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WZ-Klasse 90.12 – Bildende Kunst

Der Wirtschaftszweig Code 90.12.0 erfasst wirtschaftliche Tätigkeiten im Bereich der Bildenden Kunst.

Diese Klasse umfasst die Unterklasse 90.12.0 (gleiche Beschreibung).

Ebene Klasse
Tiefe 4/5
Untergeordnet 0
Verwandt 2
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 90.12

Vollständige Bezeichnung Bildende Kunst
Abschnitt S - Kunst, Sport und Erholung
Abteilung 90 - Kunstschaffende Tätigkeiten und Tätigkeiten in der darstellenden Kunst
Gruppe 90.1 - Kunstschaffende Tätigkeiten
Klasse 90.12 - Bildende Kunst
Integrierte Unterklasse 90.12.0
NACE Rev. 2.1 90.12
WZ 2008 Entsprechung 90.03.3
Kundensystematik 900

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Offizielle Hinweise

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.

Zugehörige Codes

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 90.12.0?

Der Wirtschaftszweig Code 90.12.0 erfasst wirtschaftliche Tätigkeiten im Bereich der Bildenden Kunst. Er dient zur statistischen Erfassung und Klassifikation von Betrieben und Selbstständigen, die Werke der Malerei, Bildhauerei, Grafik oder Fotografie schaffen oder über eigene Vertriebswege wie Galerien vermarkten. Für Künstler in Deutschland ist die korrekte Zuordnung entscheidend, da sie Auswirkungen auf die Anmeldung als Freiberufler oder Gewerbetreibender, die Meldung bei der Künstlersozialkasse und die steuerliche Behandlung hat. Was bedeutet Code 90.12.0 genau?

Der Code 90.12.0 ist Teil der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2025) des Statistischen Bundesamtes. Er bezeichnet die "Schaffung von Werken der Bildenden Kunst". Im Kern geht es um originäre künstlerische Produktion: Künstlerinnen und Künstler erschaffen eigenständig Kunstwerke, die einen ideellen oder materiellen Wert besitzen. Dazu zählen Gemälde, Skulpturen, Druckgrafik, künstlerische Fotografie oder Installationen. Auch der Verkauf dieser selbst geschaffenen Werke – etwa über ein eigenes Atelier oder eine eigene Galerie – fällt unter diesen Code, sofern er nicht als reiner Handelsbetrieb auftritt. Aktivitäten, die unter 90.12.0 fallen

Konkret umfasst der Code diese Tätigkeiten:

  • Malerei in allen Techniken (Öl, Acryl, Aquarell)
  • Bildhauerei und Plastik
  • Druckgrafik wie Radierung, Lithografie, Siebdruck
  • Künstlerische Fotografie und Fotokunst
  • Raumbezogene Installationen und Konzeptkunst

Verkauf der eigenen Werke im eigenen Namen

Wichtig: Der Code bezieht sich auf die schöpferische Tätigkeit. Handelt es sich um Reproduktion, handwerkliche Anwendung oder Unterricht, sind andere Codes relevant.

Abgrenzung zu anderen Wirtschaftszweigen

Oft kommt es zu Verwechslungen. Diese Tätigkeiten gehören nicht zu 90.12.0:

  • Aktivität
  • Richtiger WZ-Code
  • Grund der Abgrenzung
  • Kunsthandwerk (Töpfern, Schmuck herstellen)
  • 32.99 (Sonstige Herstellung)
  • Serielle Produktion, handwerklicher Fokus
  • Restaurierung von Kunstwerken
  • 90.03.2 (Restaurierung)
  • Erhalt, nicht Schaffung von Kunst
  • Kunstunterricht oder Workshops
  • 85.52.0 (Kunstunterricht)
  • Pädagogische Tätigkeit
  • Handel mit Kunst anderer Künstler
  • 47.78.9 (Kunsthandel)
  • Reine Handelsaktivität

Bei gemischten Tätigkeiten – etwa ein Künstler, der auch unterrichtet – können mehrere Codes parallel gemeldet werden müssen.

