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WZ-Code 52.23.9 – Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt a. n. g.

Der WZ-Code 52.23.9 "Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt a.

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Übersicht

Informationen zu WZ-Code 52.23.9

Vollständige Bezeichnung Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt a. n. g.
Abschnitt H - Verkehr und Lagerei
Abteilung 52 - Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr
Gruppe 52.2 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr
Klasse 52.23 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt
NACE Rev. 2.1 52.23.9
WZ 2008 Entsprechung 52.23.9
Kundensystematik 520

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 52.23.9?

Der WZ-Code 52.23.9 "Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt a. n. g." ist Teil der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2025 in Deutschland. Er erfasst Dienstleistungen, die im Umfeld der Luftfahrt anfallen, aber nicht unter spezifischere Codes wie Flugzeugwartung oder Frachtabfertigung fallen. Typische Beispiele sind Flugzeugreinigung, administrative Unterstützungsdienste oder Logistikleistungen am Boden. Für Unternehmen ist die korrekte Zuordnung bei der Gewerbeanmeldung und Statistikmeldung verpflichtend. Was bedeutet Code 52.23.9 genau?

Der Code klassifiziert sonstige, nicht anderswo klassifizierte Dienstleistungen für die Luftfahrt. Er dient der statistischen Erfassung durch das Statistische Bundesamt und ist für Gewerbetreibende relevant. Konkret sind damit Tätigkeiten gemeint, die ergänzend zum Luftverkehr angeboten werden, ohne dessen Kernbereich zu tangieren.

Typische Tätigkeiten und Beispiele

Unter diesen Code fallen Dienstleistungen wie:

  • Reinigung von Flugzeugen im Linienbetrieb
  • Bodenabfertigungshilfen, die nicht der Fracht oder Passagieren direkt zuzuordnen sind
  • Logistische Unterstützung für Catering-Dienste am Flughafen

Administrative Dienstleistungen für Luftfahrtunternehmen, z.B. Buchhaltungs- oder Sekretariatsservices

Wichtig: Die Leistungen müssen einen klaren Bezug zur Luftfahrt haben, aber nicht in andere Kategorien passen.

Abgrenzung zu anderen WZ-Codes

Oft kommt es zu Verwechslungen mit ähnlichen Codes. Diese Tabelle hilft bei der Einordnung:

  • Code
  • Bedeutung
  • Abgrenzung zu 52.23.9
  • 52.21
  • Dienstleistungen für den Landverkehr
  • Betrifft nur Landverkehr, keine Luftfahrt
  • 52.22
  • Dienstleistungen für die Schifffahrt
  • Bezieht sich auf maritime Dienstleistungen
  • 52.23.1
  • Flugzeugwartung und -reparatur
  • Technische Instandhaltung, nicht sonstige Dienstleistungen

Code 52.23.9 ist eine Auffangkategorie für Luftfahrtdienstleistungen, die nicht unter 52.23.1 oder andere spezifische Codes fallen.

Hinweise für die Gewerbeanmeldung

Bei der Anmeldung eines Gewerbes müssen Sie den passenden WZ-Code angeben. Für 52.23.9 gilt:

  • Nur verwenden, wenn sonstige Luftfahrtdienstleistungen der Hauptgeschäftszweig sind.

Bei gemischten Tätigkeiten den Code des überwiegenden Umsatzes wählen.

Im Zweifel beim Gewerbeamt oder einem Steuerberater nachfragen – falsche Angaben können zu fehlerhaften Statistiken oder Problemen führen.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Unternehmen wählen oft fälschlich spezifischere Codes, obwohl 52.23.9 passender wäre. Beispiel: Ein Dienstleister für Flugzeugreinigung könnte versucht sein, Code 52.23.1 (Wartung) zu nehmen, obwohl Reinigung keine Wartung ist. Prüfen Sie genau, ob Ihre Leistung technisch, administrativ oder logistisch ist und ob ein spezifischerer Code existiert.

Häufig gestellte Fragen

Welche konkreten Tätigkeiten fallen unter Code 52.23.9?

Dazu zählen Dienstleistungen wie Flugzeugreinigung, Bodenabfertigungshilfen, Catering-Logistik am Flughafen oder administrative Unterstützungsdienste für Luftfahrtunternehmen, sofern sie nicht bereits durch andere Codes abgedeckt sind.

Muss ich diesen Code bei der Gewerbeanmeldung angeben?

Ja, wenn Ihr Unternehmen hauptsächlich sonstige Luftfahrtdienstleistungen erbringt. Bei gemischten Tätigkeiten ist der Hauptgeschäftszweig entscheidend. Konsultieren Sie im Zweifel das örtliche Gewerbeamt oder einen Steuerberater.