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WZ-Code 39.00.2 – Beseitigung von Umweltverschmutzungen an Gebäuden

Der WZ-Code 39.00.2 dient zur statistischen Erfassung von Dienstleistungen zur Beseitigung von Umweltverschmutzungen speziell an Gebäuden.

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Übersicht

Informationen zu WZ-Code 39.00.2

Vollständige Bezeichnung Beseitigung von Umweltverschmutzungen an Gebäuden
Abschnitt E - Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen
Abteilung 39 - Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Tätigkeiten in der Abfallbewirtschaftung
Gruppe 39.0 - Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Tätigkeiten in der Abfallbewirtschaftung
Klasse 39.00 - Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Tätigkeiten in der Abfallbewirtschaftung
NACE Rev. 2.1 39.00.2
WZ 2008 Entsprechung 39.00.0
Kundensystematik 390

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Offizielle Hinweise

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 39.00.2?

Der WZ-Code 39.00.2 dient zur statistischen Erfassung von Dienstleistungen zur Beseitigung von Umweltverschmutzungen speziell an Gebäuden. Er fasst Tätigkeiten zusammen, die auf die Reinigung und Dekontamination von Gebäudestrukturen nach Verunreinigungen durch Öle, Chemikalien, Schimmel oder andere Schadstoffe abzielen. Dieser Code ist relevant für Eigentümer kontaminierter Immobilien, Fachfirmen und Behörden, da er klare Grenzen zu regulärer Gebäudereinigung oder Bautätigkeit setzt und spezifische rechtliche sowie technische Anforderungen impliziert. Was genau bedeutet WZ 39.00.2?

Die Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ) dient in Deutschland der einheitlichen Erfassung wirtschaftlicher Tätigkeiten. Der Code 39.00.2 ist eine Unterkategorie der Hauptgruppe 39 (Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung) und bezieht sich explizit auf Dienstleistungen an Gebäuden. Im Kern geht es um die Beseitigung von Kontaminationen, die eine Gefahr für die Umwelt oder die Gesundheit darstellen können und nicht durch routinehafte Reinigungs- oder Bauarbeiten behoben werden.

Typische Anlässe sind etwa die Säuberung von Fassaden nach Ölunfällen, die Entfernung von Schimmel in stark befallenen Räumen, die Beseitigung von chemischen Rückständen in Industriehallen oder die Dekontamination von Asbest in Altbauten. Der Code hilft Statistikämtern und Wirtschaftsverbänden, diese spezifischen Dienstleistungen zu kategorisieren und zu analysieren. Welche Tätigkeiten fallen darunter – und welche nicht?

Die Abgrenzung ist entscheidend, da viele Reinigungs- oder Bautätigkeiten oberflächlich ähnlich erscheinen können. Unter WZ 39.00.2 fallen nur Arbeiten, die gezielt Umweltverschmutzungen beseitigen.

Eingeschlossene Tätigkeiten:

  • Entfernung von Öl- oder Chemikalienverschmutzungen an Fassaden, Dächern oder Bodenflächen von Gebäuden
  • Beseitigung von Schimmelbefall, der über normale Feuchtigkeitsschäden hinausgeht und gesundheitsgefährdend ist
  • Dekontamination von Asbest oder anderen gefährlichen Baumaterialien in Gebäuden
  • Reinigung nach Brandschäden, bei denen toxische Rückstände entstanden sind
  • Beseitigung von biologischen oder chemischen Verunreinigungen in Innenräumen, z.B. nach Leckagen oder Unfällen
  • Nicht eingeschlossene Tätigkeiten:
  • Reguläre Gebäudereinigung (fällt unter WZ 81.21 – Allgemeine Reinigung von Gebäuden)
  • Bauträgerarbeiten oder Sanierungen ohne spezifischen Dekontaminationscharakter (WZ 41, 42, 43)
  • Entsorgung von Abfällen ohne Bezug zu Gebäudekontamination (WZ 38)
  • Routine-Wartung oder Instandhaltung ohne Schadensbeseitigung

Rechtliche Anforderungen und Genehmigungspflichten

Arbeiten nach WZ 39.00.2 berühren häufig strenge Umwelt- und Arbeitsschutzvorschriften. Eine fachgerechte Durchführung ist nicht optional, sondern gesetzlich bindend.

