WZ-Klasse 77.35 – Vermietung von Luftfahrzeugen
Die Vermietung von Luftfahrzeugen wird im deutschen Klassifikationssystem unter dem Code WZ 77.35.0 geführt.
Diese Klasse umfasst die Unterklasse 77.35.0 (gleiche Beschreibung).
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung vorhanden
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (1 Codes)
Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?
Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.
Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 77.35.0?
Die Vermietung von Luftfahrzeugen wird im deutschen Klassifikationssystem unter dem Code WZ 77.35.0 geführt. Dieser umfasst das gewerbliche Vermieten oder Leasen von Flugzeugen, Hubschraubern, Drohnen und Ballons – unabhängig davon, ob mit oder ohne Besatzung, Treibstoff oder Wartung. Wichtig: Linienflugdienste, Flugschulen oder die Vermietung einzelner Flugzeugteile gehören nicht hierher. Wer in diesem Bereich startet, muss gewerberechtliche und luftfahrtrechtliche Hürden beachten. Was der WZ-Code 77.35.0 genau umfasst
Die Klassifikation WZ 77.35.0 erfasst alle gewerblichen Vermiet- und Leasingaktivitäten von Luftfahrzeugen. Dazu zählen:
- Vermietung von Motorflugzeugen (z.B. Propellermaschinen, Business-Jets)
- Hubschrauber-Vermietung mit oder ohne Pilot
- Leasing von unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) für gewerbliche Zwecke
- Vermietung von Ballons oder Luftschiffen
- Bereitstellung inklusive Crew, Treibstoff oder Wartung (sog. Wet Lease)
- Trockenleasing (nur das Luftfahrzeug selbst, ohne Zusatzservices)
- Nicht enthalten sind dagegen:
- Beförderungsleistungen im Linien- oder Charterverkehr (dafür eigene WZ-Codes)
- Flugschulen oder Ausbildungseinrichtungen
- Vermietung von Flugzeugmotoren oder Ersatzteilen
- Verleih von Flugsimulatoren
Typische Anwendungsfälle aus der Praxis
Unternehmen mieten Luftfahrzeuge meist aus zwei Gründen: Flexibilität und Kosteneffizienz. Ein mittelständischer Konzern least etwa einen Business-Jet für Geschäftsreisen, um unabhängig von Flugplänen zu sein. Eventagenturen chartern häufig Hubschrauber für Luftaufnahmen oder VIP-Transfers. Immer beliebter wird auch das Drohnen-Leasing für Vermessungsarbeiten, landwirtschaftliche Monitoringaufgaben oder Filmproduktionen. Auch Rettungsdienste oder Katastrophenhilfe setzen auf gemietete Kapazitäten, um spontan reagieren zu können.
Rechtliche Anforderungen und Genehmigungen
Wer Luftfahrzeuge vermieten will, braucht zwingend eine gewerberechtliche Erlaubnis. Bei bemannten Flugzeugen kommt das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) ins Spiel: Der Vermieter muss die Lufttüchtigkeit der Maschinen nachweisen und – falls Crew inklusive ist – über gültige Operator-Lizenzen verfügen. Für Drohnen gelten die EU-Drohnenverordnungen, die je nach Gewicht und Einsatzgebiet unterschiedliche Kenntnisnachweise und Versicherungspflichten vorschreiben. Die zuständigen Landesluftfahrtbehörden prüfen Anträge individuell; pauschale Aussagen sind hier schwer möglich.
Kosten und wirtschaftliche Betrachtung
Die Mietkosten für Luftfahrzeuge variieren extrem. Ein einfacher Propellerflieger ist schon ab 300 Euro pro Stunde zu haben, ein Business-Jet kostet schnell 5.000 Euro oder mehr. Entscheidend sind:
- Flugzeugtyp und Alter
- Mietdauer (Stunde, Tag, Langzeitlease)
- Inkludierte Services (Pilot, Treibstoff, Wartung)
- Versicherungsumfang
Start- und Landegebühren
Hinzu kommen oft versteckte Kosten: Hangargebühren, Reservierungsaufschläge bei kurzfristigen Buchungen oder Zusatzentgelte für Sonderlandeplätze.
Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
Viele Neueinsteiger unterschätzen die regulatory complexity. Ein typischer Fehler: Die Vermietung von Drohnen ohne die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung oder ohne Kenntnisnachweis nach EU-Drohnenverordnung durchzuführen. Auch beim Leasing von bemannten Maschinen wird oft vergessen, dass auch der Vermieter – nicht nur der Mieter – für die Lufttüchtigkeit verantwortlich ist. Klare Verträge, die Haftungsfragen, Wartungspflichten und Nutzungsbedingungen detailliert regeln, sind unverzichtbar. Im Zweifel lohnt die Konsultation eines auf Luftrecht spezialisierten Anwalts. Vermietung vs. Leasing: Was passt zu Ihrem Vorhaben?
