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WZ-Code 69.20.2 – Praxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften

Der WZ-Code 69.20.2 ist der offizielle Klassifikationscode für Praxen von Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften in Deutschland.

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Übersicht

Informationen zu WZ-Code 69.20.2

Vollständige Bezeichnung Praxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften
Abschnitt N - Erbringung von Wissenschaftlichen und Technischen Dienstleistungen
Abteilung 69 - Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung
Gruppe 69.2 - Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung; Buchführung
Klasse 69.20 - Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung; Buchführung
NACE Rev. 2.1 69.20.2
WZ 2008 Entsprechung 69.20.3
Kundensystematik 690

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 69.20.2?

Der WZ-Code 69.20.2 ist der offizielle Klassifikationscode für Praxen von Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften in Deutschland. Er dient der statistischen Erfassung und eindeutigen Zuordnung dieser freiberuflichen Tätigkeiten. Für Sie als Steuerberater bedeutet das: Sie müssen diesen Code bei der Anmeldung Ihrer Praxis angeben, falls erforderlich. Wichtig ist, dass Sie als Freiberufler keine Gewerbeanmeldung benötigen, sondern sich bei Ihrer Steuerberaterkammer registrieren lassen. Was der WZ-Code 69.20.2 umfasst

Der Code erfasst ausschließlich die selbstständige Ausübung der steuerberatenden Tätigkeit. Dazu zählen:

  • Steuerberatung und Steuererstellung für Privatpersonen und Unternehmen
  • Buchführung und Bilanzierung
  • Lohnabrechnung und Gehaltsbuchhaltung
  • Betriebswirtschaftliche Beratung mit Steuerbezug

Vertretung vor Finanzbehörden und Gerichten in Steuersachen

Die Tätigkeit setzt eine behördliche Zulassung voraus. Ohne Bestellung zum Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten dürfen Sie diese Dienstleistungen nicht anbieten.

Was nicht unter den Code fällt

Nicht klassifiziert werden Tätigkeiten ohne steuerlichen Schwerpunkt. Dazu gehören:

  • Reine Rechtsberatung ohne Steuerbezug
  • Wirtschaftsprüfung (dafür gilt WZ 69.20.1)
  • Buchführungsdienstleistungen ohne Beratungskomponente

Angestellte Tätigkeiten (dafür gilt WZ 69.20.3)

Diese Abgrenzung ist wichtig, um Verwechslungen mit anderen Berufsgruppen zu vermeiden.

So melden Sie Ihre Praxis richtig an

Als Steuerberater sind Sie freiberuflich tätig und benötigen keine Gewerbeanmeldung. Stattdessen müssen Sie:

  • Die Bestellung als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter bei Ihrer Kammer beantragen
  • Nach der Bestellung Ihre Praxis beim Finanzamt anmelden
  • Falls erforderlich, den WZ-Code 69.20.2 in Formularen angeben

Eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen

Vergessen Sie nicht, sich bei der Rentenversicherung der freien Berufe anzumelden.

Besonderheiten bei Berufsausübungsgesellschaften

Berufsausübungsgesellschaften müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllen:

  • Alle Gesellschafter müssen selbst als Steuerberater bestellt sein
  • Die Gesellschaft muss bei der Steuerberaterkammer anerkannt werden

Die Firma muss die Rechtsform und den Zusatz "Steuerberatungsgesellschaft" enthalten

Geeignete Rechtsformen sind GmbH, Partnerschaftsgesellschaft oder AG. Eine GbR ist nicht zulässig.

Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

Viele Steuerberater machen bei der Anmeldung dieselben Fehler:

  • Sie melden fälschlicherweise ein Gewerbe an statt der freiberuflichen Tätigkeit
  • Sie vergessen die Anmeldung bei der Rentenversicherung
  • Sie wählen die falsche Rechtsform für ihre Gesellschaft

Sie bieten Dienstleistungen an, die über ihre Befugnisse hinausgehen

Informieren Sie sich vorab bei Ihrer Kammer über alle Pflichten. Das spart Zeit und Ärger.

Vergleich mit anderen relevanten WZ-Codes

  • WZ-Code
  • Beschreibung
  • Unterschied zu 69.20.2
  • 69.20.1
  • Wirtschaftsprüfung
  • Umfasst nur Wirtschaftsprüfer, keine Steuerberater
  • 69.20.2
  • Praxen von Steuerberatern
  • Selbstständige Tätigkeit
  • 69.20.3
  • Angestellte Steuerberater
  • Tätigkeit in abhängiger Beschäftigung
  • 69.20.4
  • Buchführung
  • Ohne steuerberatende Tätigkeit

Die richtige Zuordnung ist wichtig für Statistiken und Ihre eigene Dokumentation.

Checkliste für Ihre Praxisgründung

Bevor Sie starten, sollten Sie Folgendes erledigt haben:

  • Bestellung als Steuerberater beantragt und erhalten
  • Anmeldung beim Finanzamt als Freiberufler
  • Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen
  • Bei Gesellschaft: Anerkennung durch die Kammer eingeholt
  • Rentenversicherung informiert

Geeignete Software und Büroorganisation eingerichtet

Planen Sie genug Zeit für die Formalitäten ein. Die Kammer hilft bei Fragen.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der WZ-Code 69.20.2 genau?

Der Code klassifiziert die selbstständige Tätigkeit von Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften. Dazu gehören Steuerberatung, Buchführung, Lohnabrechnung und betriebswirtschaftliche Beratung im Steuerkontext.

Muss ich als Steuerberater ein Gewerbe anmelden?

Nein. Steuerberater zählen zu den freien Berufen und sind von der Gewerbeanmeldung befreit. Stattdessen müssen Sie sich bei der zuständigen Steuerberaterkammer registrieren lassen.

Darf eine Berufsausübungsgesellschaft auch andere Dienstleistungen anbieten?

Ja, aber nur in engem sachlichen Zusammenhang zur Steuerberatung. Dazu zählen etwa betriebswirtschaftliche Beratung oder Unternehmensbewertung. Reine Rechtsberatung ohne Steuerbezug ist nicht zulässig.

Was ist der Unterschied zwischen WZ 69.20.2 und 69.20.3?

WZ 69.20.2 erfasst Praxen und Berufsausübungsgesellschaften, WZ 69.20.3 dagegen angestellte Steuerberater in Unternehmen. Die Tätigkeit ist ähnlich, aber die betriebliche Einordnung unterscheidet sich.