Für viele Tätigkeiten, insbesondere beim Umgang mit Gefahrstoffen wie Asbest, PCB oder bestimmten Chemikalien, sind behördliche Genehmigungen erforderlich. Die ausführenden Firmen müssen nachweisen, dass sie über qualifiziertes Personal, geeignete Schutzausrüstung und Entsorgungsnachweise verfügen. Verstöße gegen diese Pflichten können zu hohen Bußgeldern, Haftungsrisiken und sogar strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Eigentümer, die solche Arbeiten vergeben, sollten daher unbedingt auf zertifizierte Fachbetriebe achten und sich die notwendigen Genehmigungen und Entsorgungsnachweise vor Beginn der Arbeiten bestätigen lassen. Billiganbieter ohne entsprechende Nachweise bergen erhebliche Risiken.

Kosten und typische Herausforderungen

Die Kosten für die Beseitigung von Umweltverschmutzungen an Gebäuden sind stark von Art, Umfang und Gefährlichkeit der Kontamination abhängig. Sie setzen sich aus several Faktoren zusammen.

  • Kostenfaktor
  • Erklärung
  • Typische Bandbreite (Richtwert)
  • Gefahrstoffklassifizierung
  • Arbeiten mit hochgiftigen Stoffen (z.B. Asbest) erfordern mehr Schutz und sind teurer.
  • Kann Kosten um 50–200% erhöhen
  • Zugänglichkeit
  • Arbeiten in Höhen oder engen Räumen sind aufwändiger.
  • Zusatzkosten von 20–50% möglich
  • Entsorgung
  • Die fachgerechte Entsorgung von Sondermüll verursacht erhebliche Kosten.
  • Abhängig von Stoff und Menge
  • Genehmigungen & Gutachten
  • Behördliche Verfahren und vorherige Begutachtung verursachen Kosten.
  • Pauschal oder pro Stunde

Zu den häufigen Herausforderungen zählen unerwartete Ausweitungen der Kontamination nach Beginn der Arbeiten, Verzögerungen durch behördliche Auflagen und die Schwierigkeit, alle Schadstoffrückstände vollständig zu entfernen. Ein transparentes Angebot mit einer detaillierten Beschreibung der Leistungen und einer klaren Kommunikation über mögliche Risiken ist essenziell.

Häufige Fragen (FAQ)

Welche konkreten Tätigkeiten umfasst der WZ-Code 39.00.2?

Der Code umfasst die Beseitigung von Verschmutzungen wie Ölrückstände, chemische Verunreinigungen, Schimmelbefall oder Asbestkontaminationen an und in Gebäuden, sofern es sich nicht um reguläre Bau- oder Reinigungsarbeiten handelt. Brauche ich eine spezielle Genehmigung für Arbeiten nach WZ 39.00.2?

Ja, für viele Tätigkeiten, insbesondere bei Gefahrstoffen wie Asbest oder chemischen Rückständen, sind spezielle behördliche Genehmigungen und qualifiziertes Personal gesetzlich vorgeschrieben. Kann jeder Gebäudereiniger Arbeiten nach 39.00.2 durchführen?

Nein. Die Beseitigung von Umweltverschmutzungen erfordert oft Fachkenntnisse im Umgang mit Gefahrstoffen, spezielle Ausrüstung und entsprechende Zertifizierungen, die über eine normale Gebäudereinigung hinausgehen.

Häufig gestellte Fragen

Welche konkreten Tätigkeiten umfasst der WZ-Code 39.00.2?

Der Code umfasst die Beseitigung von Verschmutzungen wie Ölrückstände, chemische Verunreinigungen, Schimmelbefall oder Asbestkontaminationen an und in Gebäuden, sofern es sich nicht um reguläre Bau- oder Reinigungsarbeiten handelt.

Brauche ich eine spezielle Genehmigung für Arbeiten nach WZ 39.00.2?

Ja, für viele Tätigkeiten, insbesondere bei Gefahrstoffen wie Asbest oder chemischen Rückständen, sind spezielle behördliche Genehmigungen und qualifiziertes Personal gesetzlich vorgeschrieben.

Kann jeder Gebäudereiniger Arbeiten nach 39.00.2 durchführen?

Nein. Die Beseitigung von Umweltverschmutzungen erfordert oft Fachkenntnisse im Umgang mit Gefahrstoffen, spezielle Ausrüstung und entsprechende Zertifizierungen, die über eine normale Gebäudereinigung hinausgehen.