WZ-Klasse 38.33 – Sonstige Beseitigung von Abfällen
Definition und Kernbereich des WZ-Code 38.33.0 Der Wirtschaftszweigcode 38.33.0 - "Sonstige Beseitigung von Abfällen" klassifiziert spezifische Dienstleistungen der Abfallentsorgung, die nicht unter die breiter...
Diese Klasse umfasst die Unterklasse 38.33.0 (gleiche Beschreibung).
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung inkl. Hinweise (2 Notizen)
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (2 Codes)
Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?
Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.
Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Offizielle Hinweise
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist diese WZ-Position selbst als ex-Position gekennzeichnet.
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 38.33.0?
Definition und Kernbereich des WZ-Code 38.33.0
Der Wirtschaftszweigcode 38.33.0 - "Sonstige Beseitigung von Abfällen" klassifiziert spezifische Dienstleistungen der Abfallentsorgung, die nicht unter die breiter gefassten Kategorien der Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher (38.21) oder gefährlicher Abfälle (38.22) fallen. Der Fokus liegt auf ergänzenden oder spezialisierten physikalisch-chemischen Behandlungsverfahren, die der endgültigen Beseitigung dienen.
Typische Tätigkeiten und Beispiele
Unter diesen Code fallen konkrete Verfahren, die einer endgültigen Entsorgung zuzuordnen sind. Dazu zählen:
- Destillation oder Pyrolyse von Abfällen zur Beseitigung, sofern nicht anderweitig klassifiziert
- Behandlung von Filtermedien (z.B. Ölfilter, Aktivkohlefilter) zur Vorbereitung der endgültigen Beseitigung
- Spezielle chemische Behandlungen, die ausschließlich der Beseitigung und nicht der Verwertung dienen
Behandlung von Abfällen aus anderen Beseitigungsanlagen
Wichtig: Die Abgrenzung zur Verwertung ist entscheidend. Prozesse, die auf die Rückgewinnung von Stoffen oder Energie abzielen, gehören nicht hierher.
Abgrenzung zu anderen WZ-Codes
Die korrekte Zuordnung erfordert eine klare Unterscheidung zu verwandten Codes. Die folgende Tabelle hilft bei der Einordnung:
- WZ-Code
- Bezeichnung
- Hauptunterschied zu 38.33.0
38.21.0 Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle Umfasst die breite Palette standardmäßiger Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle (z.B. Deponierung). 38.33.0 ist spezifischer und ergänzend.
38.22.0 Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfälle Bezieht sich auf die standardmäßige Beseitigung gefährlicher Abfälle. 38.33.0 erfasst spezielle Verfahren, die nicht hierunter passen.
- 38.31.0
- Demontage von Altfahrzeugen
- Fokus auf Zerlegung und Vorbereitung zur Verwertung, nicht auf Beseitigung.
- 38.32.0
- Aufbereitung von Sekundärrohstoffen
- Klassifiziert ausdrücklich Verwertungstätigkeiten, keine Beseitigung.
- Entscheidungsbaum zur Code-Zuordnung
Gehen Sie schrittweise vor, um den richtigen Code zu finden:
- Handelt es sich um Beseitigung (Endentsorgung) oder Verwertung (stoffliche/energetische Nutzung)? Nur Beseitigung kommt für 38.33.0 infrage.
Fällt die Tätigkeit unter die breite Definition von 38.21 (nicht gefährlich) oder 38.22 (gefährlich)? Wenn nein, prüfen Sie 38.33.0.
Ist das verwendete Verfahren ein spezielles physikalisch-chemisches Behandlungsverfahren zur Beseitigung? Wenn ja, ist 38.33.0 wahrscheinlich korrekt.
Dient die Behandlung ausschließlich der endgültigen Entsorgung ohne Rückgewinnungsabsicht? Dies ist eine Voraussetzung.
Häufige Fehler und Missverständnisse
Vermeiden Sie diese typischen Fehler bei der Anwendung des Codes:
- Verwechslung mit Verwertung: Der häufigste Fehler ist die Nutzung von 38.33.0 für Verwertungstätigkeiten. Der Code ist explizit für Beseitigung reserviert.
