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WZ-Klasse 58.19 – Sonstiges Verlagswesen, ohne Software

Der WZ-Code 58.19.0 „Sonstiges Verlagswesen, ohne Software“ dient der statistischen Erfassung von Verlagstätigkeiten, die nicht unter die Codes für Softwareverlage, Zeitungsverlage oder andere spezifischere Kategorien...

Diese Klasse umfasst die Unterklasse 58.19.0 (gleiche Beschreibung).

Ebene Klasse
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Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 58.19

Vollständige Bezeichnung Sonstiges Verlagswesen, ohne Software
Abschnitt J - Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten
Abteilung 58 - Verlagswesen
Gruppe 58.1 - Verlegen von Büchern und Zeitungen sowie sonstiges Verlagswesen, ohne Software
Klasse 58.19 - Sonstiges Verlagswesen, ohne Software
Integrierte Unterklasse 58.19.0
NACE Rev. 2.1 58.19
WZ 2008 Entsprechung 58.12.0, 58.19.0
Kundensystematik 580

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Offizielle Hinweise

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist diese WZ-Position selbst als ex-Position gekennzeichnet.

Zugehörige Codes

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 58.19.0?

Der WZ-Code 58.19.0 „Sonstiges Verlagswesen, ohne Software“ dient der statistischen Erfassung von Verlagstätigkeiten, die nicht unter die Codes für Softwareverlage, Zeitungsverlage oder andere spezifischere Kategorien fallen. Dazu zählen Verlage für Bücher, Zeitschriften, Musiknoten, Karten und ähnliche physische oder digitale Publikationen. Die korrekte Zuordnung ist für Gewerbeanmeldung, Statistik und Branchenvergleiche essenziell. Dieser Artikel liefert eine klare Definition und eine Schritt-für-Schritt-Checkliste, um den Code richtig anzuwenden und typische Fehler zu vermeiden. Was Code 58.19.0 genau umfasst

Die Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ) ordnet jeder wirtschaftlichen Tätigkeit einen spezifischen Code zu. Code 58.19.0 ist eine Unterkategorie der Hauptgruppe 58 (Verlagswesen) und fasst alle Verlagstätigkeiten zusammen, die nicht explizit anderswo aufgeführt sind und keine Software betreffen.

Konkret gehören hierher Verlage, die folgende Produkte verlegen:

  • Bücher aller Art
  • Zeitschriften und Periodika (außer Tageszeitungen)
  • Musiknoten
  • Landkarten und Atlanten
  • Bildbände und Kunstpublikationen

Ähnliche gedruckte oder digitale Erzeugnisse

Die reine Drucktätigkeit selbst fällt nicht unter diesen Code, sondern wird separat unter Code 18 (Drucken und Vervielfältigen von bespielten Medien) klassifiziert.

Abgrenzung zu anderen WZ-Codes

Die korrekte Abgrenzung ist der häufigste Fehler bei der Code-Vergabe. Diese Tätigkeiten gehören nicht zu 58.19.0:

  • Softwareverlag (58.21.0): Das Verlagshandeln mit Software, auch in physischer Form, hat einen eigenen Code.

Verlag von Tageszeitungen (58.14.0): Tageszeitungen sind explizit ausgenommen.

Druckerei (18.1): Der reine Druckvorgang ist eine produzierende Tätigkeit.

Buchhandel (47.61.1/47.91.0): Der Verkauf von Verlagserzeugnissen ist Handel, nicht Verlagstätigkeit.

Ein Unternehmen, das sowohl verlegt als auch druckt, muss beide Tätigkeiten mit den jeweiligen Codes melden. Checkliste: So wenden Sie Code 58.19.0 korrekt an

Nutzen Sie diese Punkte, um zu prüfen, ob der Code für Ihre Tätigkeit passt. Schritt 1: Kernaktivität prüfen

Stellen Sie sicher, dass Ihr Kerngeschäft im Verlagshandeln liegt. Dazu zählt die Auswahl, Bearbeitung, Vermarktung und Verbreitung von Inhalten. Die Herstellung (Druck) kann ausgelagert sein. Schritt 2: Produktart identifizieren

Verlegen Sie eines dieser Produkte?

Bücher (Belletristik, Fachbücher, Schulbücher)

Zeitschriften (Fachzeitschriften, Magazine, Kundenmagazine)

Musikalien (Noten, Songbooks)

Kartographische Erzeugnisse (Stadtpläne, Wanderkarten)

Andere periodische oder nicht-periodische Druckwerke

Wenn ja, ist Code 58.19.0 grundsätzlich relevant. Wenn es sich um Software handelt, stoppen Sie hier und prüfen Sie 58.21.0. Schritt 3: Software ausschließen

Ist das Hauptprodukt Software, auch wenn sie auf einem physischen Datenträger wie einer DVD vertrieben wird? Dann ist Code 58.19.0 falsch. Softwareverlag ist immer von „Sonstiges Verlagswesen“ ausgenommen. Schritt 4: Spezifischere Codes prüfen

Gibt es einen spezifischeren Code für Ihre Tätigkeit? Für das Verlegen von Tageszeitungen (58.14.0) oder das Verlagshandeln mit Software (58.21.0) müssen die spezielleren Codes verwendet werden. Code 58.19.0 ist die Auffangkategorie für alles Übrige.

Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

Diese Irrtümer führen oft zu falschen Code-Zuordnungen. Fehler 1: Verlag und Druckerei vermischen

Viele verlegende Druckereien melden nur den Druckerei-Code (18.1) und vergessen den Verlagscode (58.19.0). Melden Sie beide Tätigkeiten, wenn sie beide ausgeübt werden. Fehler 2: Digitales mit Software gleichsetzen

Das Verlegen von E-Books oder digitalen Zeitschriften ist weiterhin Verlagswesen und fällt unter 58.19.0. Nur wenn der Kern der Publikation ausführbare Software ist, gilt 58.21.0. Fehler 3: Vertrieb mit Verlagstätigkeit verwechseln

Ein reiner Vertrieb oder Handel mit Büchern (z.B. ein Online-Buchshop) ist kein Verlagswesen. Dafür sind die Handels-Codes (47.61.1) zuständig. Praktische Anwendung: Gewerbeanmeldung und Statistik

Bei der Gewerbeanmeldung geben Sie den für Ihre Haupttätigkeit passenden WZ-Code an. Bei Verlagen ist das in den meisten Fällen 58.19.0, sofern keine speziellere Tätigkeit vorliegt. Das Statistische Bundesamt nutzt diese Codes zur Branchenanalyse. Eine falsche Zuordnung verfälscht therefore Branchenkennzahlen. Fazit: Klare Zuordnung für korrekte Dokumentation

Code 58.19.0 ist die präzise Kategorie für Verlage, die nicht mit Software oder Tageszeitungen arbeiten. Die Checkliste hilft, die eigene Tätigkeit richtig einzuordnen und typische Fallstricke zu umgehen. Eine korrekte Code-Angabe ist keine Formsache, sondern Grundlage für verlässliche Statistiken und eine saubere Geschäftsdocumentation.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der WZ-Code 58.19.0?

Der WZ-Code 58.19.0 beschreibt die Tätigkeit 'Sonstiges Verlagswesen, ohne Software' innerhalb der WZ 2025.