WZ-Klasse 55.10 – Hotels, Gasthöfe und Pensionen
Definition und Einordnung der Klasse 55.10 Die Wirtschaftszweigklasse 55.10 „Hotels, Gasthöfe und Pensionen“ gehört zur Abteilung 55 (Beherbergung) im deutschen Klassifikationssystem WZ 2025.
Zugehörige Codes
Erläuterungen zu Klasse 55.10
Definition und Einordnung der Klasse 55.10
Die Wirtschaftszweigklasse 55.10 „Hotels, Gasthöfe und Pensionen“ gehört zur Abteilung 55 (Beherbergung) im deutschen Klassifikationssystem WZ 2025. Sie umfasst Betriebe, die primär Übernachtungsdienstleistungen anbieten.
Typische Unterbereiche und Abgrenzung
Zu dieser Klasse zählen Hotels, Pensionen, Gasthöfe mit Beherbergung sowie Gästehäuser. Nicht eingeschlossen sind reine Gaststättenbetriebe ohne Übernachtungsmöglichkeit, diese werden gesondert klassifiziert.
Relevanz für Unternehmen und Statistik
Die Klassifikation ist verbindlich für Gewerbeanmeldungen, statistische Erfassungen und branchenspezifische Regulationen. Sie hilft bei der eindeutigen Zuordnung Ihres Betriebes. Wann ist diese Information wichtig?
Diese Seite ist relevant bei der Neugründung eines Beherbergungsbetriebs, für statistische Meldungen oder beim Prüfen von Branchenkennzahlen. Sie bietet Klarheit für Unternehmer und Berater.
Häufig gestellte Fragen
Was fällt unter die WZ-Klasse 55.10?
Zur Klasse 55.10 zählen Betriebe, die Beherbergungsdienstleistungen anbieten, insbesondere Hotels, Gasthöfe mit Übernachtung, Pensionen, Gästehäuser und ähnliche Einrichtungen. Nicht dazu gehören reine Gaststätten ohne Übernachtung.