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WZ-Klasse 63.92 – Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen

Der Code 63.92.0 der Wirtschaftszweigklassifikation 2025 (WZ 2025) bezeichnet die Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen.

Diese Klasse umfasst die Unterklasse 63.92.0 (gleiche Beschreibung).

Ebene Klasse
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Verwandt 1
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 63.92

Vollständige Bezeichnung Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Abschnitt K - Telekommunikation, Softwareentwicklung, It-Beratung und Erbringung Sonstiger Dienstleistungen der Informationstechnologie und der Computerinfrastruktur
Abteilung 63 - Datenverarbeitung, Hosting und Erbringung sonstiger Informationsdienstleistungen
Gruppe 63.9 - Web-Suchportale und Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Klasse 63.92 - Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Integrierte Unterklasse 63.92.0
NACE Rev. 2.1 63.92
WZ 2008 Entsprechung 63.99.0
Kundensystematik 630

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Zugehörige Codes

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 63.92.0?

Der Code 63.92.0 der Wirtschaftszweigklassifikation 2025 (WZ 2025) bezeichnet die Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen. Er fasst jene Dienstleistungen zusammen, die Informationen sammeln, verarbeiten und bereitstellen, ohne unter spezifischere Kategorien wie Verlagswesen, Softwareentwicklung oder Datenhosting zu fallen. Typische Beispiele sind Betrieb von Online-Preisvergleichsportalen, Fachdatenbanken oder branchenspezifischen Informationsdiensten. Für Unternehmer ist die korrekte Zuordnung entscheidend, da sie Auswirkungen auf Gewerbeanmeldung, Statistik und eventuelle Förderungen hat. Was genau umfasst Code 63.92.0?

Die Klassifikation konzentriert sich auf Dienstleistungen, deren Hauptzweck die reine Bereitstellung von Informationen ist. Das schließt die systematische Sammlung, Aufbereitung und Distribution von Daten ein, sofern diese nicht redaktionell-journalistisch oder als Teil einer Softwarelösung erfolgt. Konkret gehören dazu:

  • Betrieb von Online-Verzeichnissen (z.B. Branchenbücher, Stellenbörsen)
  • Angebotsvergleichsportale für Produkte oder Dienstleistungen
  • Spezialisierte Recherchedienste für Markt- oder Wirtschaftsdaten

Erstellung und Pflege von Fachdatenbanken ohne Verlagshintergrund

Nicht dazu zählen hingegen Tätigkeiten, die bereits unter eigenen, spezifischeren Codes erfasst werden.

Abgrenzung zu anderen Wirtschaftszweigen

Die klare Trennung von ähnlichen Codes vermeidet Fehler bei der Gewerbeanmeldung und statistischen Meldung. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Abgrenzungen:

  • Code
  • Bezeichnung
  • Abgrenzung zu 63.92.0
  • 63.91.0
  • Nachrichtenagenturen
  • Umfasst redaktionelle Aufbereitung und Verbreitung von Nachrichten; 63.92.0 ist nicht-redaktionell.
  • 62.01
  • Softwareentwicklung
  • Bezieht sich auf Erstellung von Software; 63.92.0 liefert nur Information, keine Software.
  • 63.11.0
  • Datenverarbeitung, Hosting
  • Bietet technische Infrastruktur; 63.92.0 nutzt diese, bietet aber keine Hosting-Dienstleistung an.
  • 58.19
  • Verlagswesen
  • Beinhaltet redaktionelle Inhalte in verlegerischer Form; 63.92.0 ist nicht verlegerisch.

Für die korrekte Einordnung ist der Hauptgeschäftszweck entscheidend. Ein Portal, das sowohl Vergleichsinformationen bietet als auch selbst Hosting-Dienstleistungen erbringt, muss möglicherweise mehrere Codes anmelden.

Praktische Hinweise für die Gewerbeanmeldung

Bei der Anmeldung eines Gewerbes, das unter Code 63.92.0 fallen könnte, sollten Sie präzise die angebotenen Dienstleistungen beschreiben. Vermeiden Sie allgemeine Formulierungen wie "IT-Dienstleistungen" oder "Informationsdienstleistungen", wenn Ihre Tätigkeit spezifischer ist. Nennen Sie konkret, ob Sie beispielsweise ein Preisportal, ein Fachverzeichnis oder einen Recherchedienst betreiben. Das erleichtert dem Gewerbeamt die Zuordnung und beugt späteren Rückfragen oder Fehlklassifikationen vor. Im Zweifel hilft ein Blick in die offizielle Klassifikation des Statistischen Bundesamtes oder eine Anfrage bei der IHK.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Ein typischer Fehler ist die Annahme, dass alle onlinebasierten Informationsdienste unter 63.92.0 fallen. Das ist nicht der Fall. Wenn Ihre Dienstleistung stark redaktionell geprägt ist (z.B. ein Blog mit eigenen Artikeln), kommt eher Code 63.91.0 in Betracht. Bieten Sie die Information als integralen Bestandteil einer Softwarelösung an (z.B. eine App mit integriertem Datenfeed), ist möglicherweise Code 62.01 relevanter. Überprüfen Sie immer den Kern Ihrer Leistung: Geht es primär um die reine Informationsbereitstellung oder um etwas Anderes?

Häufig gestellte Fragen

Welche konkreten Tätigkeiten fallen unter Code 63.92.0?

Typische Tätigkeiten umfassen das Erstellen und Verwalten von Online-Verzeichnissen, Angebotsvergleichen, Preisportalen, sowie spezialisierte Informationsrecherche und -aufbereitung, sofern sie nicht anderweitig klassifiziert sind.

Wie grenzt sich Code 63.92.0 von anderen IT-Dienstleistungen ab?

Der Code erfasst explizit Dienstleistungen, die reine Informationen bereitstellen, ohne Softwareentwicklung, Hosting oder Datenverarbeitung als Hauptleistung. Diese sind eigenen Codes wie 62.01 oder 63.11.0 zugeordnet.

Was sind häufige Fehler bei der Zuordnung zum Code 63.92.0?

Ein häufiger Fehler ist die Vermischung mit redaktionellen Dienstleistungen (Code 63.91.0) oder IT-Dienstleistungen. Entscheidend ist der Fokus auf die reine Informationsbereitstellung ohne journalistische Aufbereitung oder technische Infrastruktur.