WZ-Code 59.11.2 – Herstellung von sonstigen Videofilmen, von Filmen und Fernsehprogrammen
Der WZ-Code 59.11.2 klassifiziert Unternehmen in Deutschland, deren Haupttätigkeit in der Herstellung von sonstigen Videofilmen, Filmen und Fernsehprogrammen liegt.
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung inkl. Hinweise (1 Notizen)
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (1 Codes)
Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?
Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.
Ebenfalls relevant für
Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Offizielle Hinweise
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 59.11.2?
Der WZ-Code 59.11.2 klassifiziert Unternehmen in Deutschland, deren Haupttätigkeit in der Herstellung von sonstigen Videofilmen, Filmen und Fernsehprogrammen liegt. Gemeint sind damit Produktionen, die nicht primär für die Ausstrahlung im Kino oder im klassischen Fernsehen bestimmt sind. Dazu zählen unter anderem Werbefilme, Corporate Videos, Schulungs- und Lehrfilme, Dokumentationen für bestimmte Zwecke oder Imagefilme. Der Code hilft dem Statistischen Bundesamt und anderen Behörden, wirtschaftliche Aktivitäten präzise einzuordnen. Was bedeutet WZ 59.11.2 genau?
Die Abkürzung WZ steht für "Klassifikation der Wirtschaftszweige". Es handelt sich um ein systematisches Verzeichnis, das vom Statistischen Bundesamt geführt wird, um Unternehmen branchenspezifisch zu kategorisieren. Der Code 59.11.2 ist eine Unterkategorie der Hauptgruppe 59 (Erbringung von Dienstleistungen der Film- und Videoproduktion und -verleih; Kinos) und spezifiziert die Herstellung bestimmter audiovisueller Inhalte.
Im Gegensatz zu Codes für Kinofilme oder Fernsehproduktionen fokussiert sich 59.11.2 auf Inhalte, die oft einen spezifischen, nicht-rundfunklichen Verwendungszweck haben. Die produzierten Werke können auf physischen Trägern wie DVDs oder USB-Sticks vertrieben oder digital bereitgestellt werden. Aktivitäten, die unter WZ 59.11.2 fallen
Für die Zuordnung zum Code 59.11.2 muss die Herstellung dieser speziellen Film- und Videoformate im Vordergrund der unternehmerischen Tätigkeit stehen.
Konkrete Beispiele für Tätigkeiten
Typische Tätigkeiten, die diesem Code zugeordnet werden, sind die Produktion von Werbe- und Imagefilmen für Unternehmen, die Erstellung von Schulungs- und Lehrfilmen für Bildungseinrichtungen oder Firmen, die Herstellung von Dokumentationen für Museen, Events oder nicht-kommerzielle Zwecke, sowie die Produktion von Inhalte für Online-Plattformen, sofern diese nicht primär für TV-Sender produziert werden.
Produktionsprozess und Dienstleistungen
Der gesamte Produktionsprozess kann darunter fallen: Von der Konzeption und Drehbuchentwicklung über das eigentliche Filmen, den Schnitt, die Nachbearbeitung mit Ton und Effekten bis hin zur finalen Ausspielung des Materials in der gewünschten Form. Auch damit verbundene Dienstleistungen wie Color Grading oder Motion Design sind Teil dieser Tätigkeit, wenn sie im Zusammenhang mit der Herstellung dieser speziellen Videofilme stehen. Was gehört nicht zu WZ 59.11.2?
