WZ-Abteilung 69 – Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung
Abteilung 69 im WZ 2025 Die Abteilung 69 "Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung" ist Teil des deutschen Klassifikationssystems WZ 2025 und gehört zum übergeordneten Abschnitt N "Erbringung von...
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Erläuterungen zu Abteilung 69
Abteilung 69 im WZ 2025
Die Abteilung 69 "Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung" ist Teil des deutschen Klassifikationssystems WZ 2025 und gehört zum übergeordneten Abschnitt N "Erbringung von wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen". Sie umfasst Dienstleistungen wie Rechtsberatung, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung sowie Buchführung und Treuhandwesen. Diese Klassifikation ist relevant für Unternehmen, die sich gewerblich anmelden, ihre Tätigkeit korrekt einordnen oder statistische Meldungen abgeben müssen.
Typische Unterbereiche
Unter Abteilung 69 fallen typischerweise die Gruppen 69.1 "Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung" und 69.2 "Buchführung und Treuhandwesen; Steuerberatung". Diese Unterteilung hilft bei der präzisen Erfassung von Dienstleistungsangeboten.
Wann ist diese Seite hilfreich?
Diese Information unterstützt Unternehmer, Steuerberater und Gründungsinteressierte bei der korrekten Klassifikation ihrer Dienstleistungen für Gewerbeanmeldung, Statistik oder Branchenrecherche.
Häufig gestellte Fragen
Welche Dienstleistungen fallen unter Abteilung 69 im WZ 2025?
Abteilung 69 umfasst primär Rechtsberatung, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung, einschließlich Buchführungs- und Treuhanddienstleistungen.
Zu welchem übergeordneten Abschnitt gehört Abteilung 69?
Abteilung 69 ist Teil des Abschnitts N 'Erbringung von wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen' im WZ 2025.