Unklare Abgrenzung zu 38.21/38.22: Nutzen Sie 38.33.0 nicht für Standard-Beseitigungsverfahren, die klar unter 38.21 oder 38.22 fallen. Er ist für die "sonstigen", nicht standardmäßigen Fälle gedacht.
Fehlende Spezifikation: Der Code erfordert ein konkretes Behandlungsverfahren. Allgemeine Abfallsammlung oder -transport fallen nicht darunter.
Rechtliche und betriebliche Implikationen
Die korrekte Codezuordnung hat praktische Konsequenzen. Sie beeinflusst die statistische Erfassung Ihres Wirtschaftszweigs. Eine fehlerhafte Zuordnung kann zu inkonsistenten Branchendaten führen. Für betriebliche Entscheidungen oder Förderanträge ist die präzise Klassifikation essentiell. Konsultieren Sie im Zweifelsfall die amtlichen Klassifikationshandbücher des Statistischen Bundesamtes oder einen Fachberater.
Praxistipps für die Anwendung
So wenden Sie den Code in der Praxis sicher an:
- Dokumentieren Sie das spezifische Behandlungsverfahren intern genau.
Prüfen Sie bei der jährlichen Anmeldung, ob die Tätigkeit noch der Definition entspricht.
Bei gemischten Tätigkeiten (Teil-Verwertung, Teil-Beseitigung) muss primär der Hauptzweig klassifiziert werden. Reine Beseitigungstätigkeiten bleiben unter 38.33.0.
Bei grundlegender Änderung der Tätigkeit (z.B. Umstellung von Beseitigung auf Verwertung) muss der Code angepasst werden.
Zusammenfassung der Schlüsselkriterien
Fassen Sie die Entscheidungsgrundlage für die Verwendung von WZ 38.33.0 zusammen:
- Primärzweck: Endgültige Beseitigung von Abfällen (keine Verwertung).
Verfahren: Spezielle physikalisch-chemische Behandlungsmethoden.
Abgrenzung: Nicht unter 38.21 oder 38.22 klassifizierbar.
Beispiele: Destillation, Pyrolyse, Behandlung von Filterrückständen zur Entsorgung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was fällt unter den WZ-Code 38.33.0?
Der Code umfasst spezielle physikalisch-chemische Behandlungsverfahren zur endgültigen Beseitigung von Abfällen, die nicht in anderen Kategorien erfasst sind, wie etwa Destillation, Pyrolyse oder Behandlung von Filtermedien zur endgültigen Entsorgung. Wie grenzt sich 38.33.0 von 38.21 und 38.22 ab?
Code 38.21 betrifft die Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle, 38.22 die gefährlicher Abfälle. 38.33.0 erfasst hingegen spezifische Beseitigungsverfahren, die nicht diesen beiden Hauptkategorien zugeordnet werden können, oft ergänzende oder spezialisierte Prozesse. Ist die Abfallverwertung unter 38.33.0 enthalten?
Nein. Der Code ist explizit für die Beseitigung, nicht die Verwertung von Abfällen vorgesehen. Verwertungstätigkeiten fallen unter andere Codes, beispielsweise in der Gruppe 38.3.
Häufig gestellte Fragen
Was fällt unter den WZ-Code 38.33.0?
Der Code umfasst spezielle physikalisch-chemische Behandlungsverfahren zur endgültigen Beseitigung von Abfällen, die nicht in anderen Kategorien erfasst sind, wie etwa Destillation, Pyrolyse oder Behandlung von Filtermedien zur endgültigen Entsorgung.
Wie grenzt sich 38.33.0 von 38.21 und 38.22 ab?
Code 38.21 betrifft die Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle, 38.22 die gefährlicher Abfälle. 38.33.0 erfasst hingegen spezifische Beseitigungsverfahren, die nicht diesen beiden Hauptkategorien zugeordnet werden können, oft ergänzende oder spezialisierte Prozesse.
Ist die Abfallverwertung unter 38.33.0 enthalten?
Nein. Der Code ist explizit für die Beseitigung, nicht die Verwertung von Abfällen vorgesehen. Verwertungstätigkeiten fallen unter andere Codes, beispielsweise in der Gruppe 38.3.