WZ-Abteilung 51 – Luftfahrt
Abteilung 51: Luftfahrt im Überblick Abteilung 51 der WZ 2025 klassifiziert gewerbliche Luftfahrttätigkeiten in Deutschland und ist Teil des übergeordneten Abschnitts H (Verkehr und Lagerei).
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Erläuterungen zu Abteilung 51
Abteilung 51: Luftfahrt im Überblick
Abteilung 51 der WZ 2025 klassifiziert gewerbliche Luftfahrttätigkeiten in Deutschland und ist Teil des übergeordneten Abschnitts H (Verkehr und Lagerei). Diese Abteilung erfasst Unternehmen, die Lufttransportdienste anbieten, Flughafenbetriebe managen oder Luftverkehrsunterstützungsleistungen erbringen. Typische Unterbereiche umfassen den Personen- und Frachtluftverkehr sowie Flugsicherungsdienste. Die Klassifikation ist relevant für Gewerbeanmeldungen, statistische Erfassungen und branchenspezifische Regulierung.
Häufig gestellte Fragen
Was umfasst der WZ-Code 51?
Der WZ-Code 51 beschreibt die Tätigkeit 'Luftfahrt' innerhalb der WZ 2025.