WZ-Klasse 59.20 – Tonstudios; Herstellung von Hörfunkbeiträgen; Verlegen von bespielten Tonträgern und Musikalien
WZ 59.20 im Überblick Die Wirtschaftszweigklasse 59.20 des WZ 2025 klassifiziert Unternehmen, die Tonstudios betreiben, Hörfunkbeiträge herstellen oder bespielte Tonträger und Musikalien verlegen.
Zugehörige Codes
Erläuterungen zu Klasse 59.20
WZ 59.20 im Überblick
Die Wirtschaftszweigklasse 59.20 des WZ 2025 klassifiziert Unternehmen, die Tonstudios betreiben, Hörfunkbeiträge herstellen oder bespielte Tonträger und Musikalien verlegen. Sie ist Teil der Abteilung 59 (Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten) und untergeordnet der Gruppe 59.2 (Tonverlagswesen und Herstellung von Tonträgern). Typische Unterbereiche sind Aufnahmestudios, Hörspielproduktion, Musikverlage für physische Tonträger sowie digitale Audioproduktion. Diese Klassifikation ist relevant für Gewerbeanmeldung, Branchenstatistiken und steuerliche Zuordnung.
Typische Tätigkeiten
Unter WZ 59.20 fallen Aufnahme- und Abmischstudios, Produktion von Hörfunkfeatures oder Podcasts, sowie Verlagstätigkeiten für CDs, Schallplatten oder Noten. Nicht dazu zählen reine Konzertveranstalter (WZ 93.29) oder Rundfunkveranstalter (WZ 60).
Relevanz für Unternehmen
Die korrekte Zuordnung zu 59.20 ist bei Neugründung, Steuererklärung oder Förderanträgen essenziell. Sie hilft bei der branchenspezifischen Kommunikation mit Finanzämtern und Statistikbehörden.
Häufig gestellte Fragen
Was fällt unter WZ 59.20?
Tonstudios, Produktion von Hörfunkbeiträgen sowie Verlagstätigkeiten für bespielte Tonträger und Musikalien.
Wann ist WZ 59.20 relevant?
Bei Gewerbeanmeldung, Steuererklärung oder statistischer Klassifikation von Unternehmen in der Musik- und Audioproduktion.