WZ-Code 69.20.2 – Praxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften
Der WZ-Code 69.20.2 ist der offizielle Klassifikationscode für Praxen von Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften in Deutschland.
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung vorhanden
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (1 Codes)
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 69.20.2?
Der WZ-Code 69.20.2 ist der offizielle Klassifikationscode für Praxen von Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften in Deutschland. Er dient der statistischen Erfassung und eindeutigen Zuordnung dieser freiberuflichen Tätigkeiten. Für Sie als Steuerberater bedeutet das: Sie müssen diesen Code bei der Anmeldung Ihrer Praxis angeben, falls erforderlich. Wichtig ist, dass Sie als Freiberufler keine Gewerbeanmeldung benötigen, sondern sich bei Ihrer Steuerberaterkammer registrieren lassen. Was der WZ-Code 69.20.2 umfasst
Der Code erfasst ausschließlich die selbstständige Ausübung der steuerberatenden Tätigkeit. Dazu zählen:
- Steuerberatung und Steuererstellung für Privatpersonen und Unternehmen
- Buchführung und Bilanzierung
- Lohnabrechnung und Gehaltsbuchhaltung
- Betriebswirtschaftliche Beratung mit Steuerbezug
Vertretung vor Finanzbehörden und Gerichten in Steuersachen
Die Tätigkeit setzt eine behördliche Zulassung voraus. Ohne Bestellung zum Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten dürfen Sie diese Dienstleistungen nicht anbieten.
Was nicht unter den Code fällt
Nicht klassifiziert werden Tätigkeiten ohne steuerlichen Schwerpunkt. Dazu gehören:
- Reine Rechtsberatung ohne Steuerbezug
- Wirtschaftsprüfung (dafür gilt WZ 69.20.1)
- Buchführungsdienstleistungen ohne Beratungskomponente
Angestellte Tätigkeiten (dafür gilt WZ 69.20.3)
Diese Abgrenzung ist wichtig, um Verwechslungen mit anderen Berufsgruppen zu vermeiden.
So melden Sie Ihre Praxis richtig an
Als Steuerberater sind Sie freiberuflich tätig und benötigen keine Gewerbeanmeldung. Stattdessen müssen Sie:
- Die Bestellung als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter bei Ihrer Kammer beantragen
- Nach der Bestellung Ihre Praxis beim Finanzamt anmelden
- Falls erforderlich, den WZ-Code 69.20.2 in Formularen angeben
Eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen
Vergessen Sie nicht, sich bei der Rentenversicherung der freien Berufe anzumelden.
Besonderheiten bei Berufsausübungsgesellschaften
Berufsausübungsgesellschaften müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllen:
- Alle Gesellschafter müssen selbst als Steuerberater bestellt sein
- Die Gesellschaft muss bei der Steuerberaterkammer anerkannt werden
Die Firma muss die Rechtsform und den Zusatz "Steuerberatungsgesellschaft" enthalten
Geeignete Rechtsformen sind GmbH, Partnerschaftsgesellschaft oder AG. Eine GbR ist nicht zulässig.
Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
Viele Steuerberater machen bei der Anmeldung dieselben Fehler:
- Sie melden fälschlicherweise ein Gewerbe an statt der freiberuflichen Tätigkeit
- Sie vergessen die Anmeldung bei der Rentenversicherung
- Sie wählen die falsche Rechtsform für ihre Gesellschaft
Sie bieten Dienstleistungen an, die über ihre Befugnisse hinausgehen
Informieren Sie sich vorab bei Ihrer Kammer über alle Pflichten. Das spart Zeit und Ärger.
Vergleich mit anderen relevanten WZ-Codes
- WZ-Code
- Beschreibung
- Unterschied zu 69.20.2
- 69.20.1
- Wirtschaftsprüfung
- Umfasst nur Wirtschaftsprüfer, keine Steuerberater
- 69.20.2
- Praxen von Steuerberatern
- Selbstständige Tätigkeit
- 69.20.3
- Angestellte Steuerberater
- Tätigkeit in abhängiger Beschäftigung
- 69.20.4
- Buchführung
- Ohne steuerberatende Tätigkeit
Die richtige Zuordnung ist wichtig für Statistiken und Ihre eigene Dokumentation.
Checkliste für Ihre Praxisgründung
Bevor Sie starten, sollten Sie Folgendes erledigt haben:
- Bestellung als Steuerberater beantragt und erhalten
- Anmeldung beim Finanzamt als Freiberufler
- Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen
- Bei Gesellschaft: Anerkennung durch die Kammer eingeholt
- Rentenversicherung informiert
Geeignete Software und Büroorganisation eingerichtet
Planen Sie genug Zeit für die Formalitäten ein. Die Kammer hilft bei Fragen.
Häufig gestellte Fragen
Was umfasst der WZ-Code 69.20.2 genau?
Der Code klassifiziert die selbstständige Tätigkeit von Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften. Dazu gehören Steuerberatung, Buchführung, Lohnabrechnung und betriebswirtschaftliche Beratung im Steuerkontext.
Muss ich als Steuerberater ein Gewerbe anmelden?
Nein. Steuerberater zählen zu den freien Berufen und sind von der Gewerbeanmeldung befreit. Stattdessen müssen Sie sich bei der zuständigen Steuerberaterkammer registrieren lassen.
Darf eine Berufsausübungsgesellschaft auch andere Dienstleistungen anbieten?
Ja, aber nur in engem sachlichen Zusammenhang zur Steuerberatung. Dazu zählen etwa betriebswirtschaftliche Beratung oder Unternehmensbewertung. Reine Rechtsberatung ohne Steuerbezug ist nicht zulässig.
Was ist der Unterschied zwischen WZ 69.20.2 und 69.20.3?
WZ 69.20.2 erfasst Praxen und Berufsausübungsgesellschaften, WZ 69.20.3 dagegen angestellte Steuerberater in Unternehmen. Die Tätigkeit ist ähnlich, aber die betriebliche Einordnung unterscheidet sich.