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WZ-Klasse 52.23 – Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt

Was bedeutet WZ 52.23? Die Klasse 52.23 im WZ 2025 erfasst sonstige Dienstleistungen für die Luftfahrt, die nicht zum eigentlichen Flugbetrieb (52.21) oder Flughafenbetrieb (52.22) zählen. Sie gehört zum Abschnitt...

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Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 52.23

Vollständige Bezeichnung Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt
Abschnitt H - Verkehr und Lagerei
Abteilung 52 - Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr
Gruppe 52.2 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr
Klasse 52.23 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt
NACE Rev. 2.1 52.23
Kundensystematik 520
Einordnung

Erläuterungen zu Klasse 52.23

Was bedeutet WZ 52.23?

Die Klasse 52.23 im WZ 2025 erfasst sonstige Dienstleistungen für die Luftfahrt, die nicht zum eigentlichen Flugbetrieb (52.21) oder Flughafenbetrieb (52.22) zählen. Sie gehört zum Abschnitt „VERKEHR UND LAGEREI“ und untergliedert sich in zwei spezifischere Gruppen.

Typische Tätigkeiten

Unter diese Klassifikation fallen unterstützende Services wie:

  • Technische Wartung von Luftfahrzeugen
  • Betrieb von Flugsicherungssystemen
  • Schulungen für Flugbegleiter oder Bodenpersonal
  • Luftfahrtberatung ohne Flugbetrieb

Abgrenzung zu anderen Klassen

WZ 52.23 schließt ausdrücklich den Betrieb von Flugzeugen (52.21) und Flughäfen (52.22) aus. Sie dient der präzisen Erfassung ergänzender Dienstleistungen. Wann ist diese Klasse relevant?

Für Unternehmen, die Luftfahrt-Supportservices anbieten, ist die korrekte Zuordnung zu 52.23 bei Gewerbeanmeldung, Statistikmeldungen und Branchenreports essenziell.

Häufig gestellte Fragen

Welche Tätigkeiten fallen unter WZ 52.23?

Typisch sind Flugzeugwartung außerhalb von Flugbetrieben, Betreiben von Flugsicherungsanlagen, Flugbegleitschulungen oder Aviation Consulting – jedoch keine Flugzeugführung oder Flughafenbetrieb.