WZ-Code 79.90.9 – Erbringung sonstiger reisebezogener Dienstleistungen a. n. g.
Der WZ-Code 79.90.9 klassifiziert die Erbringung sonstiger reisebezogener Dienstleistungen, die nicht anderweitig in der Abteilung 79 zugeordnet werden können.
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung inkl. Hinweise (1 Notizen)
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (1 Codes)
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Offizielle Hinweise
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 79.90.9?
Der WZ-Code 79.90.9 klassifiziert die Erbringung sonstiger reisebezogener Dienstleistungen, die nicht anderweitig in der Abteilung 79 zugeordnet werden können. Dazu zählen spezialisierte Services wie die Vermittlung von Reiseleistungen ohne Paketcharakter, individuelle Reiseplanung oder die Organisation von begleiteten Reiseaktivitäten. Unternehmen, die hier einzuordnen sind, bieten oft Nischenleistungen an, die über Standard-Reisebürodienstleistungen hinausgehen. Für die Gewerbeanmeldung ist eine präzise Beschreibung der Tätigkeit entscheidend, um Fehlcodierungen zu vermeiden. Typische Tätigkeiten unter WZ 79.90.9
Unter diesem Code werden Dienstleistungen erfasst, die reisebezogen sind, aber nicht die vollständige Organisation von Pauschalreisen oder die klassische Reservierungsvermittlung umfassen. Beispiele sind die Planung und Buchung individueller Reiserouten, die Bereitstellung von Reisebegleitern oder Guides für spezifische Aktivitäten, die Vermittlung von Unterkünften für Langzeitreisen ohne Standard-Tourismuscharakter, sowie Services wie Reiseversicherungsvermittlung mit Schwerpunkt auf Sonderfällen. Auch die Organisation von Bildungs- oder Kulturreisen ohne Paketangebot kann hier fallen, solange keine Veranstalterfunktion im Sinne von WZ 79.12 vorliegt.
Abgrenzung zu anderen WZ-Codes
Eine klare Trennung zu verwandten Codes ist essenziell. WZ 79.90.9 unterscheidet sich von WZ 79.11 (Reisebüros) dadurch, dass keine allgemeine Vermittlung von Standardreiseleistungen im Vordergrund steht. Gegenüber WZ 79.12 (Reiseveranstalter) grenzt es sich ab, indem keine Pauschalreisen gemäß EU-Richtlinie angeboten werden. Auch zu WZ 79.90.1 (Vermittlung von Unterkünften) besteht ein Unterschied: Hier geht es nicht primär um Accommodation, sondern um begleitende oder planerische Services. Fehleinstufungen können zu Problemen bei der statistischen Erfassung oder gewerberechtlichen Auflagen führen.
Hinweise für die Gewerbeanmeldung
Bei der Anmeldung eines Gewerbes mit Tätigkeiten nach WZ 79.90.9 sollte die konkrete Dienstleistung detailliert beschrieben werden. Verwenden Sie präzise Formulierungen wie "individuelle Reiseplanung für Abenteuerreisen" oder "Vermittlung von Reisebegleitern für Kulturtouren". Vermeiden Sie pauschale Begriffe, die einer anderen Codegruppe zugeordnet werden könnten. Prüfen Sie, ob Ihre Services eventuell unter freiberufliche Tätigkeiten fallen könnten – dies ist jedoch bei rein kommerziellen Reisedienstleistungen selten der Fall. Eine Beratung durch einen Steuerberater oder das örtliche Gewerbeamt ist bei Unsicherheiten ratsam.
Praktische Einschränkungen und häufige Fehler
Der Code deckt keine Tätigkeiten ab, die bereits unter andere Codes der Abteilung 79 fallen. Ein häufiger Fehler ist die Verwendung von 79.90.9 für allgemeine Reisebürodienstleistungen, die klar unter 79.11 gehören. Auch die Organisation von Events oder Kongressen ist nicht enthalten – diese sind in Abteilung 82 klassifiziert. Beachten Sie, dass der Code keine Aussage über die Erlaubnispflicht nach § 34c GewO trifft; für reisebezogene Vermittlungsdienste kann eine solche erforderlich sein. Prüfen Sie dies separat mit der zuständigen IHK oder Behörde.
Häufig gestellte Fragen
Was umfasst der WZ-Code 79.90.9?
Der WZ-Code 79.90.9 beschreibt die Tätigkeit 'Erbringung sonstiger reisebezogener Dienstleistungen a. n. g.' innerhalb der WZ 2025.