WZ-Abteilung 39 – Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Tätigkeiten in der Abfallbewirtschaftung
Abteilung 39 im Überblick Abteilung 39 der WZ 2025, Teil des Abschnitts E, klassifiziert Unternehmen, die Umweltverschmutzungen beseitigen und Abfälle bewirtschaften.
Diese abteilung führt direkt in die gleichnamige Unterklasse 39.0.
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Erläuterungen zu Abteilung 39
Abteilung 39 im Überblick
Abteilung 39 der WZ 2025, Teil des Abschnitts E, klassifiziert Unternehmen, die Umweltverschmutzungen beseitigen und Abfälle bewirtschaften. Sie ist essenziell für die korrekte Gewerbeanmeldung und statistische Erfassung von Betrieben der Umweltbranche.
Tätigkeiten und Unterbereiche
Typische Tätigkeiten umfassen die Reinigung von Ölverschmutzungen, die Sanierung von kontaminierten Böden und Grundwasser sowie die Sammlung, Behandlung und Entsorgung von Abfällen. Dazu zählen auch Dienstleistungen wie die Dekontamination von Anlagen.
Relevanz für Nutzer
Diese Klassifikation ist relevant für Gründer, Steuerberater und Behörden bei der Einordnung von Umweltdienstleistern. Sie hilft bei der präzisen Erfassung von Wirtschaftszweigen und bei behördlichen Meldungen.
Einordnung in WZ 2025
Abteilung 39 gehört zum übergeordneten Abschnitt E (Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen) und weist einen direkten Untereintrag auf. Sie stellt sicher, dass Umweltaktivitäten einheitlich statistisch erfasst werden.
Häufig gestellte Fragen
Welche Tätigkeiten umfasst Abteilung 39 der WZ 2025?
Abteilung 39 umfasst die Beseitigung von Umweltverschmutzungen, Reinigung von Ölverschmutzungen, Entsorgung von Abfällen sowie Sanierung von Böden und Grundwasser.
Wann ist die Abteilung 39 für die Gewerbeanmeldung relevant?
Die Abteilung 39 ist relevant für Unternehmen, die gewerbliche Dienstleistungen in der Umwelt- und Abfallwirtschaft anbieten, etwa bei der Anmeldung eines Entsorgungsbetriebs.