WZ-Code 22.26.9 – Herstellung von sonstigen Kunststoffwaren a. n. g.
Der WZ-Code 22.26.9 bezeichnet im Klassifikationssystem WZ 2025 des Statistischen Bundesamts die Herstellung von sonstigen Kunststoffwaren, die nicht anderweitig spezifiziert sind.
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung inkl. Hinweise (1 Notizen)
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (1 Codes)
Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?
Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.
Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Offizielle Hinweise
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 22.26.9?
Der WZ-Code 22.26.9 bezeichnet im Klassifikationssystem WZ 2025 des Statistischen Bundesamts die Herstellung von sonstigen Kunststoffwaren, die nicht anderweitig spezifiziert sind. Diese Gruppe fungiert als Auffangposition für Kunststoffprodukte, die nicht unter genauere Codes in der Abteilung 22 fallen. Typische Tätigkeiten umfassen die Produktion von technischen Teilen, Haushaltsartikeln oder Halbzeugen durch Verfahren wie Spritzgießen, Extrudieren oder Thermoformen. Für die Gewerbeanmeldung ist die korrekte Abgrenzung zu ähnlichen Codes entscheidend, um Fehler in der statistischen Erfassung und behördlichen Meldung zu vermeiden. Was umfasst der WZ-Code 22.26.9?
Die Klassifikation 22.26.9 erfasst die Herstellung von Kunststoffwaren, für die kein spezifischerer Code in der Abteilung "Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren" existiert. Dies schließt eine breite Palette von Produkten ein, die durch verschiedene Verarbeitungsmethoden produziert werden.
Typische Tätigkeiten und Produkte unter diesem Code sind:
- Herstellung von technischen Kunststoffteilen für Industrieanwendungen, wie Zahnräder, Lager oder Dichtungen.
Produktion von Haushaltswaren aus Kunststoff, beispielsweise Aufbewahrungsboxen, Haushaltsbehälter oder Küchenutensilien.
Fertigung von Halbzeugen wie Platten, Stäben, Profilen oder Rohren, sofern diese nicht für Bauzwecke bestimmt sind.
Herstellung von sonstigen Artikeln wie Spielzeugteilen, Büroartikeln oder Deckeln.
Die zugrundeliegenden Verfahren umfassen Spritzgießen, Extrusion, Blasformen, Thermoformen oder Vakuumformen. Entscheidend ist, dass die produzierten Waren nicht unter präzisere Codes der Abteilung 22 fallen.
Abgrenzung zu anderen WZ-Codes
Die korrekte Zuordnung zu 22.26.9 erfordert eine klare Abgrenzung zu ähnlichen Codes. Fehlerhafte Einordnungen können zu falschen statistischen Daten oder behördlichen Rückfragen führen.
- WZ-Code
- Beschreibung
- Abgrenzung zu 22.26.9
- 22.22
- Herstellung von Kunststoffverpackungen
- Verpackungen aller Art fallen hierunter, nicht unter 22.26.9.
- 22.23
- Herstellung von Bauelementen aus Kunststoff
- Bauprodukte wie Fenster, Türen oder Bodenbeläge sind hier klassifiziert.
- 22.21
- Herstellung von Platten, Folien, Rohren und Profilen aus Kunststoff
- Bezieht sich auf Grundprodukte, während 22.26.9 fertige Ware umfasst.
- 31.01
- Herstellung von Möbeln
- Kunststoffmöbel gehören hierher, nicht in Abteilung 22.
Verwenden Sie 22.26.9 nur, wenn kein spezifischerer Code aus der obigen Tabelle oder anderen Teilen der Abteilung 22 zutrifft. Im Zweifel konsultieren Sie die amtliche Klassifikation des Statistischen Bundesamts.
Hinweise für die Gewerbeanmeldung
Bei der Anmeldung eines Gewerbes, das unter 22.26.9 fällt, sind mehrere praktische Aspekte zu beachten. Die Tätigkeit selbst ist nicht genehmigungspflichtig, sofern sie nur die Herstellung umfasst.
Dennoch können abhängig von der konkreten Ausführung Auflagen entstehen:
- Umweltrechtliche Vorschriften nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) können bei bestimmten Produktionsverfahren oder Emissionsmengen greifen.
Das Chemikalienrecht (REACH, CLP) ist relevant, wenn gefährliche Stoffe verwendet oder freigesetzt werden.
Kommunale Bauvorschriften müssen bei der Errichtung von Produktionsstätten beachtet werden.
Konsultieren Sie im Vorfeld die zuständige Gewerbe- oder Umweltbehörde, um konkrete Anforderungen zu klären. Eine fehlerhafte oder unvollständige Angabe des WZ-Codes kann später Anpassungen erfordern.
Typische Fehler und Fallstricke
Unternehmen wählen oft fälschlich 22.26.9, obwohl ein spezifischerer Code passend wäre. Das führt zu ungenauen Statistiken und potenziellen Problemen bei behördlichen Prüfungen.
Häufige Fehler sind:
- Die Zuordnung von Kunststoffverpackungen zu 22.26.9 statt zu 22.22.
Die Klassifikation von Bauprodukten wie Kunststofffenstern unter 22.26.9 anstatt unter 22.23.
Die Verwendung des Codes für Kunststoffmöbel, die korrekt unter 31.01 fallen.
Vermeiden Sie diese Fehler, indem Sie die Produktbestimmung genau prüfen. Im Zweifel bietet das Statistische Bundesamt Beratung zur Klassifikation an.
Häufig gestellte Fragen
Welche Produkte fallen unter WZ 22.26.9?
Typische Produkte sind technische Kunststoffteile, Haushaltswaren wie Aufbewahrungsboxen, Halbzeuge wie Platten oder Stäbe, und artikel, die nicht unter spezifischere WZ-Codes wie Verpackungen oder Bauprodukte fallen.
Wie grenzt sich WZ 22.26.9 zu anderen Kunststoff-Codes ab?
Der Code ist eine Auffangposition für Kunststoffwaren, die nicht in anderen Gruppen der Abteilung 22 passen. Beispielsweise fallen Verpackungen unter 22.22, Bauprodukte unter 22.23, und Möbel unter 31.01. Nur wenn kein spezifischerer Code zutrifft, wird 22.26.9 verwendet.
Ist für die Tätigkeit nach WZ 22.26.9 eine besondere Genehmigung erforderlich?
Die reine Herstellung von Kunststoffwaren ist generell nicht genehmigungspflichtig. Allerdings können je nach Produkt und Prozess Umweltauflagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz oder Chemikalienrecht relevant sein. Prüfen Sie immer die konkreten Umstände.