Praktische Anwendung für Künstler und Galerien

Für Sie als Künstler ist die korrekte Code-Angabe vor allem bei der Anmeldung Ihrer Tätigkeit beim Finanzamt und Gewerbeamt relevant. Die reine künstlerische Produktion und der Verkauf der eigenen Werke gelten in Deutschland通常 als freiberuflich. Sie melden sich also direkt beim Finanzamt an und benötigen keinen Gewerbeschein. Das vereinfacht die Buchführung und spart Gewerbesteuer. Betreiben Sie jedoch eine Galerie mit Werken Dritter oder beschäftigen Sie Angestellte, kann eine Gewerbeanmeldung Pflicht sein. Melden Sie sich in jedem Fall auch bei der Künstlersozialkasse an, wenn Sie überwiegend selbstständig künstlerisch tätig sind – das sichert Ihre Sozialversicherung.

Typische Fehler und wie man sie vermeidet

Drei häufige Probleme bei der Verwendung von 90.12.0:

Verwechslung mit Kunsthandwerk: Einzelstücke mit künstlerischem Anspruch gehören hierher, seriell gefertigte Gebrauchsgegenstände nicht. Im Zweifel hilft eine Beratung durch einen Steuerberater mit Kunstexpertise.

Vergessen der Doppelmeldung: Üben Sie neben der Kunst noch andere Tätigkeiten aus (z.B. Unterricht, Handel), müssen Sie oft mehrere Codes angeben. Eine reine 90.12.0-Meldung wäre dann falsch.

Falsche Einschätzung der Freiberuflichkeit: Nicht jeder Kunstverkauf ist automatisch freiberuflich. Operieren Sie wie ein reines Handelsunternehmen, riskieren Sie Nachforderungen.

Lassen Sie sich bei Unklarheiten immer professionell beraten – Fehler können teure Folgen haben.

Checkliste für Ihre korrekte Einordnung

So gehen Sie sicher:

  • Erstellen Sie eine Liste aller Ihrer Tätigkeiten (künstlerisch, lehrend, handelnd).

Prüfen Sie für jede Tätigkeit den passenden WZ-Code anhand der offiziellen Klassifikation des Statistischen Bundesamtes.

Klären Sie mit einem Berater, ob Sie freiberuflich oder gewerblich tätig sind.

Melden Sie sich bei der Künstlersozialkasse, sofern eligible.

Geben Sie alle zutreffenden Codes bei Anmeldungen an.

Die korrekte Klassifikation ist kein bürokratischer Akt, sondern schafft Rechtssicherheit und optimiert Ihre steuerliche Situation. Häufige Fragen zu Code 90.12.0

Was fällt konkret unter den Code 90.12.0 Bildende Kunst?

Dazu zählen die Schaffung von Werken der Malerei, Bildhauerei, Grafik, Fotografie oder Installationen durch Künstler, sowie deren Verkauf durch eigene Galerien. Nicht dazu gehören Kunsthandwerk (WZ 32.99) oder restauratorische Tätigkeiten (WZ 90.03.2).

Muss ich als freischaffender Künstler ein Gewerbe anmelden?

Nicht zwingend. Die reine künstlerische Tätigkeit ist meist freiberuflich. Ein Gewerbe ist jedoch nötig, wenn Sie einen Handel mit Kunst betreiben, etwa Werke anderer Künstler verkaufen oder eine Galerie mit angestellten Mitarbeitern führen.

Welche Fehler sollte ich bei der Klassifikation vermeiden?

Häufige Fehler sind die Verwechslung mit Kunsthandwerk, die falsche Angabe bei gemischten Tätigkeiten (z.B. Kunst und Unterricht) oder das Übersehen der Pflicht zur doppelten Meldung bei freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit parallel.

Häufig gestellte Fragen

Was fällt konkret unter den Code 90.12.0 Bildende Kunst?

Dazu zählen die Schaffung von Werken der Malerei, Bildhauerei, Grafik, Fotografie oder Installationen durch Künstler, sowie deren Verkauf durch eigene Galerien. Nicht dazu gehören Kunsthandwerk (WZ 32.99) oder restauratorische Tätigkeiten (WZ 90.03.2).

Muss ich als freischaffender Künstler ein Gewerbe anmelden?

Nicht zwingend. Die reine künstlerische Tätigkeit ist meist freiberuflich. Ein Gewerbe ist jedoch nötig, wenn Sie einen Handel mit Kunst betreiben, etwa Werke anderer Künstler verkaufen oder eine Galerie mit angestellten Mitarbeitern führen.

Welche Fehler sollte ich bei der Klassifikation vermeiden?

Häufige Fehler sind die Verwechslung mit Kunsthandwerk, die falsche Angabe bei gemischten Tätigkeiten (z.B. Kunst und Unterricht) oder das Übersehen der Pflicht zur doppelten Meldung bei freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit parallel.