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WZ-Klasse 90.13 – Sonstige kunstschaffende Tätigkeiten

Der WZ-Code 90.13.0 „Sonstige kunstschaffende Tätigkeiten“ klassifiziert künstlerische und kunstnahe Dienstleistungen, die nicht unter spezifischere Codes des Abschnitts „Kunstschaffende Tätigkeiten“ fallen.

Diese Klasse umfasst die Unterklasse 90.13.0 (gleiche Beschreibung).

Ebene Klasse
Tiefe 4/5
Untergeordnet 0
Verwandt 2
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 90.13

Vollständige Bezeichnung Sonstige kunstschaffende Tätigkeiten
Abschnitt S - Kunst, Sport und Erholung
Abteilung 90 - Kunstschaffende Tätigkeiten und Tätigkeiten in der darstellenden Kunst
Gruppe 90.1 - Kunstschaffende Tätigkeiten
Klasse 90.13 - Sonstige kunstschaffende Tätigkeiten
Integrierte Unterklasse 90.13.0
NACE Rev. 2.1 90.13
WZ 2008 Entsprechung 90.02.0, 90.03.1, 90.03.3
Kundensystematik 900

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Offizielle Hinweise

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist diese WZ-Position selbst als ex-Position gekennzeichnet.

Zugehörige Codes

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 90.13.0?

Der WZ-Code 90.13.0 „Sonstige kunstschaffende Tätigkeiten“ klassifiziert künstlerische und kunstnahe Dienstleistungen, die nicht unter spezifischere Codes des Abschnitts „Kunstschaffende Tätigkeiten“ fallen. Er dient als Auffanggruppe für Nischenaktivitäten wie Kunstrestauration, künstlerische Beratung oder Konzepterstellung. Die Zuordnung beeinflusst, ob Sie ein Gewerbe anmelden müssen oder freiberuflich tätig sein können. Was umfasst der Code 90.13.0?

Die Klassifikation erfasst kunstschaffende Tätigkeiten ohne eigene Hauptkategorie. Typische Beispiele:

  • Kunstrestauration und Konservierung von Kunstobjekten
  • Künstlerische Beratung und Kuratierung
  • Erstellung künstlerischer Konzepte und Entwürfe
  • Künstlerisches Coaching oder Workshops mit künstlerischem Schwerpunkt

Tätigkeiten im Bereich Kunstvermittlung, sofern nicht pädagogisch klassifiziert

Nicht dazu gehören die eigenständige Herstellung von Kunstwerken (dafür oft freiberuflich) oder darstellende Kunst (Code 90.03.0).

Abgrenzung zu anderen WZ-Codes

90.13.0 ist explizit restriktiv zu verwenden. Diese Tätigkeiten fallen nicht hinein:

  • TätigkeitZugehöriger CodeGrund

Darstellende Kunst (Theater, Musik)90.03.0Eigene Hauptgruppe Herstellung von KunstwerkenFreiberuflich oder 32–33Produktion, nicht Dienstleistung Kunstunterricht85.52.0Pädagogische Tätigkeit Übersetzung künstlerischer Texte74.20.0Sprachdienstleistung

Der Code fasst nur Dienstleistungen, die direkt mit künstlerischer Schaffenskraft verbunden sind, aber keine Hauptkategorie bilden. Checkliste: Gewerbeanmeldung und Status

Prüfen Sie diese Punkte für Ihre Tätigkeit:

  • Liegt der Schwerpunkt auf künstlerischer Individualität? → Möglichweise Freiberuflichkeit
  • Überwiegen handwerkliche oder repetitive Dienstleistungen? → Gewerbeanmeldung nötig
  • Ist die Tätigkeit eindeutig einem anderen Code zuordenbar? → 90.13.0 vermeiden

Gibt es Mischformen? → Getrennte Anmeldung für gewerbliche Anteile

Bei Unsicherheit entscheidet das Finanzamt oder Gewerbeamt endgültig über Ihren Status.

Häufige Fehler und Lösungen

Vermeiden Sie diese Probleme:

  • Falsche Zuordnung: Nutzen Sie 90.13.0 nicht für klare Fälle wie Musiker oder Maler. Das führt zu Nachfragen.

Vergessene Anmeldung: Auch freie Tätigkeiten müssen beim Finanzamt gemeldet werden. Gewerbliche Anteile erfordern eine Gewerbeanmeldung.

Unklare Abgrenzung: Dokumentieren Sie Ihre Tätigkeit detailliert, um sie bei Anfragen nachweisen zu können.

Im Zweifel holen Sie professionellen Rat ein, um spätere Rückforderungen zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen

Welche Tätigkeiten fallen unter den Code 90.13.0?

Dazu zählen künstlerische Aktivitäten wie Kunstrestauration, Kunstberatung, künstlerisches Coaching oder die Erstellung von künstlerischen Konzepten, sofern sie nicht unter spezifischere Codes wie 90.03.0 (Darstellende Kunst) fallen.

Ist für Tätigkeiten nach 90.13.0 eine Gewerbeanmeldung nötig?

Nicht immer. Viele Tätigkeiten können freiberuflich ausgeübt werden, wenn sie hochgradig individuell und künstlerisch geprägt sind. Bei gewerblichen Anteilen oder rein handwerklichen Dienstleistungen ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich.

Wie grenzt sich 90.13.0 zu anderen WZ-Codes ab?

90.13.0 ist ein Auffangcode für kunstschaffende Tätigkeiten, die nicht explizit in anderen Codes erfasst sind, z.B. 90.03.0 für darstellende Kunst oder 74.20.0 für Übersetzungen. Er fasst spezifische Nischen ohne eigene Hauptgruppe.