WZ-Code 38.32.2 – Deponierung oder Dauerlagerung von sonstigen Abfällen
Der Code 38.32.2 aus der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ) bezeichnet die Deponierung oder Dauerlagerung von sonstigen, also nicht gefährlichen Abfällen.
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung inkl. Hinweise (2 Notizen)
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (2 Codes)
Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?
Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.
Ebenfalls relevant für
Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Offizielle Hinweise
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist diese WZ-Position selbst als ex-Position gekennzeichnet.
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 38.32.2?
Der Code 38.32.2 aus der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ) bezeichnet die Deponierung oder Dauerlagerung von sonstigen, also nicht gefährlichen Abfällen. Das umfasst die Ablagerung von behandelten oder unbehandelten Abfallstoffen, die keine Gefahr für Umwelt und Gesundheit darstellen, in dafür zugelassenen Deponien. Rechtlich bindend sind die Vorgaben der Deponieverordnung und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Deponierung gilt hier als letzte Option nach Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling und anderer Verwertung. Was genau bedeutet Code 38.32.2?
Der WZ-Code 38.32.2 ist Teil der amtlichen Statistik und dient dazu, wirtschaftliche Tätigkeiten einheitlich zu erfassen. Konkret klassifiziert er Unternehmen, die Deponierung oder dauerhafte Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen als Dienstleistung anbieten. Dazu zählen:
- Betrieb von Deponien für Haushaltsabfälle
- Lagerung von Bauschutt und Bodenaushub
- Ablagerung von industriellen Nichtgefahrstoffabfällen
Betrieb von Monodeponien für spezifische Abfallarten
Nicht dazu gehören die Behandlung von Abfällen (Code 38.21) oder die Beseitigung gefährlicher Abfälle (38.22).
Häufige Irrtümer und Klarstellungen
Viele halten Deponierung für eine simple Entsorgungslösung. Doch das ist ein Trugschluss. Mythos 1: Aller Abfall kann deponiert werden
Falsch. Nur vorbehandelte und als nicht gefährlich eingestufte Abfälle dürfen auf Deponien nach Code 38.32.2. Gefahrstoffe, flüssige Abfälle oder unbehandelter Hausmüll sind ausgeschlossen. Die Deponieverordnung legt strenge Anforderungen an die Abfallzusammensetzung fest. Mythos 2: Dauerlagerung ist gleich Deponierung
Nicht ganz. Dauerlagerung kann auch oberirdische Lager umfassen, die nicht klassischen Deponiestandards entsprechen, aber dennoch genehmigungspflichtig sind. Beide Begriffe sind im Code zusammengefasst, unterscheiden sich aber in der technischen Ausführung. Mythos 3: Deponieren ist günstig und unkompliziert
Das war einmal. Moderne Deponien erfordern aufwändige Sicherungssysteme, Grundwasserüberwachung und Nachsorge über Jahrzehnte. Die Kosten dafür sind erheblich und werden oft unterschätzt.
Rechtliche Grundlagen und Genehmigungen
Die Deponierung nicht gefährlicher Abfälle unterliegt komplexen Regelwerken. Maßgeblich sind:
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG)
- Deponieverordnung (DepV)
Landesrechtliche Vorschriften
Für den Betrieb einer Deponie oder Dauerlagerstätte ist eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Das Verfahren umfasst Umweltverträglichkeitsprüfungen, Standortgutachten und öffentliche Beteiligungen.
Alternativen zur Deponierung
Deponierung sollte die Ultima Ratio sein. Ökologisch und wirtschaftlich sinnvollere Optionen sind:
- Verfahren
- Vorteile
- Einschränkungen
- Recycling
- Ressourcenschonung, geringere Umweltlast
- Technische Machbarkeit, Sortenreinheit nötig
- Energetische Verwertung
- Energiegewinnung, Volumenreduzierung
- Hohe Investitionen, Emissionen
- Mechanisch-biologische Behandlung
- Vorbehandlung für Deponie, Methangewinnung
- Nur Vorstufe, keine vollständige Entsorgung
- Praktische Tipps für die richtige Zuordnung
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Tätigkeit unter Code 38.32.2 fällt:
- Prüfen Sie, ob der Abfall als nicht gefährlich klassifiziert ist.
Stellen Sie sicher, dass keine Verwertungsmöglichkeit besteht.
Konsultieren Sie die aktuellen Verwaltungsvorschriften zum Abfallverzeichnis.
Im Zweifel hilft ein Anfrage bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder Umweltbehörde.
Häufig gestellte Fragen
Welche Abfälle fallen unter Code 38.32.2?
Unter Code 38.32.2 fallen nicht gefährliche Abfälle, die deponiert oder dauerhaft gelagert werden, wie Bauschutt, Hausmüll nach Vorbehandlung oder bestimmte Industrieabfälle ohne Gefahrstoffe.
Ist eine Deponie immer die beste Lösung?
Nein, Deponierung ist oft die letzte Option. Recycling oder energetische Verwertung sind ökologisch meist sinnvoller, falls technisch und wirtschaftlich machbar.
Brauche ich eine Genehmigung für die Dauerlagerung?
Ja, für die Errichtung und den Betrieb von Deponien oder Dauerlagerstätten sind umfangreiche Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und der Deponieverordnung notwendig.