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WZ-Klasse 60.20 – Fernsehveranstalter und Verbreitung von Videoinhalten

Der Code 60.20.0 im WZ-System klassifiziert Unternehmen, die Fernsehprogramme erstellen und Videoinhalte verbreiten.

Diese Klasse umfasst die Unterklasse 60.20.0 (gleiche Beschreibung).

Ebene Klasse
Tiefe 4/5
Untergeordnet 0
Verwandt 0
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 60.20

Vollständige Bezeichnung Fernsehveranstalter und Verbreitung von Videoinhalten
Abschnitt J - Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten
Abteilung 60 - Rundfunkveranstalter, Nachrichtenagenturen und sonstige Verbreitung von Medieninhalten
Gruppe 60.2 - Fernsehveranstalter und Verbreitung von Videoinhalten
Klasse 60.20 - Fernsehveranstalter und Verbreitung von Videoinhalten
Integrierte Unterklasse 60.20.0
NACE Rev. 2.1 60.20
WZ 2008 Entsprechung 60.20.0, 63.11.0
Kundensystematik 600

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Offizielle Hinweise

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist diese WZ-Position selbst als ex-Position gekennzeichnet.

Zugehörige Codes

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 60.20.0?

Der Code 60.20.0 im WZ-System klassifiziert Unternehmen, die Fernsehprogramme erstellen und Videoinhalte verbreiten. Dazu gehören klassische TV-Sender, Streaming-Dienste mit eigenproduzierten Inhalten und Anbieter, die Videoinhalte kuratieren und distributieren. Die Abgrenzung zu verwandten Codes wie 60.10.0 für Hörfunk oder 63.12.0 für Streaming-Portale ohne Eigenproduktion ist entscheidend. Rechtliche Anforderungen wie Rundfunklizenzen und Urheberrecht spielen eine zentrale Rolle. Was genau umfasst Code 60.20.0?

Der Code 60.20.0 erfasst die Erstellung und Verbreitung von Fernsehprogrammen und Videoinhalten. Konkret fallen darunter:

  • Traditionelle Fernsehsender mit linearen Programmen
  • Streaming-Dienste, die eigene Inhalte produzieren und verbreiten
  • Video-on-Demand-Angebote mit redaktionell kuratierten Inhalten

Unternehmen, die Videoinhalte bundesweit oder international ausstrahlen

Nicht dazu gehören reine Distributionsplattformen ohne eigene Programmerstellung, die unter Code 63.12.0 fallen.

Abgrenzung zu anderen WZ-Codes

Oft kommt es zu Verwechslungen mit benachbarten Codes. Code 60.10.0 ist für Hörfunkveranstalter reserviert. Code 63.12.0 gilt für Webportale, die Videos Dritter verbreiten, ohne selbst Inhalte zu produzieren. Code 59.20.0 betrifft die Postproduktion von Filmen und Videos ohne Sendebetrieb. Eine klare Trennung ist für die korrekte Klassifikation essenziell.

Rechtliche Anforderungen und Lizenzen

Fernsehveranstalter benötigen in Deutschland eine Rundfunklizenz von der Landesmedienanstalt. Die Lizenzpflicht gilt für linear ausgestrahlte Programme und bestimmte nicht-lineare Dienste. Urheberrechtliche Lizenzen für ausgestrahlte Inhalte sind verpflichtend. Verstöße können zu hohen Strafen und Lizenzentzug führen.

Typische Fehler bei der Klassifikation

Häufig wird Code 60.20.0 fälschlich für reine Video-Hosting-Dienste genutzt. Auch Mischformen aus Eigenproduktion und Fremdinhalten führen oft zu Fehlern. Ein weiterer Stolperstein ist die internationale Tätigkeit: Bei grenzüberschreitender Ausstrahlung gelten zusätzliche Regelungen.

Praktische Umsetzung für Unternehmen

Für die korrekte Einordnung sollten Unternehmen prüfen, ob sie redaktionell gestaltete Programme anbieten. Bei Streaming-Diensten ist der Anteil eigener Produktionen entscheidend. Bei Unsicherheit hilft eine Anfrage beim statistischen Bundesamt oder einem Steuerberater mit Medienexpertise.

Wirtschaftliche Bedeutung und Branchentrends

Der Sektor unterliegt starkem Wandel durch Streaming und Digitalisierung. Traditionelle TV-Sender expandieren in non-lineare Angebote. Neue Player ohne Broadcast-Lizenz nutzen oft Code 63.12.0. Die genaue Klassifikation beeinflusst statistische Erhebungen und Branchenanalysen.

Checkliste für die korrekte Zuordnung

Produzieren Sie eigene Fernsehinhalte oder kuratieren Sie redaktionell?

Verfügen Sie über eine Rundfunklizenz?

Ist die Verbreitung linear oder nicht-linear?

Welcher Anteil der Inhalte ist Eigenproduktion?

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der WZ-Code 60.20.0?

Der WZ-Code 60.20.0 beschreibt die Tätigkeit 'Fernsehveranstalter und Verbreitung von Videoinhalten' innerhalb der WZ 2025.

Kontakt

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