WZ-Klasse 77.11 – Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
Definition der Klasse 77.11 Die Wirtschaftszweigklasse 77.11 im WZ 2025 erfasst Unternehmen, die gewerblich Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen vermieten.
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Erläuterungen zu Klasse 77.11
Definition der Klasse 77.11
Die Wirtschaftszweigklasse 77.11 im WZ 2025 erfasst Unternehmen, die gewerblich Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen vermieten. Dies umfasst sowohl Personenkraftwagen (Pkw) als auch leichte Nutzfahrzeuge, sofern diese ohne Fahrer überlassen werden. Die Klasse ist Teil der Abteilung 77 „Vermietung von Kraftfahrzeugen“ und untergeordnet der Gruppe 77.1.
Einordnung im WZ 2025
77.11 gehört zum Abschnitt H „Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen“. Direkte Untergruppen sind 77.11.0 (Vermietung von Personenkraftwagen) und 77.11.1 (Vermietung von sonstigen Kraftwagen und Kraftfahrzeugen bis 3,5 t). Die Abgrenzung zu höheren Gewichtsklassen ist entscheidend.
Typische Anwendungsfälle
Diese Klassifikation ist relevant für Autovermietungen, die Pkw oder Transporter bis 3,5 t anbieten, sowie für Unternehmen, die solche Fahrzeuge langfristig leasen. Sie dient der korrekten Gewerbeanmeldung, Statistik und branchenspezifischen Regulierung. Wann ist diese Information wichtig?
Die Zuordnung zur Klasse 77.11 ist notwendig bei der Neuanmeldung eines Gewerbes, für die amtliche Statistik, bei Branchenauskünften oder der Suche nach spezifischen rechtlichen Anforderungen für Fahrzeugvermietungen in diesem Segment.
Häufig gestellte Fragen
Was fällt unter die WZ-Klasse 77.11?
Zur Klasse 77.11 gehört die gewerbliche Vermietung von Personenkraftwagen (Pkw) und leichten Nutzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen, ohne Fahrer.
Welche Untergruppen hat die WZ 77.11?
Die Klasse 77.11 gliedert sich in zwei Gruppen: 77.11.0 für die Vermietung von Personenkraftwagen und 77.11.1 für die Vermietung von sonstigen Kraftwagen und Kraftfahrzeugen bis 3,5 t.