WZ-Klasse 52.23 – Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt
Was bedeutet WZ 52.23? Die Klasse 52.23 im WZ 2025 erfasst sonstige Dienstleistungen für die Luftfahrt, die nicht zum eigentlichen Flugbetrieb (52.21) oder Flughafenbetrieb (52.22) zählen. Sie gehört zum Abschnitt...
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Erläuterungen zu Klasse 52.23
Was bedeutet WZ 52.23?
Die Klasse 52.23 im WZ 2025 erfasst sonstige Dienstleistungen für die Luftfahrt, die nicht zum eigentlichen Flugbetrieb (52.21) oder Flughafenbetrieb (52.22) zählen. Sie gehört zum Abschnitt „VERKEHR UND LAGEREI“ und untergliedert sich in zwei spezifischere Gruppen.
Typische Tätigkeiten
Unter diese Klassifikation fallen unterstützende Services wie:
- Technische Wartung von Luftfahrzeugen
- Betrieb von Flugsicherungssystemen
- Schulungen für Flugbegleiter oder Bodenpersonal
- Luftfahrtberatung ohne Flugbetrieb
Abgrenzung zu anderen Klassen
WZ 52.23 schließt ausdrücklich den Betrieb von Flugzeugen (52.21) und Flughäfen (52.22) aus. Sie dient der präzisen Erfassung ergänzender Dienstleistungen. Wann ist diese Klasse relevant?
Für Unternehmen, die Luftfahrt-Supportservices anbieten, ist die korrekte Zuordnung zu 52.23 bei Gewerbeanmeldung, Statistikmeldungen und Branchenreports essenziell.
Häufig gestellte Fragen
Welche Tätigkeiten fallen unter WZ 52.23?
Typisch sind Flugzeugwartung außerhalb von Flugbetrieben, Betreiben von Flugsicherungsanlagen, Flugbegleitschulungen oder Aviation Consulting – jedoch keine Flugzeugführung oder Flughafenbetrieb.