C Produktion
Unterklasse

WZ-Code 14.10.4 – Herstellung von Strumpfwaren

Der WZ-Code 14.10.4 bezeichnet im Klassifikationssystem WZ 2025 die Herstellung von Strumpfwaren.

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Übersicht

Informationen zu WZ-Code 14.10.4

Vollständige Bezeichnung Herstellung von Strumpfwaren
Abschnitt C - Verarbeitendes Gewerbe
Abteilung 14 - Herstellung von Bekleidung
Gruppe 14.1 - Herstellung von Bekleidung aus gewirktem und gestricktem Stoff
Klasse 14.10 - Herstellung von Bekleidung aus gewirktem und gestricktem Stoff
NACE Rev. 2.1 14.10.4
WZ 2008 Entsprechung 14.31.0
Kundensystematik 140

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 14.10.4?

Der WZ-Code 14.10.4 bezeichnet im Klassifikationssystem WZ 2025 die Herstellung von Strumpfwaren. Dazu zählen alle Betriebe, die gestrickte oder gehäkelte Produkte wie Socken, Kniestrümpfe, Strumpfhosen oder ähnliche Artikel fertigen. Der Code fällt unter die Abteilung „Herstellung von Bekleidung“ und ist für Gewerbetreibende relevant, die sich mit dieser spezifischen Produktgruppe befassen. Bei der Gewerbeanmeldung muss dieser Code verwendet werden, sofern die Tätigkeit ausschließlich oder überwiegend in diesem Bereich liegt. Was umfasst der Code 14.10.4?

Der Code 14.10.4 bezieht sich auf die Herstellung von Strumpfwaren durch Strick- oder Häkelverfahren. Typische Produkte, die hierunter fallen, sind:

  • Socken und Sportsocken
  • Kniestrümpfe und Overknees
  • Strumpfhosen und Feinstrumpfhosen
  • Kompressionsstrümpfe medizinischer Art, sofern gestrickt oder gehäkelt

Ähnliche Accessoires aus Maschenware

Nicht dazu gehören die Herstellung von textilen Flächengebilden (Stoffen) oder die Konfektionierung anderer Bekleidung. Der Fokus liegt ausschließlich auf der Endproduktherstellung von Strumpfwaren aus Maschenmaterial.

Abgrenzung zu anderen WZ-Codes

Für eine präzise Zuordnung ist die Abgrenzung zu benachbarten Codes entscheidend. Code 14.10.4 unterscheidet sich von:

  • WZ 13.30.0 (Herstellung von gewirken und gestrickten Stoffen): Hier geht es um die Stoffproduktion, nicht um Endprodukte wie Strümpfe.

WZ 14.19.0 (Herstellung sonstiger Bekleidung): Dieser Code deckt nicht strumpfartige Bekleidung ab, etwa Hüte oder Handschuhe.

WZ 14.20.0 (Herstellung von Pelzbekleidung): Pelzprodukte fallen nicht unter Strumpfwaren.

Bei gemischten Tätigkeiten ist der Schwerpunkt der betrieblichen Aktivität ausschlaggebend. Überwiegt die Strumpfwarenherstellung, ist 14.10.4 der richtige Code.

Hinweise für die Gewerbeanmeldung

Bei der Anmeldung eines Gewerbes zur Strumpfwarenherstellung muss Code 14.10.4 angegeben werden. Beachten Sie:

  • Der Code ist verbindlich für die statistische Erfassung und steuerliche Einordnung.

Falsche Zuordnungen können zu Rückfragen führen oder die Branchenstatistik verfälschen.

Bei Unklarheiten hilft das örtliche Gewerbeamt oder ein Steuerberater weiter.

Für Betriebe, die auch Handel mit Strumpfwaren betreiben, können zusätzliche Codes wie WZ 47.71.0 (Einzelhandel mit Textilien) notwendig sein. Eine ausschließliche Produktionstätigkeit erfordert nur 14.10.4.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der WZ-Code 14.10.4?

Der WZ-Code 14.10.4 beschreibt die Tätigkeit 'Herstellung von Strumpfwaren' innerhalb der WZ 2025.