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WZ-Code 61.90.1 – Internetserviceprovider

Der WZ-Code 61.90.1 klassifiziert Unternehmen, die Internetzugangsdienste bereitstellen.

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Übersicht

Informationen zu WZ-Code 61.90.1

Vollständige Bezeichnung Internetserviceprovider
Abschnitt K - Telekommunikation, Softwareentwicklung, It-Beratung und Erbringung Sonstiger Dienstleistungen der Informationstechnologie und der Computerinfrastruktur
Abteilung 61 - Telekommunikation
Gruppe 61.9 - Sonstige Telekommunikation
Klasse 61.90 - Sonstige Telekommunikation
NACE Rev. 2.1 61.90.1
WZ 2008 Entsprechung 61.90.1
Kundensystematik 610

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 61.90.1?

Der WZ-Code 61.90.1 klassifiziert Unternehmen, die Internetzugangsdienste bereitstellen. Er umfasst die Bereitstellung von Verbindungen und Zugangsdiensten, grenzt aber Hosting oder Datendienste aus. Die korrekte Zuordnung ist für Statistik, Gewerbeanmeldung und Branchenauskunft entscheidend. Was der WZ-Code 61.90.1 umfasst

Der Code erfasst ausschließlich Tätigkeiten zur Bereitstellung von Internetzugang. Dazu zählen:

  • Vermietung oder Bereitstellung von Internetverbindungen für Endkunden oder Unternehmen
  • Betrieb von Einwahlknoten oder Breitbandzugängen
  • Bereitstellung von WLAN-Zugängen als Hauptdienstleistung

Verkauf von Internetflatrates mit Zugangsdienst

Die Tätigkeit konzentriert sich auf die Verbindungsherstellung, nicht auf darüber hinausgehende Dienste. Was nicht unter 61.90.1 fällt

Viele Dienstleister im Internetbereich werden fälschlich hier eingeordnet. Ausgeschlossen sind:

  • Webhosting oder Serverhousing (WZ 63.11)
  • Entwicklung von Software oder Apps (WZ 62.01)
  • IT-Beratung ohne Zugangsbereitstellung (WZ 62.02)

Reine Datenspeicherung oder Cloud-Dienste ohne Zugangskomponente

Eine Abgrenzung ist notwendig, um Fehlklassifikationen zu vermeiden.

Typische Fehler bei der Zuordnung

Häufig wird der Code falsch angewendet, wenn Unternehmen mehrere Dienstleistungen anbieten. Ein Provider, der neben Internetzugang auch Hosting bereitstellt, muss beide Tätigkeiten separat klassifizieren. Die Zuordnung nur unter 61.90.1 wäre unzulässig. Auch reine WLAN-Hotspot-Betreiber, die keine Zugangsdienste an Endkunden verkaufen, fallen oft nicht hierunter.

Praktische Anwendung im Gewerbe

Bei der Gewerbeanmeldung muss der Haupttätigkeitsschwerpunkt angegeben werden. Für Internet Service Provider ist 61.90.1 der richtige Code, sofern keine anderen Dienstleistungen im Vordergrund stehen. Die Angabe beeinflusst nicht die Steuerpflicht, ist aber für Branchenstatistiken und Auskünfte relevant.

Abgrenzung zu ähnlichen WZ-Codes

Für Mischbetriebe sind mehrere Codes notwendig. Ein Unternehmen mit Internetzugang und Webhosting benötigt 61.90.1 und 63.11. Bei IT-Dienstleistern mit Beratung und Zugang sind 62.02 und 61.90.1 kombiniert anzugeben. Die Haupttätigkeit sollte immer zuerst genannt werden.

Rechtliche und statistische Bedeutung

Der WZ-Code dient primär der amtlichen Statistik und der Klassifikation von Wirtschaftszweigen. Er hat keine direkten rechtlichen Auswirkungen auf Genehmigungen oder Auflagen. Allerdings kann er bei branchenspezifischen Regulationen oder Auskünften herangezogen werden.

Checkliste zur korrekten Zuordnung

Bietet mein Unternehmen primär Internetzugang an?

Sind weitere Dienstleistungen wie Hosting oder Softwareentwicklung im Angebot?

Wenn ja: Sind diese separat unter eigenen WZ-Codes zu melden?

Steht der Zugangsdienst im Vordergrund der Tätigkeit?

Bei Unsicherheit hilft ein Blick in das offizielle Verzeichnis der Wirtschaftszweige oder eine Anfrage beim statistischen Landesamt.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der WZ-Code 61.90.1?

Der WZ-Code 61.90.1 beschreibt die Tätigkeit 'Internetserviceprovider' innerhalb der WZ 2025.