D Energie
Unterklasse

WZ-Code 35.30.3 – Wärme- und Kältehandel

Der WZ-Code 35.30.3 bezeichnet den Handel mit Wärme und Kälte, also thermischer Energie.

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Übersicht

Informationen zu WZ-Code 35.30.3

Vollständige Bezeichnung Wärme- und Kältehandel
Abschnitt D - Energieversorgung
Abteilung 35 - Energieversorgung
Gruppe 35.3 - Wärme- und Kälteversorgung
Klasse 35.30 - Wärme- und Kälteversorgung
NACE Rev. 2.1 35.30.3
WZ 2008 Entsprechung 35.30.0
Kundensystematik 350

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Offizielle Hinweise

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 35.30.3?

Der WZ-Code 35.30.3 bezeichnet den Handel mit Wärme und Kälte, also thermischer Energie. Unternehmen, die Energie handeln, aber nicht selbst erzeugen oder verteilen, fallen unter diese Klassifikation. Die Abgrenzung zu Erzeugung und Vertrieb ist entscheidend für die korrekte Zuordnung. Was umfasst der Code 35.30.3?

Der Wärme- und Kältehandel nach WZ 35.30.3 bezieht sich auf kaufmännische Aktivitäten mit thermischer Energie. Typische Tätigkeiten sind:

  • Handel mit Wärmeenergie, etwa Fernwärme oder Prozesswärme
  • Handel mit Kälteenergie für Klimaanlagen oder Kühlprozesse
  • Vermarktung und Weiterverkauf von thermischer Energie

Handel mit Energiemengen ohne physische Lieferinfrastruktur

Nicht dazu gehören die Erzeugung von Wärme oder Kälte sowie der Betrieb von Netzen. Diese Tätigkeiten sind eigenen Codes zugeordnet.

Abgrenzung zu ähnlichen WZ-Codes

Die Trennung von verwandten Aktivitäten ist praktisch relevant. WZ 35.30.1 umfasst die Erzeugung elektrischer Energie, WZ 35.30.2 die Fernwärme- und Fernkälteverteilung. Unternehmen, die sowohl handeln als auch verteilen, müssen beide Codes anmelden. Der Handel setzt keine eigenen Produktionsanlagen oder Netze voraus.

Gewerbeanmeldung und behördliche Anforderungen

Für den Wärme- und Kältehandel ist eine Gewerbeanzeige bei der zuständigen Gemeinde erforderlich. Besondere Genehmigungen sind nicht zwingend nötig, sofern keine Erzeugung oder Netznutzung betrieben wird. Die Anmeldung sollte den Handel als Haupttätigkeit klar benennen.

Praktische Hinweise und häufige Fehler

Unternehmen vermischen oft Handel mit verbundenen Dienstleistungen. Reiner Handel liegt vor, wenn keine physische Lieferung erfolgt. Bei eigener Erzeugung oder Netzbetrieb sind zusätzliche Codes anzumelden. Die korrekte Zuordnung beeinflusst statistische Erfassung und behördliche Prüfungen.

Relevanz für Statistiken und Berichtspflichten

Das Statistische Bundesamt nutzt WZ-Codes für volkswirtschaftliche Daten. Eine fehlerhafte Anmeldung verfälscht Branchenkennzahlen. Für Unternehmen hat die Klassifikation keine direkten steuerlichen Auswirkungen, kann aber in Ausschreibungen oder Förderprogrammen relevant sein.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der WZ-Code 35.30.3?

Der WZ-Code 35.30.3 beschreibt die Tätigkeit 'Wärme- und Kältehandel' innerhalb der WZ 2025.