Die Abgrenzung zu anderen Codes ist wichtig, um Fehlklassifikationen zu vermeiden. Nicht unter 59.11.2 fallen Tätigkeiten, die anderen spezifischen WZ-Codes zugeordnet sind. Aktivität Zugehöriger WZ-Code (Beispiel) Herstellung von Kinofilmen 59.11.1 Herstellung von Fernsehprogrammen (für Sender) 59.11.1 Videoverleih und -vertrieb 59.12 Betrieb von Kinos 59.14 Tätigkeit von darstellenden Künstlern (Schauspieler, Regisseure) 90.03
Häufige Fehler bei der Zuordnung des Codes
Unternehmen, besonders Neugründungen oder Soloselbstständige in der Kreativbranche, ordnen ihren Tätigkeitsschwerpunkt manchmal unpräzise oder zu vage einem WZ-Code zu. Das kann später zu Problemen bei der Kommunikation mit Behörden oder der Industrie- und Handelskammer (IHK) führen. Fehler 1: Zu unspezifische Angabe
Ein häufiger Fehler ist die Wahl eines zu allgemeinen Oberbegriffs aus der Hauptgruppe 59, obwohl die spezifischere Untergruppe 59.11.2 zutreffend wäre. Die präzisere Angabe hilft, die tatsächliche Geschäftstätigkeit besser abzubilden. Fehler 2: Verwechslung mit verwandten Tätigkeiten
Es kommt vor, dass Unternehmen, die auch Filme produzieren, aber hauptsächlich als Veranstalter von Filmvorführungen agieren, fälschlicherweise 59.11.2 wählen. Hier wäre der Code für Filmveranstaltungen (59.14) korrekt. Der Hauptgeschäftszweck ist entscheidend.
Praktische Bedeutung für dein Unternehmen
Die korrekte Zuordnung des WZ-Codes ist nicht nur eine Formalie für das Statistische Bundesamt. Sie kann auch praktische Auswirkungen auf deine Geschäftstätigkeit haben.
Statistik und Branchenzuordnung
Behörden nutzen die Codes, um volkswirtschaftliche Daten zu erheben und die Entwicklung bestimmter Branchen zu analysieren. Eine korrekte Zuordnung trägt dazu bei, dass die Leistung der Kreativ- und Medienbranche in Deutschland valide abgebildet wird.
Auswirkungen auf Steuer und Recht
In einigen Fällen kann die Branchenzuordnung auch bei der steuerlichen Beurteilung von Geschäftsvorfällen eine Rolle spielen oder für die Teilnahme an bestimmten förderpolitischen Maßnahmen relevant sein. Eine fehlerhafte Angabe kann hier zu Unstimmigkeiten führen.
Wie du den richtigen WZ-Code findest und angibst
Bei der Gewerbeanmeldung gibst du den für dein Unternehmen passenden Hauptwirtschaftszweig an. Die zuständige Stelle (Gewerbeamt oder IHK) hilft dir dabei, den passenden Code aus dem amtlichen Verzeichnis auszuwählen.
Das Verzeichnis selbst ist online beim Statistischen Bundesamt einsehbar. Du solltest den Code wählen, der deine hauptsächliche und umsatzstärkste Tätigkeit am genauesten beschreibt. Bei mehreren Tätigkeiten wird ein Hauptcode und optional ein oder mehrere Nebencodes angegeben.
Häufig gestellte Fragen
Was gehört alles zum WZ-Code 59.11.2?
Der Code umfasst die Herstellung von Videofilmen, Filmen und Fernsehprogrammen, die nicht für Kino- oder Fernsehausstrahlung primär produziert werden, wie Corporate Videos, Dokumentationen für nicht-rundfunkliche Zwecke, Lehrfilme oder Werbefilme.
Was fällt nicht unter WZ 59.11.2?
Nicht hierzu gehören Kinofilmproduktionen, reine Fernsehproduktionen für Sender, Videoverleih, Filmveranstaltungen oder die Tätigkeit von Schauspielern und Regisseuren als Einzelpersonen.
Warum ist die korrekte WZ-Code Zuordnung wichtig?
Sie ist entscheidend für die korrekte statistische Erfassung durch Ämter, kann Auswirkungen auf Steuerklassifikationen haben und sollte präzise die Haupttätigkeit des Unternehmens widerspiegeln, um Fehler in behördlichen Verfahren zu vermeiden.