- Kriterium
- Vermietung (kurzfristig)
- Leasing (langfristig)
- Dauer
- Stunden oder Tage
- Monate oder Jahre
- Kostenstruktur
- Hoher Stundensatz, flexibel
- Fixrate, oft günstiger pro Einheit
- Wartung
- Meist inklusive
- Oft vom Leasingnehmer zu tragen
- Flexibilität
- Sehr hoch, kurzfristig buchbar
- Gering, vertraglich gebunden
- Eignung
- Für punktuelle Einsätze
- Für regelmäßige Nutzung
- Checkliste für den Start in die Luftfahrzeugvermietung
- Klären Sie, ob Ihr Vorhaben unter WZ 77.35.0 fällt
- Prüfen Sie die gewerberechtlichen Anforderungen in Ihrem Bundesland
- Besorgen Sie die notwendigen luftrechtlichen Genehmigungen
- Schließen Sie eine adäquate Haftpflichtversicherung ab
- Kalkulieren Sie alle Kosten (inklusive versteckter Posten)
- Erstellen Sie wasserdichte Miet- oder Leasingverträge
- Planen Sie regelmäßige Wartungs- und Sicherheitschecks ein
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was gehört alles zur Vermietung von Luftfahrzeugen nach Code 77.35.0?
Dazu zählt das Vermieten oder Leasen von Flugzeugen, Hubschraubern, Drohnen oder Ballons – sowohl mit als auch ohne Besatzung, Treibstoff oder Wartung. Nicht inkludiert sind hingegen Linienflüge, Flugschulen oder die Vermietung von Flugzeugteilen.
Brauche ich eine spezielle Lizenz für die Vermietung von Luftfahrzeugen?
Ja, in der Regel ist eine gewerberechtliche Erlaubnis notwendig. Bei bemannten Flugzeugen kommen zusätzlich luftrechtliche Zulassungen und Sicherheitsnachweise hinzu. Die genauen Anforderungen variieren je nach Bundesland und Flugzeugtyp.
Was kostet die Vermietung eines Kleinflugzeugs pro Stunde?
Die Stundensätze variieren stark: Ein kleiner Propellerflieger kann ab etwa 300 Euro pro Flugstunde gemietet werden, Business-Jets dagegen schnell mehrere tausend Euro. Die Kosten hängen von Größe, Ausstattung, Mietdauer und inkludierten Services ab.
Kann ich auch Drohnen unter diesem Code vermieten?
Ja, unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) fallen ebenfalls unter WZ 77.35.0, sofern sie gewerblich vermietet werden. Hier gelten jedoch zusätzlich die spezifischen Drohnenverordnungen und Versicherungspflichten.
Häufig gestellte Fragen
Was gehört alles zur Vermietung von Luftfahrzeugen nach Code 77.35.0?
Dazu zählt das Vermieten oder Leasen von Flugzeugen, Hubschraubern, Drohnen oder Ballons – sowohl mit als auch ohne Besatzung, Treibstoff oder Wartung. Nicht inkludiert sind hingegen Linienflüge, Flugschulen oder die Vermietung von Flugzeugteilen.
Brauche ich eine spezielle Lizenz für die Vermietung von Luftfahrzeugen?
Ja, in der Regel ist eine gewerberechtliche Erlaubnis notwendig. Bei bemannten Flugzeugen kommen zusätzlich luftrechtliche Zulassungen und Sicherheitsnachweise hinzu. Die genauen Anforderungen variieren je nach Bundesland und Flugzeugtyp.
Was kostet die Vermietung eines Kleinflugzeugs pro Stunde?
Die Stundensätze variieren stark: Ein kleiner Propellerflieger kann ab etwa 300 Euro pro Flugstunde gemietet werden, Business-Jets dagegen schnell mehrere tausend Euro. Die Kosten hängen von Größe, Ausstattung, Mietdauer und inkludierten Services ab.
Kann ich auch Drohnen unter diesem Code vermieten?
Ja, unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) fallen ebenfalls unter WZ 77.35.0, sofern sie gewerblich vermietet werden. Hier gelten jedoch zusätzlich die spezifischen Drohnenverordnungen und Versicherungspflichten.