WZ-Klasse 38.12 – Sammlung gefährlicher Abfälle
Der WZ-Code 38.12.0 „Sammlung gefährlicher Abfälle“ klassifiziert Betriebe, die gewerbliche Dienstleistungen zur Erfassung und zum Transport von Abfällen mit gefährlichen Eigenschaften erbringen.
Diese Klasse umfasst die Unterklasse 38.12.0 (gleiche Beschreibung).
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung vorhanden
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (1 Codes)
Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?
Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.
Ebenfalls relevant für
Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 38.12.0?
Der WZ-Code 38.12.0 „Sammlung gefährlicher Abfälle“ klassifiziert Betriebe, die gewerbliche Dienstleistungen zur Erfassung und zum Transport von Abfällen mit gefährlichen Eigenschaften erbringen. Diese Tätigkeit ist klar von der nachgelagerten Behandlung und Beseitigung getrennt. Für die korrekte Gewerbeanmeldung ist die präzise Abgrenzung zu verwandten Codes essenziell, da Fehler zu behördlichen Beanstandungen führen können. Typische Tätigkeiten nach WZ 38.12.0
Unternehmen dieses Wirtschaftszweigs sammeln gefährliche Abfälle von Erzeugern ein und transportieren sie zu zugelassenen Behandlungs-, Verwertungs- oder Beseitigungsanlagen. Zu den Kernaktivitäten gehören:
- Die operative Logistik: Planung und Durchführung von Abholrouten für gefährliche Abfallstoffe.
Bereitstellung und Management spezieller Sammelbehälter und Transportbehälter, die den Sicherheitsvorschriften entsprechen.
Die Entleerung von Abscheidern und Filtern, sofern der dabei anfallende Schlamm oder Rückstand als gefährlicher Abfall eingestuft ist.
Die Sammlung von Öl- und Chemieabfällen aus industriellen und gewerblichen Prozessen.
Die getrennte Erfassung von spezifischen gefährlichen Abfallströmen wie Elektroaltgeräten, Altbatterien oder Altmedikamenten, sofern dies als Sammlung und nicht als Behandlung gilt.
Die Dokumentation der Abfallströme mittel Begleitscheinen ist integraler Bestandteil dieser Dienstleistung.
Abgrenzung zu anderen WZ-Codes
Die korrekte Zuordnung verhindert Fehlinterpretationen bei Ämtern und in der Statistik. Die entscheidenden Unterschiede liegen in der Art der Tätigkeit.
- WZ-Code
- Bezeichnung
- Abgrenzung zu 38.12.0
- 38.11.0
- Sammlung nicht gefährlicher Abfälle
- Bezieht sich auf Hausmüll, Wertstoffe und andere Abfälle ohne gefährliche Eigenschaften.
38.21.0 Behandlung und Beseitigung von gefährlichen Abfällen Umfasst die physikalische, chemische oder biologische Behandlung, Verbrennung oder Ablagerung auf Deponien. 38.12.0 endet mit der Anlieferung an eine solche Anlage.
- 38.22.0
- Behandlung und Beseitigung von nicht gefährlichen Abfällen
- Entspricht 38.21.0, jedoch für nicht gefährliche Abfälle. Die Sammlung dieser Abfälle fällt unter 38.11.0.
39.00.0 Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung Beinhaltet die Reinigung von kontaminierten Böden oder Gewässern. Dies ist eine Sanierungstätigkeit, keine regelmäßige Abfallsammlung.
Ein Betrieb, der sowohl sammelt als auch behandelt, muss beide entsprechenden Codes (z.B. 38.12.0 und 38.21.0) anmelden.
Hinweise für die Gewerbeanmeldung
Bei der Anmeldung eines Gewerbes der Abfallsammlung sind mehrere behördliche Anforderungen zu beachten. Die rein statistische Meldung des WZ-Codes ist nur der erste Schritt.
Für die Sammlung und den Transport gefährlicher Abfälle ist in der Regel eine Erlaubnis nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) erforderlich. Die zuständige Behörde prüft die Zuverlässigkeit des Unternehmensinhabers sowie die Fach- und Sachkunde des Personals. Der Nachweis von Kenntnissen in der Abfalllogistik und im Gefahrgutrecht (ADR) ist oft obligatorisch.
Führen Sie bereits vor der offiziellen Anmeldung eine interne Prüfung durch: Handelt es sich bei allen gesammelten Stoffen eindeutig um gefährliche Abfälle? Ist die geplante Tätigkeit wirklich auf Sammlung und Transport beschränkt? Eine klare Antwort schützt vor späteren Problemen.
Häufige Fragen (FAQ)
Welche Abfälle gelten im Sinne des WZ-Codes 38.12.0 als gefährlich?
Gefährliche Abfälle sind Abfälle mit gefährlichen Eigenschaften nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV). Dazu zählen beispielsweise Lösemittel, Säuren, Laugen, Ölabfälle, bestimmte Farben und Lacke oder mit Schadstoffen kontaminierte Materialien. Die Einstufung erfolgt anhand der Abfallschlüsselnummern mit einem asterisk (*).
Kann ein Unternehmen mit dem Code 38.12.0 auch die Behandlung oder Beseitigung der gesammelten Abfälle durchführen?
Nein. Der Code 38.12.0 umfasst ausschließlich die Sammlung und den Transport gefährlicher Abfälle. Die eigentliche Behandlung, Verwertung oder Beseitigung (z.B. in Verbrennungsanlagen oder Deponien) ist anderen WZ-Codes zugeordnet, primär der Gruppe 38.2 (Behandlung und Beseitigung von Abfällen). Ein Unternehmen kann jedoch mehrere Codes anmelden, wenn es beide Tätigkeitsbereiche abdeckt.
Häufig gestellte Fragen
Welche Abfälle gelten im Sinne des WZ-Codes 38.12.0 als gefährlich?
Gefährliche Abfälle sind Abfälle mit gefährlichen Eigenschaften nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV). Dazu zählen beispielsweise Lösemittel, Säuren, Laugen, Ölabfälle, bestimmte Farben und Lacke oder mit Schadstoffen kontaminierte Materialien. Die Einstufung erfolgt anhand der Abfallschlüsselnummern mit einem asterisk (*).
Kann ein Unternehmen mit dem Code 38.12.0 auch die Behandlung oder Beseitigung der gesammelten Abfälle durchführen?
Nein. Der Code 38.12.0 umfasst ausschließlich die Sammlung und den Transport gefährlicher Abfälle. Die eigentliche Behandlung, Verwertung oder Beseitigung (z.B. in Verbrennungsanlagen oder Deponien) ist anderen WZ-Codes zugeordnet, primär der Gruppe 38.2 (Behandlung und Beseitigung von Abfällen). Ein Unternehmen kann jedoch mehrere Codes anmelden, wenn es beide Tätigkeitsbereiche abdeckt.