WZ-Code 23.61.2 – Herstellung von Baublöcken und Mauersteinen aus sonstigem Beton, von Dachsteinen, Steinplatten und dergleichen aus Beton, Zement oder Kalksandstein
Der WZ-Code 23.61.2 klassifiziert betriebliche Tätigkeiten zur Herstellung von Baublöcken, Mauersteinen, Dachsteinen, Steinplatten und ähnlichen Erzeugnissen aus Beton, Zement oder Kalksandstein.
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung inkl. Hinweise (1 Notizen)
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (1 Codes)
Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?
Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.
Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Offizielle Hinweise
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 23.61.2?
Der WZ-Code 23.61.2 klassifiziert betriebliche Tätigkeiten zur Herstellung von Baublöcken, Mauersteinen, Dachsteinen, Steinplatten und ähnlichen Erzeugnissen aus Beton, Zement oder Kalksandstein. Diese Produkte dienen primär baulichen Zwecken und unterliegen spezifischen Normen und Zulassungsverfahren. Die korrekte Zuordnung ist für Statistik, Branchenberichte und behördliche Meldungen verpflichtend. Genaue Definition des Codes 23.61.2
Die Klassifikation 23.61.2 ist ein Untercode der Gruppe 23.61 (Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Kalksandstein für den Bau) im deutschen WZ-System. Er bezieht sich spezifisch auf nicht-tragende oder teil-tragende Elemente, die in der Regel im Hoch- und Tiefbau Verwendung finden.
Eingeschlossene Produkte
Zu den erfassten Erzeugnissen zählen Mauersteine aus Kalksandstein, Betonbausteine, Hohlblocksteine, Dachziegel aus Beton, Fassadenplatten, Bodenplatten aus Beton für den Außenbereich sowie ähnliche Formteile. Entscheidend ist das Material (Beton, Zement, Kalksandstein) und der Einsatzzweck im Bauwesen.
Ausgeschlossene Produkte
Nicht hierunter fallen Betonfertigteile für Tragwerke (Code 23.61.1), Zementwaren für sanitäre Zwecke (wie Waschbecken, Code 23.62), Bodenfliesen und Platten aus Beton für innen (Code 23.69) sowie reine Zement- oder Kalkproduktion.
Schritt-für-Schritt zur korrekten Klassifizierung
Stellen Sie sicher, dass Ihre Tätigkeit unter diesen Code fällt, indem Sie diese Schritte prüfen. Schritt 1: Materialprüfung
Das produzierte Erzeugnis muss hauptsächlich aus Beton, Zement oder Kalksandstein bestehen. Gemische mit anderen Materialien sind üblich, aber der mineralische Bindemittelanteil dominiert. Schritt 2: Anwendungsbereich bestimmen
Das Produkt ist für den Baubereich bestimmt, typischerweise für Mauerwerk, Dachdeckung, Fassadenverkleidung oder ähnliche bauliche Anwendungen. Reine Dekorationsartikel fallen meist nicht darunter. Schritt 3: Abgrenzung zu anderen Codes
Vergleichen Sie mit Code 23.61.1 (Fertigteile für Tragwerke) und 23.69 (sonstige Betonerzeugnisse). Wenn das Produkt statische Lasten trägt, ist 23.61.1 wahrscheinlich zutreffender.
Typische Fehler und Missverständnisse
Oft wird dieser Code zu breit oder zu eng ausgelegt. Ein häufiger Fehler ist die Einordnung von Betonpfählen oder Treppenelementen unter 23.61.2, obwohl diese zu 23.61.1 gehören. Ebenso werden manchmal Kunststeinprodukte fälschlich hier eingeordnet, die eigentlich unter 22.23 fallen.
Rechtliche und normative Anforderungen
Für viele Produkte dieses Codes gelten in Deutschland spezifische Normen (z.B. DIN EN 771-3 für Mauersteine aus Beton) oder bauaufsichtliche Zulassungen. Die CE-Kennzeichnung ist für viele Erzeugnisse verpflichtend. Prüfen Sie die konkreten Anforderungen für Ihr Produkt beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt).
Praktische Umsetzung im Betrieb
Wenn Sie diese Produkte herstellen, melden Sie den Code 23.61.2 bei Ihrer IHK oder beim Statistikamt. Für die Produktion selbst sind通常 keine speziellen Genehmigungen nötig, aber die produzierten Waren müssen den Bauvorschriften entsprechen. Dokumentieren Sie die Konformität Ihrer Erzeugnisse mit den relevanten Normen.
Häufig gestellte Fragen
Was fällt unter den WZ-Code 23.61.2?
Der Code umfasst die Herstellung von Baublöcken, Mauersteinen, Dachsteinen, Steinplatten und ähnlichen Erzeugnissen aus Beton, Zement oder Kalksandstein, die im Bauwesen verwendet werden.
Welche Produkte sind ausgeschlossen?
Nicht eingeschlossen sind Betonfertigteile für Tragwerke, Zementwaren für sanitäre Zwecke oder Bodenfliesen aus Beton.
Braucht man eine besondere Zulassung für diese Produkte?
Viele Betonerzeugnisse benötigen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder müssen DIN-Normen entsprechen, um in Deutschland vermarktet zu werden.
Was sind häufige Fehler bei der Klassifizierung?
Häufig wird dieser Code mit Code 23.69 für andere Betonerzeugnisse verwechselt oder Fertigteile für Tragwerke (23.61.1) fälschlicherweise hier eingeordnet.