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WZ-Code 30.20.2 – Herstellung von mechanischen oder elektromechanischen Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräten für Schienenwege oder andere Verkehrswege

Der NACE- bzw.

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Übersicht

Informationen zu WZ-Code 30.20.2

Vollständige Bezeichnung Herstellung von mechanischen oder elektromechanischen Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräten für Schienenwege oder andere Verkehrswege
Abschnitt C - Verarbeitendes Gewerbe
Abteilung 30 - Sonstiger Fahrzeugbau
Gruppe 30.2 - Schienenfahrzeugbau
Klasse 30.20 - Schienenfahrzeugbau
NACE Rev. 2.1 30.20.2
WZ 2008 Entsprechung 30.20.2
Kundensystematik 300

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 30.20.2?

Der NACE- bzw. WZ-Code 30.20.2 klassifiziert Betriebe, die mechanische oder elektromechanische Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Schienenwege, Straßen, Binnenwasserstraßen, Parkeinrichtungen, Hafenanlagen oder Flughäfen herstellen. Entscheidend ist die elektromechanische Funktionsweise. Die Abgrenzung zu Codes für reine Elektronik oder Software ist often unklar und führt zu Fehlklassifizierungen. Was der Code 30.20.2 genau umfasst

Die Klassifikation gilt für die Herstellung von Geräten, die Signale geben, Sicherheitsfunktionen überwachen oder den Verkehrsfluss steuern und dabei mindestens eine mechanische Komponente besitzen. Typische Beispiele sind mechanische Stellwerke für Weichen und Signale, elektromechanische Schrankenanlagen für Bahnübergänge oder Straßen, mechanische Zugbeeinflussungssysteme, sowie Parkleitsysteme mit mechanischen Anzeigeelementen. Auch die Teileherstellung für diese Geräte fällt darunter. Kritische Abgrenzung: Was nicht dazu gehört

Die Systematik grenzt bewusst aus. Nicht klassifiziert werden reine elektronische Steuerungseinheiten (z.B. Mikrocontroller-Boards ohne mechanische Aktoren) – diese fallen unter WZ 26.11 (Herstellung von elektronischen Bauelementen) oder 26.30 (Herstellung von Geräten der Kommunikationstechnik). Software für Verkehrsleitsysteme wird unter WZ 62.01 (Softwareentwicklung) eingeordnet. Der Bau der Infrastruktur selbst, also das Verlegen von Gleisen oder der Straßenbau, ist in der Abteilung 42 (Hoch- und Tiefbau) klassifiziert. Typische Fehler bei der Zuordnung zum Code

Ein häufiger Fehler ist die pauschale Zuordnung aller "bahnbezogenen" Aktivitäten zu Codes aus Abteilung 30. Ein Unternehmen, das sowohl softwarebasierte Leitstände (62.01) als auch die dazugehörigen mechanischen Schaltschränke mit Relaistechnik (30.20.2) produziert, muss seine Tätigkeiten trennen. Eine Vermischung verzerrt die Statistik und kann bei branchenspezifischen Förderungen problematisch sein. Ein anderer Fall ist die Herstellung von Sensoren: Reine elektronische Sensoren (26.11) versus elektromechanische Melder (30.20.2). Praktische Checkliste für die Selbsteinstufung

Um den richtigen Code zu finden, helfen diese Fragen: Ist das Kernprodukt ein physisches Gerät? Besitzt es bewegliche mechanische Teile, die für die Signal-, Sicherungs- oder Steuerfunktion essenziell sind (z.B. ein Relais, ein Schaltgestänge, eine mechanische Blende)? Oder ist die Funktion primär elektronisch/digital? Ist das Gerät spezifisch für einen Verkehrsweg (Schiene, Straße, etc.) konzipiert? Erst wenn alle Fragen mit Ja beantwortet werden, ist 30.20.2 wahrscheinlich korrekt. Relevante Normen und Richtlinien für Hersteller

Die korrekte Anwendung von 30.20.2 erfordert ein klares Verständnis der elektromechanischen Kernfunktion und der spezifischen Verkehrsanwendung. Eine oberflächliche Zuordnung nach dem Anwendungsfeld ("irgendwas mit Bahn") ist riskant. Unternehmen sollten ihre Produkte technisch analysieren und bei gemischten Tätigkeiten eine Aufteilung auf mehrere Codes vornehmen. Dies gewährleistet valide statistische Daten und vermeidet rechtliche oder fördertechnische Komplikationen.

Häufig gestellte Fragen

Was fällt nicht unter den Code 30.20.2?

Nicht eingeschlossen sind elektronische Steuerungen ohne mechanische Komponenten, reine Softwarelösungen, Telekommunikationsinfrastruktur sowie der Bau der Verkehrswege selbst (z.B. Gleise, Straßenbelag).

Welche Normen sind für Hersteller nach 30.20.2 relevant?

Relevante Normen umfassen die EN 50126 (RAMS für Bahnanwendungen), EN 50128/9 (Software/Sicherung) und für Straßenverkehrstechnik die DIN EN 12675. Die genauen Anforderungen hängen vom konkreten Anwendungsgebiet ab.

Wie wirkt sich die Abgrenzung zu 26.11 und 27.90 auf Unternehmen aus?

Eine falsche Zuordnung kann zu verzerrten Branchenstatistiken und bei Förderanträgen oder Ausschreibungen zu Problemen führen. Unternehmen mit gemischter Produktion müssen ihre Tätigkeiten genau trennen.