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WZ-Klasse 77.21 – Vermietung von Sport- und Freizeitgeräten

Der WZ-Code 77.21.0 bezeichnet die Vermietung von Sport- und Freizeitgeräten ohne Operator.

Diese Klasse umfasst die Unterklasse 77.21.0 (gleiche Beschreibung).

Ebene Klasse
Tiefe 4/5
Untergeordnet 0
Verwandt 1
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 77.21

Vollständige Bezeichnung Vermietung von Sport- und Freizeitgeräten
Abschnitt O - Erbringung von Sonstigen Wirtschaftlichen Dienstleistungen
Abteilung 77 - Vermietung und Leasing
Gruppe 77.2 - Vermietung von Gebrauchsgütern
Klasse 77.21 - Vermietung von Sport- und Freizeitgeräten
Integrierte Unterklasse 77.21.0
NACE Rev. 2.1 77.21
WZ 2008 Entsprechung 77.21.0
Kundensystematik 770

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Zugehörige Codes

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 77.21.0?

Der WZ-Code 77.21.0 bezeichnet die Vermietung von Sport- und Freizeitgeräten ohne Operator. Diese Klassifikation fällt unter die Abteilung Vermietung und Leasing im deutschen Klassifikationssystem WZ 2025. Typische Aktivitäten umfassen das Vermieten von Fahrrädern, Booten, Skiern, Zeltausrüstungen oder Golfschlägern. Wichtig ist die klare Abgrenzung zu ähnlichen Codes, etwa zur Fahrzeugvermietung (WZ 77.1) oder zu Freizeitparks (WZ 93.21). Bei der Gewerbeanmeldung müssen Sie diesen Code korrekt angeben, um Fehler in der statistischen Erfassung und bei behördlichen Anfragen zu vermeiden. Was der Code 77.21.0 umfasst

Die Vermietung von Sport- und Freizeitgeräten nach WZ 77.21.0 beinhaltet das Überlassen von beweglichen Gütern für einen begrenzten Zeitraum gegen Entgelt. Der Vermieter stellt die Geräte zur Verfügung, übernimmt aber keine Betriebsführung oder Dienstleistung während der Nutzung. Typische Beispiele sind:

  • Fahrräder und E-Bikes
  • Wasserfahrzeuge ohne Motor (z.B. Kanus, Stand-Up-Paddles)
  • Wintersportgeräte wie Skier oder Snowboards
  • Campingausrüstung (Zelte, Wohnwagen ohne Stellplatzbetrieb)

Angelgeräte oder Golfschläger

Die Geräte müssen für sportliche oder freizeitliche Zwecke genutzt werden. Die Klassifikation gilt unabhängig davon, ob die Vermietung stationär, online oder mobil erfolgt.

Häufige Fehler bei der Code-Zuordnung

Viele Unternehmen ordnen sich fälschlicherweise unter 77.21.0 ein oder übersehen den Code, obwohl er zutrifft. Typische Fehler sind:

  • Verwechslung mit Fahrzeugvermietung (WZ 77.1): Motorisierte Fahrzeuge wie Quads oder Motorboote fallen nicht unter 77.21.0, sondern unter 77.1.

Vermietung mit Service: Wenn Sie Geräte mit Operator oder Begleitung vermieten (z.B. geführte Touren), ist 77.21.0 nicht passend. Hier kommen Codes aus Abschnitt S (Sonstige Dienstleistungen) infrage.

Verkauf statt Vermietung: Der reine Verkauf von Sportgeräten ist im Handel (Abschnitt G) klassifiziert, nicht in der Vermietung.

Eine falsche Zuordnung kann zu Problemen bei der amtlichen Statistik, bei Förderanträgen oder im Rahmen von Gewerbeaufsichtskontrollen führen.

Abgrenzung zu anderen WZ-Codes

Die präzise Abgrenzung ist entscheidend, da ähnliche Tätigkeiten in anderen Codes erfasst werden. Die folgende Tabelle hilft bei der Einordnung:

  • WZ-Code
  • Bezeichnung
  • Abgrenzung zu 77.21.0
  • 77.1
  • Vermietung von Kraftfahrzeugen
  • Umfasst motorisierte Fahrzeuge; 77.21.0 nur unmotorisierte Geräte.
  • 77.29
  • Vermietung sonstiger Güter
  • Für Gebrauchsgegenstände wie Möbel oder Kleidung; nicht für Sportgeräte.
  • 93.19
  • Sonstige Sportanlagen
  • Betrieb von Sportstätten; Vermietung von Geräten ohne Anlage ist 77.21.0.
  • 93.21
  • Vergnügungs- und Freizeitparks
  • Betrieb von Parks mit fest installierten Attraktionen; keine reine Gerätevermietung.

Wenn Sie sowohl vermieten als andere Dienstleistungen anbieten, kann mehrere Codes meldepflichtig sein.

Checkliste für die Gewerbeanmeldung

So gehen Sie bei der Anmeldung Ihres Vermietungsgeschäfts vor:

  • Prüfen Sie, ob Ihre angebotenen Geräte unter 77.21.0 fallen (unmotorisiert, für Sport/Freizeit, ohne Operator).

Melden Sie das Gewerbe beim zuständigen Ordnungsamt oder über das Online-Portal der Gemeinde an.

Geben Sie den WZ-Code 77.21.0 korrekt an. Bei Unsicherheit hilft das statistische Landesamt.

Klären Sie zusätzliche Genehmigungspflichten: Für Bootsverleih an öffentlichen Gewässern kann eine Erlaubnis der Wasserbehörde nötig sein.

Denken Sie an Versicherungen: Eine Haftpflichtversicherung für vermietete Geräte ist dringend empfohlen.

Falls Sie auch andere Dienstleistungen wie Reparaturen oder Verkauf anbieten, benötigen Sie möglicherweise weitere Codes.

Häufig gestellte Fragen

Welche Geräte fallen unter WZ 77.21.0?

Typische Geräte sind Fahrräder, Boote, Skier, Surfbretter, Zeltausrüstungen oder Golfschläger. Entscheidend ist, dass sie für Sport oder Freizeit genutzt werden und ohne Operator vermietet werden.

Was ist der Unterschied zur Vermietung von Fahrzeugen (WZ 77.1)?

WZ 77.1 umfasst Kraftfahrzeuge. WZ 77.21.0 bezieht sich auf nicht motorisierte Sport- und Freizeitgeräte wie Fahrräder oder Boote ohne Motor.

Brauche ich eine spezielle Genehmigung für diese Tätigkeit?

Eine allgemeine Gewerbeanmeldung ist Pflicht. Spezifische Genehmigungen können je nach Gerät und lokalen Vorschriften erforderlich sein, z.B. für Bootsverleih an Gewässern.