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WZ-Klasse 63.91 – Web-Suchportale

Der WZ-Code 63.91.0 klassifiziert Unternehmen, die Web-Suchportale betreiben.

Diese Klasse umfasst die Unterklasse 63.91.0 (gleiche Beschreibung).

Ebene Klasse
Tiefe 4/5
Untergeordnet 0
Verwandt 1
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 63.91

Vollständige Bezeichnung Web-Suchportale
Abschnitt K - Telekommunikation, Softwareentwicklung, It-Beratung und Erbringung Sonstiger Dienstleistungen der Informationstechnologie und der Computerinfrastruktur
Abteilung 63 - Datenverarbeitung, Hosting und Erbringung sonstiger Informationsdienstleistungen
Gruppe 63.9 - Web-Suchportale und Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Klasse 63.91 - Web-Suchportale
Integrierte Unterklasse 63.91.0
NACE Rev. 2.1 63.91
WZ 2008 Entsprechung 63.12.0
Kundensystematik 630

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Offizielle Hinweise

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.

Zugehörige Codes

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 63.91.0?

Der WZ-Code 63.91.0 klassifiziert Unternehmen, die Web-Suchportale betreiben. Dazu zählen die Erbringung von Suchmaschinendiensten, Webverzeichnissen und anderen Internet-Suchplattformen, die Nutzern das Auffinden von Informationen im Web ermöglichen. Die Tätigkeit umfasst sowohl allgemeine Suchmaschinen als auch spezialisierte Suchportale für bestimmte Branchen oder Themen. Die korrekte Zuordnung ist für Gewerbeanmeldung, Statistik und branchenspezifische Regulierung wichtig. Typische Tätigkeiten unter Code 63.91.0

Unternehmen, die unter diesen Code fallen, betreiben Suchportale, die Webinhalte indexieren und durchsuchbar machen. Dazu gehören die Entwicklung und Bereitstellung von Suchalgorithmen, Crawling-Systemen und Benutzeroberflächen für die Suche. Typische Beispiele sind allgemeine Suchmaschinen, Branchenverzeichnisse, Meta-Suchmaschinen und spezielle Suchdienste für Bilder, Videos oder Nachrichten. Die Tätigkeit konzentriert sich auf die reine Suchfunktionalität, nicht auf die Erstellung der indizierten Inhalte.

Abgrenzung zu ähnlichen WZ-Codes

Code 63.91.0 grenzt sich klar von anderen IT-Dienstleistungen ab. Unternehmen, die Software für Suchmaschinen entwickeln, fallen unter Code 62.01 (Softwareentwicklung). Hosting-Dienste oder Datenverarbeitung sind unter Code 63.11 klassifiziert. Wenn ein Unternehmen sowohl Suchportale betreibt als auch Hosting anbietet, sind beide Tätigkeiten separat anzumelden. Die reine Bereitstellung von Webinhalten ohne Suchfunktion gehört nicht hierher, sondern in redaktionelle oder publizistische Codes.

Hinweise für die Gewerbeanmeldung

Bei der Anmeldung eines Gewerbes für Web-Suchportale ist Code 63.91.0 zu verwenden. Stellen Sie sicher, dass die beschriebene Tätigkeit primär die Suche im Internet umfasst. Mischen Sie keine anderen Dienstleistungen wie Softwareentwicklung oder Hosting in dieser Anmeldung, es sei denn, sie sind nebensächlich. Bei Unklarheiten hilft ein Gespräch mit dem örtlichen Gewerbeamt oder einem Steuerberater. Die korrekte Zuordnung vermeidet spätere Nachfragen oder Ummeldungen.

Praktische Anwendungsbeispiele

Ein Unternehmen, das eine Suchmaschine für lokale Gastronomiebetriebe betreibt, fällt unter diesen Code. Ebenso ein Anbieter einer allgemeinen Web-Suchmaschine oder eines spezialisierten Verzeichnisses für juristische Dokumente. Wichtig ist, dass der Schwerpunkt auf der Suchfunktion liegt. Wenn das Unternehmen zusätzlich Bewertungen oder redaktionelle Inhalte anbietet, aber die Suche im Vordergrund steht, bleibt Code 63.91.0 passend.

Häufige Fehler und Vermeidung

Ein häufiger Fehler ist die Verwechslung mit Softwareentwicklung. Wenn Sie nur Suchsoftware entwickeln, aber nicht betreiben, ist Code 62.01 korrekt. Ein anderer Fehler ist die unscharfe Abgrenzung zu Hosting-Diensten. Betreiben Sie sowohl Suche als auch Hosting, melden Sie beides separat an. Vermeiden Sie auch, redaktionelle Tätigkeiten unter diesem Code anzumelden, es sei denn, sie sind eindeutig der Suchfunktion untergeordnet.

Zusammenfassung und nächste Schritte

Code 63.91.0 ist spezifisch für den Betrieb von Web-Suchportalen. Er erfasst die reine Suchfunktionalität ohne darüber hinausgehende Dienstleistungen. Für die Gewerbeanmeldung beschreiben Sie klar die Suchtätigkeit und trennen sie von anderen Aktivitäten. Bei Zweifeln konsultieren Sie Fachleute, um spätere Korrekturen zu vermeiden. Die richtige Klassifikation unterstützt präzise Branchenstatistiken und regulatorische Transparenz.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der WZ-Code 63.91.0?

Der WZ-Code 63.91.0 beschreibt die Tätigkeit 'Web-Suchportale' innerhalb der WZ 2025.