WZ-Klasse 38.11 – Sammlung nicht gefährlicher Abfälle
Der WZ-Code 38.11.0 klassifiziert Unternehmen, die nicht gefährliche Abfälle sammeln – von Hausmüll über Wertstoffe bis zu gewerblichen Nichtgefahrstoffen.
Diese Klasse umfasst die Unterklasse 38.11.0 (gleiche Beschreibung).
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung vorhanden
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (1 Codes)
Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?
Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.
Ebenfalls relevant für
Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 38.11.0?
Der WZ-Code 38.11.0 klassifiziert Unternehmen, die nicht gefährliche Abfälle sammeln – von Hausmüll über Wertstoffe bis zu gewerblichen Nichtgefahrstoffen. Die Tätigkeit ist in der Regel erlaubnispflichtig nach KrWG und erfordert eine klare Trennung von gefährlichen Abfällen. Wir erklären, was du wissen musst. Was bedeutet WZ 38.11.0 genau?
Die Klassifikation "Sammlung nicht gefährlicher Abfälle" umfasst das Einsammeln, Vorbehandeln und Bereitstellen von Abfällen, die nicht als gefährlich eingestuft sind. Dazu zählen:
- Hausmüll und Siedlungsabfälle aus privaten Haushalten
- Gemischte Verpackungen und Wertstoffe wie Papier, Glas, Kunststoffe
- Bioabfälle und Grüngut
- Elektro- und Elektronikaltgeräte ohne gefährliche Bestandteile
Gewerbliche Abfälle, die in Zusammensetzung Hausmüll ähneln
Nicht enthalten sind die Sammlung gefährlicher Abfälle (38.12.0), Bauschutt (38.21.0) oder Abfälle aus dem Gesundheitswesen.
Typische Anwendungen und Beispiele
Unternehmen, die unter 38.11.0 fallen, bieten oft:
- Haustürsammlung von Restmüll, Bioabfall oder Wertstoffen
- Betrieb von Wertstoffhöfen oder Recyclingstationen
- Sammlung gewerblicher Abfälle aus Büros, Handel oder Gastronomie
Logistik und Transport von nicht gefährlichen Abfällen zu Behandlungsanlagen
Die Abgrenzung zu anderen Codes ist entscheidend. Ein Betrieb, der sowohl nicht gefährliche als auch gefährliche Abfälle sammelt, benötigt zusätzlich 38.12.0.
Rechtliche Anforderungen und Genehmigungen
Für die Sammlung nicht gefährlicher Abfälle gelten spezifische Pflichten:
- Erlaubnispflicht nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bei gewerbsmäßiger Sammlung
- Einhaltung der Nachweisverordnung bei bestimmten Abfallarten
- Gewerbeanzeige oder Genehmigung nach Landesrecht
Eintragung im Abfallverzeichnis (AVV) für korrekte Abfallschlüssel
Die zuständige Behörde ist meist das Umweltamt oder die untere Abfallbehörde. Regionale Unterschiede sind möglich.
Häufige Fehler und Grenzen
Praktische Probleme bei der Zuordnung zum Code 38.11.0:
- Vermischung mit gefährlichen Abfällen – führt zur Fehlklassifikation und rechtlichen Risiken
- Unterschätzung der Genehmigungspflichten – auch bei kleineren Sammlungen oft erforderlich
- Falsche Abgrenzung zu Bauschutt oder Abbruchtätigkeiten
Fehlende Dokumentation der Abfallströme und -herkunft
Kläre immer mit der zuständigen Behörde ab, ob deine geplante Tätigkeit unter 38.11.0 fällt und welche Auflagen gelten.
