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Abteilung

WZ-Abteilung 61 – Telekommunikation

Klassifikation der Abteilung 61 Die Abteilung 61 „Telekommunikation“ ist Teil der WZ 2025, der aktuellen Klassifikation der Wirtschaftszweige in Deutschland.

Ebene Abteilung
Tiefe 2/5
Untergeordnet 3
Verwandt 2
Übersicht

Was umfasst die Abteilung 61?

Vollständige Bezeichnung Telekommunikation
Abschnitt K - Telekommunikation, Softwareentwicklung, It-Beratung und Erbringung Sonstiger Dienstleistungen der Informationstechnologie und der Computerinfrastruktur
Abteilung 61 - Telekommunikation
Kundensystematik 610
Einordnung

Erläuterungen zu Abteilung 61

Klassifikation der Abteilung 61

Die Abteilung 61 „Telekommunikation“ ist Teil der WZ 2025, der aktuellen Klassifikation der Wirtschaftszweige in Deutschland. Sie fällt unter den Abschnitt K und umfasst Dienstleistungen der Telekommunikation, Softwareentwicklung, IT-Beratung sowie die Erbringung sonstiger IT-Dienstleistungen.

Typische Unterbereiche

Die Abteilung gliedert sich in drei direkte Untereinträge. Dazu zählen typischerweise Festnetz- und Mobilfunkdienste, Datenübertragung, Internetzugangsvermittlung sowie IT-Infrastrukturdienstleistungen.

Praktische Anwendung

Diese Klassifikation ist relevant für die Gewerbeanmeldung, statistische Erfassung und die branchenspezifische Einordnung von Unternehmen im Telekommunikationssektor.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der WZ-Code 61?

Der WZ-Code 61 beschreibt die Tätigkeit 'Telekommunikation' innerhalb der WZ 2025.