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Klasse

WZ-Klasse 33.16 – Reparatur und Instandhaltung von zivilen Luft- und Raumfahrzeugen

Der Code 33.16.0 aus der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ) definiert Reparatur- und Instandhaltungsleistungen für zivile Luft- und Raumfahrzeuge.

Diese Klasse umfasst die Unterklasse 33.16.0 (gleiche Beschreibung).

Ebene Klasse
Tiefe 4/5
Untergeordnet 0
Verwandt 8
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 33.16

Vollständige Bezeichnung Reparatur und Instandhaltung von zivilen Luft- und Raumfahrzeugen
Abschnitt C - Verarbeitendes Gewerbe
Abteilung 33 - Reparatur, Instandhaltung und Installation von Maschinen und Ausrüstungen
Gruppe 33.1 - Reparatur und Instandhaltung von Metallerzeugnissen, Maschinen und Ausrüstungen
Klasse 33.16 - Reparatur und Instandhaltung von zivilen Luft- und Raumfahrzeugen
Integrierte Unterklasse 33.16.0
NACE Rev. 2.1 33.16
WZ 2008 Entsprechung 33.16.0
Kundensystematik 330

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Offizielle Hinweise

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.

Zugehörige Codes

Verwandte WZ-Codes

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 33.16.0?

Der Code 33.16.0 aus der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ) definiert Reparatur- und Instandhaltungsleistungen für zivile Luft- und Raumfahrzeuge. Er umfasst Wartung, Reparatur, Überholung und Modifikation von Flugzeugen, Triebwerken, Avioniksystemen und Raumfahrzeugen, schließt aber die Herstellung sowie militärische Instandhaltung aus. Unternehmen in diesem Bereich unterliegen strengen Zertifizierungspflichten und müssen Luftfahrtvorschriften einhalten. Was der Code 33.16.0 genau umfasst

Die Klassifikation erfasst alle Dienstleistungen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit und Funktionalität ziviler Luft- und Raumfahrzeuge. Dazu gehören:

  • Planmäßige Wartungsarbeiten wie A-, B-, C- und D-Checks an Flugzeugen
  • Reparatur von Strukturkomponenten wie Rumpf, Flügeln und Fahrwerk
  • Überholung und Reparatur von Flugzeugtriebwerken und Turbinenteilen
  • Instandhaltung, Kalibrierung und Austausch von Avioniksystemen
  • Modifikationen und Umrüstungen von Kabinen oder Frachträumen
  • Lackierarbeiten und Oberflächenbehandlungen
  • Instandhaltung von Sicherheits- und Rettungssystemen

Reparatur und Wartung ziviler Raumfahrzeuge und Satelliten

Alle Tätigkeiten müssen gemäß den geltenden Luftfahrtvorschriften der EASA oder nationaler Behörden durchgeführt werden. Abgrenzung: Was nicht unter 33.16.0 fällt

Die Klassifikation grenzt sich klar von anderen Bereichen ab. Nicht enthalten sind:

  • Herstellung von Luft- und Raumfahrzeugen (Code 30.3)
  • Militärische Instandhaltung (fällt unter Verteidigung)
  • Allgemeine Metallbearbeitung ohne direkten Bezug zu Luftfahrzeugen
  • Wartung von Flughafeninfrastruktur (Rollfelder, Terminals)
  • Flugbetrieb und Flugdienstleistungen

Herstellung von Ersatzteilen und Komponenten

Diese Abgrenzung ist entscheidend für die korrekte statistische Erfassung und betriebliche Zuordnung.

Typische Anwendungen und betriebliche Praxis

Unternehmen, die unter 33.16.0 klassifiziert sind, arbeiten in hochregulierten Umgebungen. Typische Arbeitsabläufe umfassen:

  • Durchführung von Inspektionen nach vorgegebenen Intervallen
  • Diagnose von Fehlern und Schadensanalyse
  • Austausch von verschlissenen oder beschädigten Komponenten
  • Dokumentation aller Arbeiten gemäß Lufttüchtigkeitsanforderungen

Zusammenarbeit mit Zulassungsbehörden und Herstellern

Die Arbeiten erfolgen oft in speziell zugelassenen Werften oder Hangars mit klimakontrollierten Bedingungen.

Rechtliche und zertifizierungstechnische Anforderungen

Betriebe benötigen für Tätigkeiten nach 33.16.0 spezielle Zulassungen. In Europa ist die EASA Part-145-Zertifizierung Standard. Dazu kommen:

  • Nationale Ergänzungszulassungen je nach Land
  • Herstellerspezifische Schulungen und Freigaben
  • Qualitätssicherungssysteme nach Luftfahrtstandards

Zertifizierung des Personals für bestimmte Tätigkeiten

Ohne diese Zulassungen dürfen keine Arbeiten an Luftfahrzeugen durchgeführt werden.

Häufige Fehler und Missverständnisse bei der Zuordnung

Bei der Klassifizierung unter 33.16.0 kommen regelmäßig Fehler vor:

  • Verwechslung mit Herstellungstätigkeiten bei umfangreichen Modifikationen
  • Falsche Zuordnung von Militärinstandhaltung
  • Einbeziehung von allgemeinen Werkstattdienstleistungen ohne Luftfahrtbezug

Nichterfassung von Avionik- und Softwarewartung

Betriebe sollten ihre Tätigkeiten genau prüfen und bei Unsicherheit statistische Ämter oder Klassifizierungsexperten konsultieren.

Kosten- und Aufwandsfaktoren in der Praxis

Die Instandhaltung von Luft- und Raumfahrzeugen ist kapital- und personalintensiv. Wesentliche Kostenfaktoren sind:

  • Hohe Zertifizierungs- und Compliance-Kosten
  • Teure Ersatzteile und spezielle Werkzeuge
  • Qualifiziertes Fachpersonal mit Luftfahrtzulassungen
  • Versicherungen und Haftungsrisiken

Energieintensive Arbeitsumgebungen (Hangars, Klimatisierung)

Die Wirtschaftlichkeit hängt stark von Auslastung und Spezialisierung ab.

Checkliste zur korrekten Klassifizierung

So stellen Sie sicher, dass Ihr Betrieb korrekt unter 33.16.0 eingeordnet wird:

  • Sind die Tätigkeiten ausschließlich Reparatur und Instandhaltung?

Beziehen sich die Arbeiten auf zivile Luft- oder Raumfahrzeuge?

Liegen die notwendigen Zertifizierungen vor?

Werden Herstellungstätigkeiten ausgeschlossen?

Ist militärische Instandhaltung separat klassifiziert?

Häufig gestellte Fragen

Was fällt nicht unter den Code 33.16.0?

Nicht eingeschlossen sind die Herstellung von Luft- und Raumfahrzeugen, militärische Instandhaltung, allgemeine Metallbearbeitung ohne Bezug zur Luftfahrt sowie die Wartung von Flughafeninfrastruktur wie Rollfeldern oder Terminals.

Welche Tätigkeiten sind typisch für Unternehmen unter 33.16.0?

Typisch sind regelmäßige Wartungen (A-Checks), Reparaturen von Strukturkomponenten, Triebwerksüberholungen, Avionik-Updates, Kabinenmodifikationen, Lackierarbeiten und die Instandhaltung von Sicherheitssystemen gemäß Luftfahrtvorschriften.

Benötigt man spezielle Zulassungen für Arbeiten nach 33.16.0?

Ja, Betriebe benötigen oft EASA-Part-145-Zulassungen oder äquivalente nationale Zertifizierungen. Personen müssen geschult und zertifiziert sein, insbesondere für sicherheitsrelevante Arbeiten.