WZ-Klasse 90.13 – Sonstige kunstschaffende Tätigkeiten
Der WZ-Code 90.13.0 „Sonstige kunstschaffende Tätigkeiten“ klassifiziert künstlerische und kunstnahe Dienstleistungen, die nicht unter spezifischere Codes des Abschnitts „Kunstschaffende Tätigkeiten“ fallen.
Diese Klasse umfasst die Unterklasse 90.13.0 (gleiche Beschreibung).
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung inkl. Hinweise (2 Notizen)
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (3 Codes)
Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?
Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.
Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Offizielle Hinweise
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist diese WZ-Position selbst als ex-Position gekennzeichnet.
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 90.13.0?
Der WZ-Code 90.13.0 „Sonstige kunstschaffende Tätigkeiten“ klassifiziert künstlerische und kunstnahe Dienstleistungen, die nicht unter spezifischere Codes des Abschnitts „Kunstschaffende Tätigkeiten“ fallen. Er dient als Auffanggruppe für Nischenaktivitäten wie Kunstrestauration, künstlerische Beratung oder Konzepterstellung. Die Zuordnung beeinflusst, ob Sie ein Gewerbe anmelden müssen oder freiberuflich tätig sein können. Was umfasst der Code 90.13.0?
Die Klassifikation erfasst kunstschaffende Tätigkeiten ohne eigene Hauptkategorie. Typische Beispiele:
- Kunstrestauration und Konservierung von Kunstobjekten
- Künstlerische Beratung und Kuratierung
- Erstellung künstlerischer Konzepte und Entwürfe
- Künstlerisches Coaching oder Workshops mit künstlerischem Schwerpunkt
Tätigkeiten im Bereich Kunstvermittlung, sofern nicht pädagogisch klassifiziert
Nicht dazu gehören die eigenständige Herstellung von Kunstwerken (dafür oft freiberuflich) oder darstellende Kunst (Code 90.03.0).
Abgrenzung zu anderen WZ-Codes
90.13.0 ist explizit restriktiv zu verwenden. Diese Tätigkeiten fallen nicht hinein:
- TätigkeitZugehöriger CodeGrund
Darstellende Kunst (Theater, Musik)90.03.0Eigene Hauptgruppe Herstellung von KunstwerkenFreiberuflich oder 32–33Produktion, nicht Dienstleistung Kunstunterricht85.52.0Pädagogische Tätigkeit Übersetzung künstlerischer Texte74.20.0Sprachdienstleistung
Der Code fasst nur Dienstleistungen, die direkt mit künstlerischer Schaffenskraft verbunden sind, aber keine Hauptkategorie bilden. Checkliste: Gewerbeanmeldung und Status
Prüfen Sie diese Punkte für Ihre Tätigkeit:
- Liegt der Schwerpunkt auf künstlerischer Individualität? → Möglichweise Freiberuflichkeit
- Überwiegen handwerkliche oder repetitive Dienstleistungen? → Gewerbeanmeldung nötig
- Ist die Tätigkeit eindeutig einem anderen Code zuordenbar? → 90.13.0 vermeiden
Gibt es Mischformen? → Getrennte Anmeldung für gewerbliche Anteile
Bei Unsicherheit entscheidet das Finanzamt oder Gewerbeamt endgültig über Ihren Status.
Häufige Fehler und Lösungen
Vermeiden Sie diese Probleme:
- Falsche Zuordnung: Nutzen Sie 90.13.0 nicht für klare Fälle wie Musiker oder Maler. Das führt zu Nachfragen.
Vergessene Anmeldung: Auch freie Tätigkeiten müssen beim Finanzamt gemeldet werden. Gewerbliche Anteile erfordern eine Gewerbeanmeldung.
Unklare Abgrenzung: Dokumentieren Sie Ihre Tätigkeit detailliert, um sie bei Anfragen nachweisen zu können.
Im Zweifel holen Sie professionellen Rat ein, um spätere Rückforderungen zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen
Welche Tätigkeiten fallen unter den Code 90.13.0?
Dazu zählen künstlerische Aktivitäten wie Kunstrestauration, Kunstberatung, künstlerisches Coaching oder die Erstellung von künstlerischen Konzepten, sofern sie nicht unter spezifischere Codes wie 90.03.0 (Darstellende Kunst) fallen.
Ist für Tätigkeiten nach 90.13.0 eine Gewerbeanmeldung nötig?
Nicht immer. Viele Tätigkeiten können freiberuflich ausgeübt werden, wenn sie hochgradig individuell und künstlerisch geprägt sind. Bei gewerblichen Anteilen oder rein handwerklichen Dienstleistungen ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Wie grenzt sich 90.13.0 zu anderen WZ-Codes ab?
90.13.0 ist ein Auffangcode für kunstschaffende Tätigkeiten, die nicht explizit in anderen Codes erfasst sind, z.B. 90.03.0 für darstellende Kunst oder 74.20.0 für Übersetzungen. Er fasst spezifische Nischen ohne eigene Hauptgruppe.