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WZ-Gruppe 59.2 – Tonstudios; Herstellung von Hörfunkbeiträgen; Verlegen von bespielten Tonträgern und Musikalien

Die Gruppe 59.2 der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2025) erfasst Unternehmen, die Tonstudios betreiben, Hörfunkbeiträge produzieren oder bespielte Tonträger und Musikalien verlegen.

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Übersicht

Informationen zu WZ-Gruppe 59.2

Vollständige Bezeichnung Tonstudios; Herstellung von Hörfunkbeiträgen; Verlegen von bespielten Tonträgern und Musikalien
Abschnitt J - Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten
Abteilung 59 - Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik
Gruppe 59.2 - Tonstudios; Herstellung von Hörfunkbeiträgen; Verlegen von bespielten Tonträgern und Musikalien
Direkte Unterklasse 59.20 - Tonstudios; Herstellung von Hörfunkbeiträgen; Verlegen von bespielten Tonträgern und Musikalien
Kundensystematik 590
Einordnung

Erläuterungen zu Gruppe 59.2

Die Gruppe 59.2 der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2025) erfasst Unternehmen, die Tonstudios betreiben, Hörfunkbeiträge produzieren oder bespielte Tonträger und Musikalien verlegen. Sie gehört zum Abschnitt J (VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN) und ist untergeordnet zur Abteilung 59. Typische Tätigkeiten umfassen Aufnahme, Schnitt und Mastering in Tonstudios, die Erstellung von Radiofeatures oder Podcasts sowie den Vertrieb von CDs, Vinyl oder Noten. Diese Klassifikation ist relevant für Gewerbeanmeldungen, Statistiken und branchenspezifische Recherchen.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der WZ-Code 59.2?

Der WZ-Code 59.2 beschreibt die Tätigkeit 'Tonstudios; Herstellung von Hörfunkbeiträgen; Verlegen von bespielten Tonträgern und Musikalien' innerhalb der WZ 2025.