WZ-Code 52.23.9 – Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt a. n. g.
Der WZ-Code 52.23.9 "Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt a.
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung vorhanden
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (1 Codes)
Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?
Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.
Ebenfalls relevant für
Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 52.23.9?
Der WZ-Code 52.23.9 "Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt a. n. g." ist Teil der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2025 in Deutschland. Er erfasst Dienstleistungen, die im Umfeld der Luftfahrt anfallen, aber nicht unter spezifischere Codes wie Flugzeugwartung oder Frachtabfertigung fallen. Typische Beispiele sind Flugzeugreinigung, administrative Unterstützungsdienste oder Logistikleistungen am Boden. Für Unternehmen ist die korrekte Zuordnung bei der Gewerbeanmeldung und Statistikmeldung verpflichtend. Was bedeutet Code 52.23.9 genau?
Der Code klassifiziert sonstige, nicht anderswo klassifizierte Dienstleistungen für die Luftfahrt. Er dient der statistischen Erfassung durch das Statistische Bundesamt und ist für Gewerbetreibende relevant. Konkret sind damit Tätigkeiten gemeint, die ergänzend zum Luftverkehr angeboten werden, ohne dessen Kernbereich zu tangieren.
Typische Tätigkeiten und Beispiele
Unter diesen Code fallen Dienstleistungen wie:
- Reinigung von Flugzeugen im Linienbetrieb
- Bodenabfertigungshilfen, die nicht der Fracht oder Passagieren direkt zuzuordnen sind
- Logistische Unterstützung für Catering-Dienste am Flughafen
Administrative Dienstleistungen für Luftfahrtunternehmen, z.B. Buchhaltungs- oder Sekretariatsservices
Wichtig: Die Leistungen müssen einen klaren Bezug zur Luftfahrt haben, aber nicht in andere Kategorien passen.
Abgrenzung zu anderen WZ-Codes
Oft kommt es zu Verwechslungen mit ähnlichen Codes. Diese Tabelle hilft bei der Einordnung:
- Code
- Bedeutung
- Abgrenzung zu 52.23.9
- 52.21
- Dienstleistungen für den Landverkehr
- Betrifft nur Landverkehr, keine Luftfahrt
- 52.22
- Dienstleistungen für die Schifffahrt
- Bezieht sich auf maritime Dienstleistungen
- 52.23.1
- Flugzeugwartung und -reparatur
- Technische Instandhaltung, nicht sonstige Dienstleistungen
Code 52.23.9 ist eine Auffangkategorie für Luftfahrtdienstleistungen, die nicht unter 52.23.1 oder andere spezifische Codes fallen.
Hinweise für die Gewerbeanmeldung
Bei der Anmeldung eines Gewerbes müssen Sie den passenden WZ-Code angeben. Für 52.23.9 gilt:
- Nur verwenden, wenn sonstige Luftfahrtdienstleistungen der Hauptgeschäftszweig sind.
Bei gemischten Tätigkeiten den Code des überwiegenden Umsatzes wählen.
Im Zweifel beim Gewerbeamt oder einem Steuerberater nachfragen – falsche Angaben können zu fehlerhaften Statistiken oder Problemen führen.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Unternehmen wählen oft fälschlich spezifischere Codes, obwohl 52.23.9 passender wäre. Beispiel: Ein Dienstleister für Flugzeugreinigung könnte versucht sein, Code 52.23.1 (Wartung) zu nehmen, obwohl Reinigung keine Wartung ist. Prüfen Sie genau, ob Ihre Leistung technisch, administrativ oder logistisch ist und ob ein spezifischerer Code existiert.
Häufig gestellte Fragen
Welche konkreten Tätigkeiten fallen unter Code 52.23.9?
Dazu zählen Dienstleistungen wie Flugzeugreinigung, Bodenabfertigungshilfen, Catering-Logistik am Flughafen oder administrative Unterstützungsdienste für Luftfahrtunternehmen, sofern sie nicht bereits durch andere Codes abgedeckt sind.
Muss ich diesen Code bei der Gewerbeanmeldung angeben?
Ja, wenn Ihr Unternehmen hauptsächlich sonstige Luftfahrtdienstleistungen erbringt. Bei gemischten Tätigkeiten ist der Hauptgeschäftszweig entscheidend. Konsultieren Sie im Zweifel das örtliche Gewerbeamt oder einen Steuerberater.