D Energie
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WZ-Code 35.30.1 – Wärme- und Kälteerzeugung

Der WZ-Code 35.30.1 bezeichnet die Erzeugung und Verteilung von Wärme und Kälte als gewerbliche Tätigkeit.

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Übersicht

Informationen zu WZ-Code 35.30.1

Vollständige Bezeichnung Wärme- und Kälteerzeugung
Abschnitt D - Energieversorgung
Abteilung 35 - Energieversorgung
Gruppe 35.3 - Wärme- und Kälteversorgung
Klasse 35.30 - Wärme- und Kälteversorgung
NACE Rev. 2.1 35.30.1
WZ 2008 Entsprechung 35.30.0
Kundensystematik 350

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Offizielle Hinweise

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 35.30.1?

Der WZ-Code 35.30.1 bezeichnet die Erzeugung und Verteilung von Wärme und Kälte als gewerbliche Tätigkeit. Unternehmen, die thermische Energie in Form von Dampf, Heißwasser oder Kälte produzieren und an Dritte liefern – etwa über Fernwärmenetze oder Kältenetze – nutzen diesen Code. Die erzeugte Energie wird nicht selbst verbraucht, sondern an Endkunden oder Verteiler verkauft. Typische Anlagen sind Heizkraftwerke, Blockheizkraftwerke, Heizwerke oder Kältezentralen. Was umfasst WZ 35.30.1 genau?

Der Code konzentriert sich auf die gewerbliche Erzeugung und Verteilung von Wärme und Kälte. Dazu gehören:

  • Betrieb von Anlagen zur Wärmeerzeugung, z.B. mittels Gas, Biomasse, Geothermie oder Abwärme
  • Erzeugung von Kälte für gewerbliche Zwecke, etwa durch Kältemaschinen oder Fernkältenetze
  • Vertrieb und Lieferung der thermischen Energie an Haushalte, Gewerbe oder Industrie

Betrieb und Wartung der dafür notwendigen Netze und Infrastruktur

Wichtig: Die Energieerzeugung muss gewerblich, also für Dritte, erfolgen. Eigenverbrauch fällt nicht darunter.

Abgrenzung zu anderen WZ-Codes

Oft kommt es zu Verwechslungen mit benachbarten Tätigkeiten. Diese Codes sind streng getrennt:

  • Aktivität
  • Zugehöriger WZ-Code
  • Abgrenzung zu 35.30.1
  • Installation von Heizungsanlagen
  • 43.22
  • 35.30.1 umfasst nicht die Montage, sondern nur die Erzeugung und Lieferung der Energie.
  • Stromerzeugung
  • 35.11
  • Reine Stromproduktion ist separat klassifiziert, auch wenn sie in Kraft-Wärme-Kopplung erfolgt.
  • Handel mit Energie
  • 35.14 oder 35.23
  • Handel ohne eigene Erzeugung fällt nicht unter 35.30.1.

Genehmigungen und Gewerbeanmeldung

Für die Aufnahme einer Tätigkeit unter WZ 35.30.1 sind oft mehrere behördliche Genehmigungen nötig. Dazu zählen:

  • Immissionsschutzgenehmigung nach BImSchG für bestimmte Anlagengrößen
  • Energiewirtschaftsrechtliche Genehmigung nach EnWG

Kommunale Erlaubnisse für den Netzbetrieb

Kleinere Anlagen können davon befreit sein, aber eine Rechtsberatung oder Rücksprache mit dem Gewerbeamt ist ratsam. Auch steuerliche Pflichten, etwa im Bereich der Energiesteuer, können relevant sein.

Häufig gestellte Fragen

Welche Tätigkeiten fallen nicht unter WZ 35.30.1?

Nicht eingeschlossen sind die Installation von Heizungsanlagen in Gebäuden (WZ 43.22), die eigenverbrauchsorientierte Erzeugung von Wärme oder Kälte sowie der Handel mit Energie. Auch die Erzeugung von Strom fällt unter separaten Codes wie WZ 35.11.

Brauche ich eine besondere Genehmigung für WZ 35.30.1?

Ja, oft sind gewerberechtliche, immissionsschutzrechtliche oder energiewirtschaftsrechtliche Genehmigungen erforderlich. Die genauen Anforderungen hängen von der Anlagengröße, den verwendeten Energieträgern und lokalen Vorschriften ab. Eine Vorabklärung bei der zuständigen Gewerbebehörde und Umweltbehörde ist essenziell.