifikationssystem der Wirtschaftszweige (WZ) bezeichnet die wirtschaftliche Tätigkeit von Konzertveranstaltern. Er wird für statistische Erfassung, Gewerbeanmeldung und branchenspezifische Zuordnung genutzt. Wenn du Konzerte organisierst – ob regelmäßig oder als Einzelprojekt –, ist dieser Code für dich relevant. Erfasst werden hier Unternehmen, die Konzerte planen, durchführen und vermarkten, nicht die ausführenden Künstler selbst. Was bedeutet Code 90.39.1 genau?
Die Klassifikation der Wirtschaftszweige ordnet jeder beruflichen Tätigkeit einen spezifischen Code zu. 90.39.1 fällt unter die Hauptgruppe 90 (Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten) und bezeichnet speziell "Erbringung von Dienstleistungen des Konzertveranstalters".
Dazu zählen:
- Booking von Künstlern und Bands
- Organisation der Veranstaltungsstätte
- Vermarktung und Ticketing
- Technische Abwicklung vor Ort
Rechtliche und administrative Abwicklung
Nicht dazu gehören dagegen die künstlerische Darbietung selbst oder der Betrieb von Spielstätten ohne Veranstaltungstätigkeit. Wann du den Code 90.39.1 verwendest
Du gibst diesen Code an, wenn dein Unternehmen hauptsächlich oder ergänzend Konzerte veranstaltet. Das gilt unabhängig von der Größe oder Rechtsform – ob GmbH, Einzelunternehmen oder freiberuflich Tätiger.
Typische Szenarien:
- Du betreibst ein Booking-Büro für Bands.
Du organisierst Festivals oder Konzertreihen.
Du veranstaltest Konzerte in Locations, die du nicht selbst besitzt.
Du bietest Full-Service-Organisation für musikalische Events an.
Für reine Proberaumvermietung, Musikunterricht oder Tonstudios gelten andere Codes.
Abgrenzung zu anderen Codes
Oft kommt es zu Verwechslungen mit ähnlichen Tätigkeiten. Hier die wichtigsten Unterschiede:
- Code
- Tätigkeit
- Abgrenzung zu 90.39.1
- 90.01
- Darstellende Künstler
- Bezieht sich auf die künstlerische Ausführung, nicht auf Organisation.
- 90.04
- Betrieb von Spielstätten
- Umfasst den Betrieb von Theatern/Konzertsälen, nicht die Veranstaltung von Konzerten.
- 93.29
- Veranstaltung sonstiger Freizeit- und Erholungsaktivitäten
- Bezieht sich auf nicht-kulturelle Freizeitevents.
Code 90.04.1 (Theater- und Konzertveranstalter) ist veraltet und wurde durch differenziertere Codes ersetzt. Für Konzerte nutzt du 90.39.1.
Praktische Schritte zur Code-Angabe
Bei der Gewerbeanmeldung oder statistischen Meldung gibst du den Code beim zuständigen Amt an – meist Gewerbeamt oder Statistisches Landesamt.
So gehst du vor:
- Kläre, ob deine Tätigkeit primär Konzertveranstaltung ist.
Wähle den Code 90.39.1 aus dem aktuellen WZ-Verzeichnis.
Gib ihn bei der Anmeldung deines Gewerbes oder Freiberufler-Tätigkeit an.
Bei gemischten Tätigkeiten nennst du den Hauptcode zuerst.
Falls du unsicher bist, hilft das Statistische Amt oder ein Steuerberater mit Branchenkenntnis.
Häufige Fehler und wie du sie vermeidest
Viele Veranstalter machen ähnliche Fehler bei der Code-Zuordnung:
- Verwechslung mit künstlerischer Tätigkeit: Spielst du selbst im Konzert, nutzt du zusätzlich Code 90.01. Veranstaltest du nur, bleibt es bei 90.39.1.
Veraltete Codes: Verwende immer die aktuelle WZ-Version. 90.04.1 ist nicht mehr gültig.
Unklare Haupttätigkeit: Wenn du auch andere Events organisierst, muss der Code der hauptsächlichen Tätigkeit zuerst genannt werden.
Ein falscher Code kann zu fehlerhafter statistischer Erfassung führen, hat aber meist keine direkten rechtlichen Folgen.
Checkliste für Konzertveranstalter
Bevor du den Code angibst, prüfe diese Punkte:
- Organisierst du Konzerte beruflich?
Bist du der Verantwortliche für Planning, Booking und Durchführung?
Vermarktest du die Events und verkaufst Tickets?
Arbeitest du mit Künstlern, die ihren eigenen Code (90.01) haben?
Wenn du alle Punkte mit Ja beantwortest, ist 90.39.1 der richtige Code für dich. Für fortgeschrittene Veranstalter: Gemischte Tätigkeiten
Viele in der Branche kombinieren mehrere Tätigkeiten. Ein Club-Betreiber, der auch Konzerte veranstaltet, nutzt beispielsweise beide Codes: 90.04 für den Betrieb der Spielstätte und 90.39.1 für die Veranstaltung der Konzerte. Die Haupttätigkeit steht an erster Stelle.
Für Künstler, die auch eigene Konzerte organisieren, können 90.01 und 90.39.1 parallel relevant sein. Gib dann den Code an, der den größeren Umsatzanteil hat, zuerst an.
Fragen und Antworten
Was fällt genau unter den Code 90.39.1?
Der Code umfasst die Planung, Organisation und Durchführung von Konzerten und ähnlichen musikalischen Darbietungen durch spezialisierte Veranstalter, nicht die künstlerische Ausführung selbst.
Kann ich den Code auch für einmalige Events nutzen?
Ja, der Code klassifiziert die Tätigkeit, nicht deren Häufigkeit. Auch gelegentliche oder projektbasierte Veranstaltertätigkeit fällt darunter.
Was ist der Unterschied zu Code 90.04.1?
Code 90.04.1 ist veraltet und wurde durch präzisere Codes wie 90.39.1 ersetzt, der spezifisch Konzertveranstalter betrifft und nicht Theater- und Konzertveranstalter zusammenfasst.
Muss ich als freiberuflicher Musiker diesen Code angeben?
Nein. Wenn du selbst musizierst, fällt das unter künstlerische Tätigkeit (z.B. 90.01). 90.39.1 ist nur relevant, wenn du Konzerte *veranstaltest*.
Häufig gestellte Fragen
Was fällt genau unter den Code 90.39.1?
Der Code umfasst die Planung, Organisation und Durchführung von Konzerten und ähnlichen musikalischen Darbietungen durch spezialisierte Veranstalter, nicht die künstlerische Ausführung selbst.
Kann ich den Code auch für einmalige Events nutzen?
Ja, der Code klassifiziert die Tätigkeit, nicht deren Häufigkeit. Auch gelegentliche oder projektbasierte Veranstaltertätigkeit fällt darunter.
Was ist der Unterschied zu Code 90.04.1?
Code 90.04.1 ist veraltet und wurde durch präzisere Codes wie 90.39.1 ersetzt, der spezifisch Konzertveranstalter betrifft und nicht Theater- und Konzertveranstalter zusammenfasst.
Muss ich als freiberuflicher Musiker diesen Code angeben?
Nein. Wenn du selbst musizierst, fällt das unter künstlerische Tätigkeit (z.B. 90.01). 90.39.1 ist nur relevant, wenn du Konzerte *veranstaltest*.