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WZ-Klasse 38.31 – Verbrennung von Abfällen ohne energetische Verwertung

Was bedeutet WZ 38.31.0? Der Wirtschaftszweig Code 38.31.0 klassifiziert die Verbrennung von Abfällen ohne energetische Verwertung. Diese Tätigkeit fällt unter die Abfallbeseitigung und unterscheidet sich grundlegend...

Diese Klasse umfasst die Unterklasse 38.31.0 (gleiche Beschreibung).

Ebene Klasse
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Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 38.31

Vollständige Bezeichnung Verbrennung von Abfällen ohne energetische Verwertung
Abschnitt E - Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen
Abteilung 38 - Sammlung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen
Gruppe 38.3 - Abfallbeseitigung ohne Verwertung
Klasse 38.31 - Verbrennung von Abfällen ohne energetische Verwertung
Integrierte Unterklasse 38.31.0
NACE Rev. 2.1 38.31
WZ 2008 Entsprechung 38.21.0, 38.22.0
Kundensystematik 380

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Offizielle Hinweise

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist diese WZ-Position selbst als ex-Position gekennzeichnet.

Zugehörige Codes

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 38.31.0?

Was bedeutet WZ 38.31.0?

Der Wirtschaftszweig Code 38.31.0 klassifiziert die Verbrennung von Abfällen ohne energetische Verwertung. Diese Tätigkeit fällt unter die Abfallbeseitigung und unterscheidet sich grundlegend von der Verbrennung mit Energierückgewinnung. Die Abgrenzung ist rechtlich und betrieblich relevant, da sie Auswirkungen auf Genehmigungen, Berichtspflichten und die Einstufung im Abfallrecht hat.

Rechtliche Einordnung und Abgrenzung

Die Verbrennung ohne energetische Verwertung unterliegt strengen umweltrechtlichen Vorgaben. Maßgeblich sind das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV). Entscheidend für die Zuordnung zu 38.31.0 ist, dass bei der Verbrennung keine Nutzung der anfallenden Energie erfolgt. Das schließt Anlagen ein, die ausschließlich der Beseitigung dienen, ohne dass Wärme oder Strom genutzt werden.

Abgrenzung zur energetischen Verwertung

Energetische Verwertung liegt vor, wenn Abfälle primär zur Energiegewinnung eingesetzt werden und bestimmte Effizienzkriterien erfüllen. Diese unterliegt anderen WZ-Codes und hat unterschiedliche rechtliche Rahmen. Bei 38.31.0 steht die Beseitigung im Vordergrund, nicht die Energieerzeugung.

Typische Anwendungsfälle und Beispiele

Verbrennung von klinischen Abfällen in speziellen Anlagen ohne Wärmenutzung

Beseitigung von bestimmten Problemabfällen, die nicht für eine Verwertung geeignet sind

Altanlagen, die keine Energieerzeugung integriert haben

Genehmigungsverfahren und Auflagen

Anlagen zur Verbrennung ohne energetische Verwertung benötigen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung. Die Anforderungen an Emissionen und Betrieb sind hoch. Die Genehmigungspraxis variiert je nach Bundesland und Art der Abfälle. Betreiber müssen Nachweise über die Zusammensetzung der Abfälle und die Einhaltung von Grenzwerten führen.

Herausforderungen und betriebliche Aspekte

Die Wirtschaftlichkeit solcher Anlagen ist oft geringer als bei Verwertungsanlagen, da keine Energieverkaufserlöse anfallen. Gleichzeitig sind die Betriebskosten und Überwachungspflichten signifikant. Die öffentliche Akzeptanz ist tendenziell niedrig, was Standortplanung erschwert.

Häufig gestellte Fragen

Was fällt unter WZ 38.31.0?

Der Code umfasst die Verbrennung von Abfällen, bei der keine Energie zurückgewonnen wird. Dazu zählen bestimmte Sonderabfälle oder Abfälle, die nicht für die energetische Nutzung geeignet sind.

Welche Genehmigungen sind für Code 38.31.0 erforderlich?

Eine Anlage benötigt eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach BImSchG und muss die Anforderungen der Abfallverbrennungsrichtlinie erfüllen. Die genauen Auflagen hängen von der Art und Menge der Abfälle ab.

Was ist der Unterschied zwischen Code 38.31.0 und energetischer Verwertung?

Bei 38.31.0 erfolgt keine Energierückgewinnung. Energetische Verwertung (z.B. in Müllheizkraftwerken) nutzt die Verbrennungswärme zur Energieerzeugung und fällt unter andere WZ-Codes.