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WZ-Code 81.23.1 – Reinigung von Verkehrsmitteln

Der WZ-Code 81.23.1 bezeichnet im deutschen Klassifikationssystem die gewerbliche Reinigung von Verkehrsmitteln.

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Übersicht

Informationen zu WZ-Code 81.23.1

Vollständige Bezeichnung Reinigung von Verkehrsmitteln
Abschnitt O - Erbringung von Sonstigen Wirtschaftlichen Dienstleistungen
Abteilung 81 - Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau
Gruppe 81.2 - Reinigung von Gebäuden, Straßen und Verkehrsmitteln
Klasse 81.23 - Sonstige Reinigung
NACE Rev. 2.1 81.23.1
WZ 2008 Entsprechung 81.29.1
Kundensystematik 810

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 81.23.1?

Der WZ-Code 81.23.1 bezeichnet im deutschen Klassifikationssystem die gewerbliche Reinigung von Verkehrsmitteln. Diese Tätigkeit umfasst die Innen- und Außenreinigung von Bussen, Bahnen, Flugzeugen oder Schiffen, die regelmäßigen Hygienestandards und Sicherheitsvorschriften unterliegt. Unternehmen müssen dabei arbeitsrechtliche und umweltbezogene Regelungen beachten, um Schäden an Materialien und Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Was bedeutet WZ-Code 81.23.1 genau?

Die Klassifikation "WZ 81.23.1" ist Teil des amtlichen Systems für die Zuordnung von Wirtschaftszweigen in Deutschland. Sie spezialisiert sich ausschließlich auf Reinigungsleistungen für Verkehrsmittel, die gewerblich oder öffentlich genutzt werden. Dazu gehören:

  • ÖPNV-Fahrzeuge wie Busse und Straßenbahnen
  • Eisenbahnwagen im Personenverkehr
  • Flugzeugkabinen und -außenhüllen
  • Binnenschiffe und Fähren

Gewerbliche Mietwagen oder Leihfahrzeuge

Private Kraftfahrzeuge fallen nicht in diesen Bereich, es sei denn, sie werden im Rahmen gewerblicher Dienstleistungen wie Autovermietungen gereinigt.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Vorschriften

Für die Reinigung von Verkehrsmitteln gelten spezifische Regeln, die über allgemeine Reinigungsstandards hinausgehen. Die DGUV Regel 101-605 formuliert branchenspezifische Anforderungen an Arbeitssicherheit und Gesundheitsvorschriften. Zusätzlich sind Aspekte des Infektionsschutzgesetzes relevant, besonders in Bereichen mit hohem Fahrgastaufkommen.

Umweltvorschriften schränken die Verwendung bestimmter Reinigungschemikalien ein, um Gewässer und Böden zu schützen. Betriebe müssen zudem sicherstellen, dass Reinigungspersonal über ausreichende Schutzausrüstung verfügt und in Handhabung von Maschinen geschult ist.

Praktische Umsetzung und Reinigungsverfahren

Die Reinigung gliedert sich typischerweise in Innen- und Außenbereiche. Innen konzentriert sie sich auf Sitzflächen, Böden, Haltegriffe und Sanitäranlagen, wobei Desinfektionsmittel zum Einsatz kommen. Außen umfasst sie Karosserie-, Scheiben- und Radreinigung, oft mit Hochdruckreinigern oder speziellen Waschanlagen.

Häufig verwendete Verfahren sind:

  • Dampfreinigung für textile Innenausstattungen
  • Hochdruckreinigung mit umweltzertifizierten Mitteln für Außenhüllen

Desinfektionsvernebler in Kabinen nach Vorgaben des Gesundheitsamts

Die Wahl der Methoden hängt von Materialverträglichkeit, Kosten und regulatorischen Anforderungen ab.

Häufige Fehler und wirtschaftliche Risiken

Unternehmen unterschätzen oft die Komplexität der Reinigung von Verkehrsmitteln. Typische Fehler sind:

  • Fehler
  • Folgen
  • Vermeidung
  • Falsche Reinigungsmittel
  • Beschädigung von Oberflächen, Korrosion
  • Herstellerangaben prüfen, Materialtests durchführen
  • Unzureichende Trocknungszeiten
  • Schimmelbildung, Gerüche
  • Lüftungspläne einhalten, technische Trocknung nutzen
  • Missachtung von Sicherheitspausen
  • Unfälle mit Reinigungsgeräten
  • Schulungen nach DGUV Vorschrift 1 umsetzen

Wirtschaftlich kann falsche Reinigung zu hohen Reparaturkosten, Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung von Hygienestandards oder Imageschäden führen.

Auswahlkriterien für Reinigungsdienstleister

Betreiber von Verkehrsmitteln sollten bei der Wahl eines Dienstleisters auf Zertifizierungen nach DIN EN ISO 9001 oder spezifischen Branchenzertifikaten achten. Erfahrung mit ähnlichen Fahrzeugtypen und Referenzen sind entscheidend. Kostenschätzungen müssen alle Posten wie Material, Personal und Entsorgung transparent ausweisen.

Ein klarer Vertrag sollte Reinigungsintervalle, verwendete Mittel, Haftungsregelungen und Notfallpläne für Desinfektion festhalten. Regelmäßige Audits stellen langfristig Qualität sicher.

Häufig gestellte Fragen

Welche Verkehrsmittel fallen unter Code 81.23.1?

Dazu zählen Busse, Bahnen, Schiffe, Flugzeuge und ähnliche gewerblich genutzte Fahrzeuge. Private Pkws sind ausgeschlossen, es sei denn, sie dienen gewerblichen Zwecken wie Mietwagen.

Gibt es spezielle Hygienevorschriften?

Ja, insbesondere die DGUV Regel 101-605 und Infektionsschutzgesetze fordern regelmäßige Desinfektion in Bereichen mit Publikumsverkehr, um Übertragungsrisiken zu minimieren.

Was sind häufige Fehler bei der Reinigung?

Typisch sind ungeeignete Reinigungsmittel, die Oberflächen beschädigen, unzureichende Trocknungszeiten und Missachtung von Sicherheitsvorschriften für Reinigungspersonal.