WZ-Code 82.40.1 – Erbringung von Reservierungsdienstleistungen für Theater-, Sport- und Unterhaltungsveranstaltungen
Was bedeutet Code 82.40.1 der WZ 2025? Der Code 82.40.1 der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2025 (WZ 2025) erfasst ausschließlich Unternehmen, die professionalisierte Reservierungs- und Buchungsdienstleistungen f...
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung inkl. Hinweise (1 Notizen)
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (1 Codes)
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Offizielle Hinweise
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 82.40.1?
Was bedeutet Code 82.40.1 der WZ 2025?
Der Code 82.40.1 der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2025 (WZ 2025) erfasst ausschließlich Unternehmen, die professionalisierte Reservierungs- und Buchungsdienstleistungen für Theater-, Sport- und Unterhaltungsveranstaltungen Dritter anbieten. Das schließt die reine Veranstaltungsplanung oder den Eigenvertrieb von Tickets durch den Veranstalter aus. Typisch sind Dienstleister, die im Namen ihrer Kunden Tickets buchen, Reservierungssysteme betreiben oder als Intermediate zwischen Veranstaltern und Endkunden agieren.
Konkrete Tätigkeiten und Beispiele
Unter diesen Code fallen ausschließlich:
- Vermittlung von Eintrittskarten für öffentliche Veranstaltungen Dritter
- Betrieb von Online-Ticketportalen ohne eigene Veranstaltungen
- Reservierungsservices für Kinos, Theater, Konzerthäuser oder Sportstadien
Buchungsplattformen für Messen, Festivals oder Freizeitparks
Nicht included sind: Eigenveranstaltungen, Künstleragenturen, Reisevermittlung mit Übernachtung oder Eventmanagement.
Abgrenzung zu anderen WZ-Codes
- Code
- Bezeichnung
- Abgrenzung zu 82.40.1
- 90.02.3
- Veranstaltung und Vermarktung von Veranstaltungen
- Eigenveranstaltungen, nicht nur Reservierung
- 79.90.2
- Reisevermittlung und andere Reservierungsdienstleistungen
- Bei Kombination mit Reiseleistungen
- 82.30.1
- Organisation von Kongressen und Messen
- Eigenorganisation, nicht Ticketvermittlung für Dritte
Hinweise zur Gewerbeanmeldung
Für die Anmeldung eines Gewerbes unter Code 82.40.1 sind keine speziellen Genehmigungen erforderlich, sofern keine kartellrechtlich relevanten Ausschließlichkeitsverträge mit Veranstaltern bestehen. Die Anmeldung erfolgt standardmäßig über das Gewerbezentralregister. Bei Überschneidungen mit Reisedienstleistungen (z.B. Ticket plus Hotel) ist zusätzlich Code 79.90.2 zu prüfen.
Typische Probleme und Einschränkungen
Unklarheiten entstehen häufig bei hybriden Geschäftsmodellen:
- Ticketportale, die auch eigene Events veranstalten, benötigen eine Doppelmeldung.
Reservierungsservices für privat kommerzielle Events (z.B. Firmenfeiern) fallen nicht unter 82.40.1.
Die reine Provisionstätigkeit ohne Buchungssystem ist nicht ausreichend.
Eine fehlerhafte Codierung kann zu Problemen bei der statistischen Erfassung und bei Branchenzuordnungen führen.
Häufig gestellte Fragen
Welche konkreten Tätigkeiten fallen unter Code 82.40.1?
Vermittlung und Buchung von Eintrittskarten für Theater, Konzerte, Sportevents, Kino, Messen oder Freizeitparks. Die reine Veranstaltungsorganisation ist ausgeschlossen.
Muss ich für Online-Ticketportale den Code 82.40.1 anmelden?
Ja, sofern das Kerngeschäft in der Vermittlung von Tickets für Drittveranstaltungen liegt. Eigene Veranstaltungen fallen unter andere Codes.
Gibt es Überschneidungen mit Reisevermittlungsdienstleistungen?
Ja, bei Pauschalangeboten mit Ticket und Reiseleistung. Hier ist eine Doppelmeldung oder Haupttätigkeitsprüfung notwendig.