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WZ-Klasse 51.10 – Personenbeförderung in der Luftfahrt

Der WZ-Code 51.10.0 bezeichnet im Klassifikationssystem Wirtschaftszweige die gewerbliche Personenbeförderung in der Luftfahrt.

Diese Klasse umfasst die Unterklasse 51.10.0 (gleiche Beschreibung).

Ebene Klasse
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Verwandt 0
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 51.10

Vollständige Bezeichnung Personenbeförderung in der Luftfahrt
Abschnitt H - Verkehr und Lagerei
Abteilung 51 - Luftfahrt
Gruppe 51.1 - Personenbeförderung in der Luftfahrt
Klasse 51.10 - Personenbeförderung in der Luftfahrt
Integrierte Unterklasse 51.10.0
NACE Rev. 2.1 51.10
WZ 2008 Entsprechung 51.10.0
Kundensystematik 510

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Zugehörige Codes

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 51.10.0?

Der WZ-Code 51.10.0 bezeichnet im Klassifikationssystem Wirtschaftszweige die gewerbliche Personenbeförderung in der Luftfahrt. Er fasst alle Unternehmen zusammen, die Personen gegen Entgelt mit Flugzeugen oder Hubschraubern befördern, unabhängig von Flugstrecke oder Betriebsmodell. Die korrekte Zuordnung ist für Statistik, Branchenanalyse und behördliche Meldungen verpflichtend. Was der WZ-Code 51.10.0 umfasst

Der Code klassifiziert Unternehmen, deren Haupttätigkeit in der gewerblichen Beförderung von Personen durch Luftfahrzeuge liegt. Dazu gehören:

  • Linienflugverkehr mit festen Strecken und Flugplänen
  • Charterflugverkehr für individuelle oder Gruppenbeförderung
  • Beförderung mit Verkehrsflugzeugen oder Großraum-Hubschraubern

Unternehmen mit eigenem oder geleastem Fluggerät

Die Tätigkeit setzt eine Gewerblichkeit voraus. Private oder nichtkommerzielle Flüge fallen nicht unter diesen Code. Abgrenzung: Was nicht unter 51.10.0 fällt

Mehrere luftfahrtnahe Tätigkeiten werden anderen WZ-Codes zugeordnet. Typische Abgrenzungsfälle:

  • Lufttaxidienste (WZ 51.21.0) für individuellen, nicht liniengebundenen Transport
  • Flugschulen und Pilotenausbildung (WZ 85.53.0)
  • Luftfracht- und Postbeförderung (WZ 51.10.1)
  • Betrieb von Flughäfen (WZ 52.22.1)

Vermittlung von Flugreisen (WZ 79.90.2)

Unternehmen mit gemischten Tätigkeiten müssen den Hauptgeschäftszweig codieren. Bei ähnlichen Umsatzanteilen entscheidet der Schwerpunkt der Wertschöpfung.

Praktische Anwendung und Zuordnung

Die Zuordnung zum WZ-Code erfolgt durch das Unternehmen selbst bei Gewerbeanmeldung, Steuererklärung oder statistischen Meldungen. Behörden wie das Statistische Bundesamt nutzen die Codes für volkswirtschaftliche Erhebungen. Fehlerhafte Codierung kann zu falschen Branchendaten führen.

Häufige Fehler bei der Codierung

Praktische Erfahrungen zeigen wiederkehrende Probleme:

  • Verwechslung mit Lufttaxi (51.21.0), obwohl regelmäßige Flugpläne existieren
  • Falsche Zuordnung von Fracht-Passagier-Mischbetrieben ohne klare Umsatztrennung
  • Irrtümliche Erfassung von Flugzeugvermietung ohne Crew (77.12.0) als Personenbeförderung

Übersehen der Gewerblichkeitsschwelle bei kleinen Betrieben

Bei Unsicherheit hilft die IHK oder das Statistische Landesamt mit verbindlicher Auskunft.

Vergleich mit verwandten WZ-Codes

  • WZ-Code
  • Bezeichnung
  • Hauptunterschied zu 51.10.0
  • 51.10.0
  • Personenbeförderung in der Luftfahrt
  • Gewerbliche Personenbeförderung mit Flugzeugen/Hubschraubern
  • 51.10.1
  • Luftfracht- und Postbeförderung
  • Beförderung von Gütern, nicht Personen
  • 51.21.0
  • Sonstige Luftfahrzeugführer
  • Lufttaxi, Rundflüge, keine Linienbeförderung
  • 77.12.0
  • Vermietung von Luftfahrzeugen
  • Vermietung ohne Crew, keine Beförderungsleistung

Wirtschaftliche Bedeutung und Branchendaten

Die unter 51.10.0 klassifizierten Unternehmen bilden das Rückgrat des zivilen Luftverkehrs in Deutschland. Dazu zählen große Airlines, Regionalfluggesellschaften und Charteranbieter. Die Branche unterliegt strengen Sicherheits- und Betriebsvorschriften. Exakte statistische Erfassung ermöglicht Verkehrsplanung und infrastrukturelle Entwicklung.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der WZ-Code 51.10.0?

Der WZ-Code 51.10.0 beschreibt die Tätigkeit 'Personenbeförderung in der Luftfahrt' innerhalb der WZ 2025.

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