Vergleich mit ähnlichen WZ-Codes
- WZ-Code
- Bezeichnung
- Abgrenzung zu 38.11.0
- 38.12.0
- Sammlung gefährlicher Abfälle
- Umfasst Abfälle mit gefährlichen Eigenschaften, z.B. Chemikalien, Altöl, asbesthaltige Materialien
- 38.21.0
- Behandlung und Beseitigung von nicht gefährlichen Abfällen
- Bezieht sich auf die Verwertung oder Deponierung, nicht die Sammlung
- 38.32.0
- Verwertung von sortierten Abfällen
- Beinhaltet das Recycling, nicht das reine Einsammeln
- 46.77.1
- Großhandel mit Abfällen und Schrott
- Handelsorientiert, beinhaltet nicht die logistische Sammlung
- Checkliste für die richtige Zuordnung
Sind die gesammelten Abfälle eindeutig nicht gefährlich? (Prüfung mittels AVV)
Liegt eine Erlaubnis nach KrWG vor oder ist beantragt?
Werden gefährliche Abfälle strikt ausgeschlossen?
Ist die Tätigkeit auf Sammlung beschränkt oder umfasst sie auch Behandlung/Handel?
Sind alle regionalen gewerberechtlichen Vorgaben erfüllt?
Praktische Tipps für Unternehmen
Für einen reibungslosen Start und Betrieb:
- Kontaktiere frühzeitig die zuständige Abfallbehörde zur Klärung der Erfordernisse
- Dokumentiere Abfallarten, Herkunft und Mengen sorgfältig
- Schule Personal zur Erkennung von gefährlichen Abfällen und korrekter Trennung
- Prüfe, ob zusätzliche Codes für begleitende Tätigkeiten nötig sind (z.B. Transport)
Häufige Fragen zu WZ 38.11.0
Welche Abfallarten fallen unter WZ 38.11.0?
Unter den Code fallen hauptsächlich häusliche Siedlungsabfälle, gemischte Wertstoffe, Bioabfälle, Elektroaltgeräte ohne gefährliche Komponenten, sowie gewerbliche Nichtgefahrstoffabfälle ähnlicher Zusammensetzung. Nicht dazu zählen gefährliche Abfälle, Bauschutt oder klinische Abfälle.
Brauche ich eine Genehmigung für die Sammlung nicht gefährlicher Abfälle?
Ja, in der Regel ist eine erlaubnispflichtige Tätigkeit nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Zusätzlich kann je nach Kommune eine gewerberechtliche Anzeige oder Genehmigung erforderlich sein. Die genauen Voraussetzungen sollten bei der zuständigen Behörde geklärt werden.
Kann ich mit WZ 38.11.0 auch gefährliche Abfälle sammeln?
Nein. Die Sammlung gefährlicher Abfälle ist unter dem separaten Code 38.12.0 klassifiziert und unterliegt strengeren rechtlichen Auflagen. Eine Vermischung der Tätigkeiten unter 38.11.0 ist nicht zulässig und kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Häufig gestellte Fragen
Welche Abfallarten fallen unter WZ 38.11.0?
Unter den Code fallen hauptsächlich häusliche Siedlungsabfälle, gemischte Wertstoffe, Bioabfälle, Elektroaltgeräte ohne gefährliche Komponenten, sowie gewerbliche Nichtgefahrstoffabfälle ähnlicher Zusammensetzung. Nicht dazu zählen gefährliche Abfälle, Bauschutt oder klinische Abfälle.
Brauche ich eine Genehmigung für die Sammlung nicht gefährlicher Abfälle?
Ja, in der Regel ist eine erlaubnispflichtige Tätigkeit nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Zusätzlich kann je nach Kommune eine gewerberechtliche Anzeige oder Genehmigung erforderlich sein. Die genauen Voraussetzungen sollten bei der zuständigen Behörde geklärt werden.
Kann ich mit WZ 38.11.0 auch gefährliche Abfälle sammeln?
Nein. Die Sammlung gefährlicher Abfälle ist unter dem separaten Code 38.12.0 klassifiziert und unterliegt strengeren rechtlichen Auflagen. Eine Vermischung der Tätigkeiten unter 38.11.0 ist nicht zulässig und kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.