WZ-Code 38.32.1 – Deponierung oder Dauerlagerung von hoch radioaktiven Abfällen
Der Code 38.32.1 im Wirtschaftszweigverzeichnis (WZ) klassifiziert die Deponierung oder Dauerlagerung von hoch radioaktiven Abfällen.
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung inkl. Hinweise (1 Notizen)
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (1 Codes)
Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?
Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.
Ebenfalls relevant für
Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Offizielle Hinweise
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 38.32.1?
Der Code 38.32.1 im Wirtschaftszweigverzeichnis (WZ) klassifiziert die Deponierung oder Dauerlagerung von hoch radioaktiven Abfällen. In Deutschland unterliegt diese Tätigkeit extrem strengen Sicherheits- und Rechtsvorschriften. Hochradioaktive Abfälle müssen in tiefen geologischen Formationen endgelagert werden, um langfristig von der Biosphäre isoliert zu bleiben. Die Standortauswahl folgt dem Standortauswahlgesetz (StandAG), und die konkreten Sicherheitsanforderungen regelt die Endlager-SiAnfV. Zuständige Behörden sind das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Was bedeutet WZ 38.32.1 genau?
Der Code 38.32.1 fällt unter die Abteilung 38 – Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen; Rückgewinnung. Konkret bezeichnet er die Deponierung oder dauerhafte Lagerung von Abfällen, die eine hohe Radioaktivität aufweisen. Dabei handelt es sich nicht um die Behandlung oder Zwischenlagerung, sondern ausschließlich um die endgültige Ablagerung in einem dafür zugelassenen Endlager.
Wichtig ist die Abgrenzung zu ähnlichen Codes:
- 38.21: Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfälle (umfasst auch nicht-radioaktive Stoffe)
- 38.22: Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle
38.32.2: Deponierung anderer Abfälle (nicht hochradioaktiv)
Die Zuordnung zum Code erfolgt nur für Unternehmen oder Einrichtungen, die direkt diese Endlagerung betreiben, nicht für Erzeuger oder Transporteure.
Rechtliche Grundlagen in Deutschland
Für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle gelten in Deutschland mehrere zentrale Gesetze und Verordnungen. Das Atomgesetz (AtG) bildet die übergeordnete Grundlage. Konkretisiert wird es durch:
- Das Standortauswahlgesetz (StandAG): Es regelt das Verfahren zur Suche nach einem bestmöglichen Standort für ein Endlager in einem mehrstufigen, transparenten Prozess.
Die Verordnung über Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle (Endlager-SiAnfV): Sie definiert die technischen und sicherheitstechnischen Mindestanforderungen an ein Endlager, insbesondere den Nachweis der Langzeitsicherheit über einen Zeitraum von einer Million Jahren.
Diese Vorschriften zielen darauf ab, dass von den Abfällen dauerhaft keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht.
Rolle des Standortauswahlgesetzes (StandAG)
Das StandAG legt das Verfahren für die Suche nach einem Endlagerstandort fest. Es basiert auf wissenschaftlichen Kriterien und hoher öffentlicher Beteiligung. Der Prozess gliedert sich in drei Phasen: die Auswahl von Regionen, die übertägige Erkundung von Standorten und die untertägige Erkundung. Am Ende steht die Festlegung des Standorts durch einen Bundesgesetzgebungsakt. § 38 StandAG ermächtigt die Bundesregierung zudem, durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen zur Dokumentation und Überwachung zu erlassen.
Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung
Die Sicherheitsanforderungen sind in der Endlager-SiAnfV detailliert beschrieben. Im Zentrum steht der passive Sicherheitsansatz: Die Sicherheit muss primär durch die natürliche Barriere des Wirtsgesteins und die technischen Barrieren (z.B. Behälter) gewährleistet werden, unabhängig von aktiven Überwachungsmaßnahmen nach dem Verschluss des Endlagers.
Folgende Barrieren müssen nachgewiesen werden:
- Die geologische Barriere: Das umgebende Gestein (z.B. Salz, Ton oder Granit) muss radioaktive Stoffe über extrem lange Zeiträume zurückhalten.
Die technischen Barrieren: Spezielle Behälter und Verschlusssysteme müssen die Abfälle einschließen und vor Wasser und anderen Einflüssen schützen.
Der Sicherheitsnachweis muss alle denkbaren Szenarien, including Eiszeiten oder tektonische Verschiebungen, berücksichtigen.
Der Prozess der Deponierung und Dauerlagerung
Die eigentliche Deponierung hochradioaktiver Abfälle ist ein komplexer, mehrstufiger Prozess, der erst beginnt, nachdem ein Standort endgültig festgelegt und das Endlager genehmigt und errichtet wurde.
Die Schritte umfassen:
- Vorbereitung der Abfälle: Die Abfälle werden in endlagerfähige Behälter verpackt.
Transport: Der Transport zum Endlagerstandort unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen.
Einlagerung: Die Behälter werden in den Endlagerbergwerk eingebracht und in den dafür vorgesehenen Kammern oder Bohrlöchern positioniert.
Verschluss: Nach Abschluss der Einlagerung wird das Endlager versiegelt und rückgebaut, sodass die passive Sicherheit gewährleistet ist.
Die Überwachung des Endlagers findet auch nach dem Verschluss noch über einen langen Zeitraum statt.
Zuständige Behörden und Genehmigungen
Für die Zulassung und Überwachung von Aktivitäten nach Code 38.32.1 sind in Deutschland primär zwei Bundesbehörden verantwortlich:
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist für die regulationische Aufsicht, die Planfeststellung von Endlagern und die Durchführung des Standortauswahlverfahrens zuständig.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) war früher Betreiber der Endlager und ist heute maßgeblich in die operativen Aufgaben und die Forschung eingebunden.
Jede Tätigkeit, die unter diesen Code fällt, bedarf einer strengen atomrechtlichen Genehmigung nach dem Atomgesetz. Der Antragsteller muss die vollständige Einhaltung aller Sicherheitsanforderungen nachweisen.
Typische Fehler und Herausforderungen
Bei der Durchführung von Projekten in diesem Bereich treten immer wieder ähnliche Probleme auf. Dazu gehören:
- Unterschätzung des Zeit- und Kostenrahmens: Die Planungs- und Genehmigungsphase dauert oft Jahrzehnte.
Kommunikation mit der Öffentlichkeit: Die Akzeptanz in der Bevölkerung ist eine große Herausforderung und muss von Anfang an aktiv gestaltet werden.
Komplexität der Sicherheitsnachweise: Die geologischen und technischen Modelle für den Langzeitsicherheitsnachweis sind extrem aufwändig zu erstellen und zu validieren.
Fehler in der Antragstellung, wie unvollständige Sicherheitsanalysen oder mangelhafte Umweltverträglichkeitsstudien, führen regelmäßig zu erheblichen Verzögerungen.
Aktuelle Entwicklung und Standortsuche
Deutschland befindet sich mitten im process der Standortsuche für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle. Basierend auf dem StandAG werden derzeit mögliche Regionen auf ihre Eignung untersucht. Die Entscheidung für einen endgültigen Standort ist für das Jahr 2031 geplant, die Inbetriebnahme des Endlagers soll bis 2050 erfolgen. Der Prozess ist wissenschaftsbasiert und transparent angelegt, um die bestmögliche Lösung für eine Million Jahre Sicherheit zu finden.
Häufig gestellte Fragen
Was umfasst der WZ-Code 38.32.1?
Der WZ-Code 38.32.1 beschreibt die Tätigkeit 'Deponierung oder Dauerlagerung von hoch radioaktiven Abfällen' innerhalb der WZ 2025.