WZ-Code 61.10.1 – Leitungsgebundene Telekommunikation
Der WZ-Code 61.10.1 „Leitungsgebundene Telekommunikation“ ist die offizielle Klassifikation für Unternehmen in Deutschland, die Telekommunikationsdienste über physische Leitungen anbieten.
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung vorhanden
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (1 Codes)
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 61.10.1?
Der WZ-Code 61.10.1 „Leitungsgebundene Telekommunikation“ ist die offizielle Klassifikation für Unternehmen in Deutschland, die Telekommunikationsdienste über physische Leitungen anbieten. Das umfasst Festnetztelefonie, Breitbandinternet via DSL oder Glasfaser und dedizierte Datenübertragungsdienste für Geschäftskunden. Wenn du dich mit diesen Dienstleistungen selbstständig machst, ist dieser Code für deine Gewerbeanmeldung relevant. Er grenzt sich klar von drahtlosen Diensten und reinem Content-Providing ab.
Was leitungsgebundene Telekommunikation konkret umfasst
Unter diesen Code fallen alle Tätigkeiten, bei denen die Übertragung von Sprache, Daten oder Video über kabelgebundene Infrastruktur im Vordergrund steht. Typische Beispiele sind der Betrieb von Festnetzanschlüssen für Telefonie und Internet, die Bereitstellung von Mietleitungen für Unternehmen oder die Vermietung von Dark Fiber. Auch der Betrieb der zugehörigen Netzinfrastruktur, wie Vermittlungsstellen oder Zugangsknoten, fällt hierunter, sofern er direkt dem Dienstbetrieb dient.
Klare Abgrenzung zu anderen WZ-Codes
Die Abgrenzung ist entscheidend, um Fehler bei der Anmeldung zu vermeiden. WZ 61.10.2 „Drahtlose Telekommunikation“ ist für Mobilfunkbetreiber und Funkdienste reserviert. WZ 61.10.3 „Satellitentelekommunikation“ deckt entsprechende Dienste ab. Wenn du lediglich Internetzugang über vorhandene Leitungen anbietest, aber keine eigene Infrastruktur betreibst, könnte stattdessen WZ 61.20.0 „Dienstleistungen über Leitungen oder Funk“ passender sein. Die reine Erbringung von Inhalten oder Webhosting fällt unter IT-Dienstleistungen (Abteilung 62) und nicht hierunter.
Hinweise für die Gewerbeanmeldung
Bei der Anmeldung deines Gewerbes gibst du diesen Code an, wenn dein Kerngeschäft im Betrieb leitungsgebundener Telekommunikationsdienste liegt. Beachte, dass für einige Tätigkeiten zusätzliche Genehmigungen der Bundesnetzagentur erforderlich sein können, insbesondere wenn du als Netzbetreiber auftrittst. Prüfe vorab, ob dein Vorhaben unter die regulierten Telekommunikationsdienste fällt. Eine fehlerhafte Zuordnung kann später Änderungen im Gewerberegister erfordern.
Praktische Tipps und häufige Fehler
Ein häufiger Fehler ist die Verwechslung mit IT-Dienstleistungen. Bietest du beispielsweise IT-Beratung und installierst nebenbei Internetanschlüsse, dominiert likely die IT-Tätigkeit. Nutze dann Codes aus Abteilung 62. Auch die Kombination mit drahtlosen Diensten ist möglich; melde in dem Fall beide Codes (61.10.1 und 61.10.2) an, sofern sie gleichermaßen ausgeprägt sind. Konzentriere dich auf dein Hauptgeschäft für die primäre Code-Auswahl.
Häufig gestellte Fragen
Was umfasst der WZ-Code 61.10.1?
Der WZ-Code 61.10.1 beschreibt die Tätigkeit 'Leitungsgebundene Telekommunikation' innerhalb der WZ 2025.