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WZ-Code 38.32.2 – Deponierung oder Dauerlagerung von sonstigen Abfällen

Der Code 38.32.2 aus der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ) bezeichnet die Deponierung oder Dauerlagerung von sonstigen, also nicht gefährlichen Abfällen.

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Übersicht

Informationen zu WZ-Code 38.32.2

Vollständige Bezeichnung Deponierung oder Dauerlagerung von sonstigen Abfällen
Abschnitt E - Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen
Abteilung 38 - Sammlung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen
Gruppe 38.3 - Abfallbeseitigung ohne Verwertung
Klasse 38.32 - Deponierung oder Dauerlagerung von Abfällen
NACE Rev. 2.1 38.32.2
WZ 2008 Entsprechung 38.21.0, 38.22.0
Kundensystematik 380

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Offizielle Hinweise

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist diese WZ-Position selbst als ex-Position gekennzeichnet.

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 38.32.2?

Der Code 38.32.2 aus der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ) bezeichnet die Deponierung oder Dauerlagerung von sonstigen, also nicht gefährlichen Abfällen. Das umfasst die Ablagerung von behandelten oder unbehandelten Abfallstoffen, die keine Gefahr für Umwelt und Gesundheit darstellen, in dafür zugelassenen Deponien. Rechtlich bindend sind die Vorgaben der Deponieverordnung und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Deponierung gilt hier als letzte Option nach Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling und anderer Verwertung. Was genau bedeutet Code 38.32.2?

Der WZ-Code 38.32.2 ist Teil der amtlichen Statistik und dient dazu, wirtschaftliche Tätigkeiten einheitlich zu erfassen. Konkret klassifiziert er Unternehmen, die Deponierung oder dauerhafte Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen als Dienstleistung anbieten. Dazu zählen:

  • Betrieb von Deponien für Haushaltsabfälle
  • Lagerung von Bauschutt und Bodenaushub
  • Ablagerung von industriellen Nichtgefahrstoffabfällen

Betrieb von Monodeponien für spezifische Abfallarten

Nicht dazu gehören die Behandlung von Abfällen (Code 38.21) oder die Beseitigung gefährlicher Abfälle (38.22).

Häufige Irrtümer und Klarstellungen

Viele halten Deponierung für eine simple Entsorgungslösung. Doch das ist ein Trugschluss. Mythos 1: Aller Abfall kann deponiert werden

Falsch. Nur vorbehandelte und als nicht gefährlich eingestufte Abfälle dürfen auf Deponien nach Code 38.32.2. Gefahrstoffe, flüssige Abfälle oder unbehandelter Hausmüll sind ausgeschlossen. Die Deponieverordnung legt strenge Anforderungen an die Abfallzusammensetzung fest. Mythos 2: Dauerlagerung ist gleich Deponierung

Nicht ganz. Dauerlagerung kann auch oberirdische Lager umfassen, die nicht klassischen Deponiestandards entsprechen, aber dennoch genehmigungspflichtig sind. Beide Begriffe sind im Code zusammengefasst, unterscheiden sich aber in der technischen Ausführung. Mythos 3: Deponieren ist günstig und unkompliziert

Das war einmal. Moderne Deponien erfordern aufwändige Sicherungssysteme, Grundwasserüberwachung und Nachsorge über Jahrzehnte. Die Kosten dafür sind erheblich und werden oft unterschätzt.

Rechtliche Grundlagen und Genehmigungen

Die Deponierung nicht gefährlicher Abfälle unterliegt komplexen Regelwerken. Maßgeblich sind:

  • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG)
  • Deponieverordnung (DepV)

Landesrechtliche Vorschriften

Für den Betrieb einer Deponie oder Dauerlagerstätte ist eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Das Verfahren umfasst Umweltverträglichkeitsprüfungen, Standortgutachten und öffentliche Beteiligungen.

Alternativen zur Deponierung

Deponierung sollte die Ultima Ratio sein. Ökologisch und wirtschaftlich sinnvollere Optionen sind:

  • Verfahren
  • Vorteile
  • Einschränkungen
  • Recycling
  • Ressourcenschonung, geringere Umweltlast
  • Technische Machbarkeit, Sortenreinheit nötig
  • Energetische Verwertung
  • Energiegewinnung, Volumenreduzierung
  • Hohe Investitionen, Emissionen
  • Mechanisch-biologische Behandlung
  • Vorbehandlung für Deponie, Methangewinnung
  • Nur Vorstufe, keine vollständige Entsorgung
  • Praktische Tipps für die richtige Zuordnung

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Tätigkeit unter Code 38.32.2 fällt:

  • Prüfen Sie, ob der Abfall als nicht gefährlich klassifiziert ist.

Stellen Sie sicher, dass keine Verwertungsmöglichkeit besteht.

Konsultieren Sie die aktuellen Verwaltungsvorschriften zum Abfallverzeichnis.

Im Zweifel hilft ein Anfrage bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder Umweltbehörde.

Häufig gestellte Fragen

Welche Abfälle fallen unter Code 38.32.2?

Unter Code 38.32.2 fallen nicht gefährliche Abfälle, die deponiert oder dauerhaft gelagert werden, wie Bauschutt, Hausmüll nach Vorbehandlung oder bestimmte Industrieabfälle ohne Gefahrstoffe.

Ist eine Deponie immer die beste Lösung?

Nein, Deponierung ist oft die letzte Option. Recycling oder energetische Verwertung sind ökologisch meist sinnvoller, falls technisch und wirtschaftlich machbar.

Brauche ich eine Genehmigung für die Dauerlagerung?

Ja, für die Errichtung und den Betrieb von Deponien oder Dauerlagerstätten sind umfangreiche Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und der Deponieverordnung notwendig.