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Abteilung

WZ-Abteilung 51 – Luftfahrt

Abteilung 51: Luftfahrt im Überblick Abteilung 51 der WZ 2025 klassifiziert gewerbliche Luftfahrttätigkeiten in Deutschland und ist Teil des übergeordneten Abschnitts H (Verkehr und Lagerei).

Ebene Abteilung
Tiefe 2/5
Untergeordnet 2
Verwandt 4
Übersicht

Was umfasst die Abteilung 51?

Vollständige Bezeichnung Luftfahrt
Abschnitt H - Verkehr und Lagerei
Abteilung 51 - Luftfahrt
Kundensystematik 510
Einordnung

Erläuterungen zu Abteilung 51

Abteilung 51: Luftfahrt im Überblick

Abteilung 51 der WZ 2025 klassifiziert gewerbliche Luftfahrttätigkeiten in Deutschland und ist Teil des übergeordneten Abschnitts H (Verkehr und Lagerei). Diese Abteilung erfasst Unternehmen, die Lufttransportdienste anbieten, Flughafenbetriebe managen oder Luftverkehrsunterstützungsleistungen erbringen. Typische Unterbereiche umfassen den Personen- und Frachtluftverkehr sowie Flugsicherungsdienste. Die Klassifikation ist relevant für Gewerbeanmeldungen, statistische Erfassungen und branchenspezifische Regulierung.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der WZ-Code 51?

Der WZ-Code 51 beschreibt die Tätigkeit 'Luftfahrt' innerhalb der WZ 2025.