WZ-Code 61.10.2 – Drahtlose Telekommunikation und Satellitentelekommunikation
Der WZ-Code 61.10.2 „Drahtlose Telekommunikation und Satellitentelekommunikation“ klassifiziert Unternehmen in Deutschland, die Telekommunikationsdienste ohne physische Leitungen erbringen.
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung inkl. Hinweise (2 Notizen)
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (2 Codes)
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Offizielle Hinweise
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist diese WZ-Position selbst als ex-Position gekennzeichnet.
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 61.10.2?
Der WZ-Code 61.10.2 „Drahtlose Telekommunikation und Satellitentelekommunikation“ klassifiziert Unternehmen in Deutschland, die Telekommunikationsdienste ohne physische Leitungen erbringen. Dazu gehören Mobilfunknetze, satellitengestützte Kommunikation und andere Funkdienste. Die korrekte Zuordnung ist entscheidend für Gewerbeanmeldung, Statistik und branchenspezifische Regulation. Was umfasst der Code 61.10.2 genau?
Die Klassifikation nach WZ 2025 erfasst alle wirtschaftlichen Tätigkeiten im Bereich der drahtlosen Übertragung von Sprache, Daten, Text, Sound und Video. Typische Aktivitäten sind der Betrieb und die Vermarktung von Mobilfunkdiensten (einschließlich 5G-Netzen), satellitenbasierte Telefonie und Internetdienste, Paging-Systeme, Betrieb von Erdfunkstellen für Satellitenkommunikation und die Bereitstellung von Infrastruktur für drahtlose Lokalnetze (WLAN), sofern sie öffentlich zugänglich sind. Nicht dazu gehören reine Hardware-Herstellung oder Softwareentwicklung für Telekommunikation – diese sind anderen Codes zugeordnet.
Abgrenzung zu anderen WZ-Codes
Die klare Trennung zu ähnlichen Codes vermeidet Fehlklassifikationen bei der Anmeldung. Besonders relevant ist die Abgrenzung zu:
- WZ-Code
- Bezeichnung
- Abgrenzung zu 61.10.2
61.10.0 Kabelgebundene Telekommunikation Umfasst Festnetztelefonie, Kabelinternet, IP-TV über physische Leitungen. 61.10.2 ist ausschließlich für drahtlose Technologien.
61.20.0 Telekommunikationsinfrastrukturvermittlung Bezieht sich auf Vermittlung von Übertragungskapazität (Carrier’s Carrier), nicht auf Endkundendienste. 61.10.2 betrifft direkte Dienste für Endnutzer.
62.01.0 Softwareentwicklung Entwicklung von Telekommunikations-Apps oder Netzwerksoftware ist hier klassifiziert, nicht der Betrieb der Dienste selbst.
Unternehmen, die sowohl drahtlose als auch kabelgebundene Dienste anbieten, müssen beide Codes (61.10.0 und 61.10.2) angeben. Die primäre Tätigkeit bestimmt den Hauptcode.
Praktische Hinweise für die Gewerbeanmeldung
Bei der Anmeldung eines Gewerbes in diesem Bereich sind mehrere Schritte zu beachten. Zuerst muss die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) oder das Gewerbeamt über den beabsichtigten Code informiert werden. Wichtig: Die Nennung des WZ-Codes allein reicht nicht für die operative Tätigkeit. Für öffentliche Telekommunikationsdienste ist eine Genehmigung der Bundesnetzagentur (BNetzA) nach § 6 Telekommunikationsgesetz (TKG) erforderlich. Diese muss separat beantragt werden und setzt unter anderem Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit voraus. Ohne diese Genehmigung ist die kommerzielle Erbringung von Telekommunikationsdiensten rechtswidrig. Zusätzlich können regionale Bauvorschriften für Masten oder Sendeanlagen gelten.
Häufige Fragen (FAQ)
Welche konkreten Tätigkeiten fallen unter den WZ-Code 61.10.2?
Dazu zählen der Betrieb von Mobilfunknetzen (z.B. 5G), satellitengestützte Telekommunikationsdienste, Erddienste für Satellitenkommunikation, Paging-Dienste und der Betrieb von bodengestützten Infrastrukturen für drahtlose Übertragungssysteme.
Wie grenzt sich 61.10.2 von anderen Telekommunikations-Codes ab?
Der Code 61.10.2 ist spezifisch für drahtlose und satellitengestützte Dienste. Die Erbringung kabelgebundener Telekommunikationsdienste fällt unter 61.10.0, während Telekommunikationsinfrastrukturvermittlung (z.B. Carrier Services) unter 61.20.0 klassifiziert wird.
Muss ich für 61.10.2 eine besondere Genehmigung beantragen?
Ja, für die Erbringung öffentlicher Telekommunikationsdienste ist in der Regel eine Genehmigung nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) der Bundesnetzagentur erforderlich. Die Gewerbeanmeldung allein reicht nicht aus.
Häufig gestellte Fragen
Welche konkreten Tätigkeiten fallen unter den WZ-Code 61.10.2?
Dazu zählen der Betrieb von Mobilfunknetzen (z.B. 5G), satellitengestützte Telekommunikationsdienste, Erddienste für Satellitenkommunikation, Paging-Dienste und der Betrieb von bodengestützten Infrastrukturen für drahtlose Übertragungssysteme.
Wie grenzt sich 61.10.2 von anderen Telekommunikations-Codes ab?
Der Code 61.10.2 ist spezifisch für drahtlose und satellitengestützte Dienste. Die Erbringung kabelgebundener Telekommunikationsdienste fällt unter 61.10.0, während Telekommunikationsinfrastrukturvermittlung (z.B. Carrier Services) unter 61.20.0 klassifiziert wird.
Muss ich für 61.10.2 eine besondere Genehmigung beantragen?
Ja, für die Erbringung öffentlicher Telekommunikationsdienste ist in der Regel eine Genehmigung nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) der Bundesnetzagentur erforderlich. Die Gewerbeanmeldung allein reicht nicht aus.