C Produktion
Klasse

WZ-Klasse 32.20 – Herstellung von Musikinstrumenten

Der WZ-Code 32.20.0 klassifiziert Betriebe, die Musikinstrumente herstellen, reparieren oder restaurieren.

Diese Klasse umfasst die Unterklasse 32.20.0 (gleiche Beschreibung).

Ebene Klasse
Tiefe 4/5
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Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 32.20

Vollständige Bezeichnung Herstellung von Musikinstrumenten
Abschnitt C - Verarbeitendes Gewerbe
Abteilung 32 - Herstellung von sonstigen Waren
Gruppe 32.2 - Herstellung von Musikinstrumenten
Klasse 32.20 - Herstellung von Musikinstrumenten
Integrierte Unterklasse 32.20.0
NACE Rev. 2.1 32.20
WZ 2008 Entsprechung 32.20.0
Kundensystematik 320

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Zugehörige Codes

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 32.20.0?

Der WZ-Code 32.20.0 klassifiziert Betriebe, die Musikinstrumente herstellen, reparieren oder restaurieren. Er gehört zur Abteilung 32 „Herstellung von sonstigen Waren“ im Verarbeitenden Gewerbe. Die Zuordnung ist für Gewerbetreibende, Statistiken und Behörden relevant. Welche Tätigkeiten umfasst Code 32.20.0?

Der Code deckt die gewerbliche Produktion und handwerkliche Bearbeitung von Instrumenten ab. Typische Tätigkeiten sind:

  • Herstellung von Saiteninstrumenten (z.B. Geigen, Gitarren, Harfen)
  • Bau von Tasteninstrumenten (Klaviere, Flügel, Akkordeons)
  • Produktion von Blas- und Schlaginstrumenten (Trompeten, Flöten, Trommeln)
  • Reparatur, Wartung und Restaurierung von Musikinstrumenten

Herstellung von Zubehör mit instrumentenspezifischer Funktion (z.B. Mundstücke, Saiten, Wirbel)

Klare Abgrenzung: Was fällt nicht unter 32.20.0?

Verwechslungen sind mit diesen Codes möglich:

  • Aktivität
  • Zugehöriger WZ-Code
  • Herstellung von Spielzeuginstrumenten
  • 32.40.0
  • Produktion von elektrischen Verstärkern oder Mischpulten
  • 26.40.0
  • Einzelhandel mit Musikinstrumenten
  • 47.59.3
  • Herstellung von elektronischen Keyboards ohne akustische Funktion
  • 26.40.0
  • Hinweise zur Gewerbeanmeldung

Bei der Anmeldung Ihres Betriebs sollten Sie Folgendes beachten:

Qualifikation: Für handwerkliche Instrumentenbauer (z.B. Geigenbauer, Klavierbauer) ist in Deutschland oft der Meisterbrief Pflicht. Prüfen Sie die Anforderungen bei Ihrer Handwerkskammer.

Haupt- und Nebentätigkeiten: Melden Sie alle Tätigkeiten korrekt an. Reparaturen und Verkauf fallen unter unterschiedliche Codes.

Statistikpflicht: Betriebe mit diesem Code müssen regelmäßige Meldungen an das Statistische Bundesamt abgeben.

Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden

Diese Punkte führen häufig zu Problemen:

  • Falsche Zuordnung von Reparaturwerkstätten: Reine Reparaturbetriebe ohne Herstellung nutzen oft fälschlich Code 95.29. Korrekt ist 32.20.0, wenn es sich um Instrumente handelt.

Verkauf ohne Herstellung: Der reine Handel mit Instrumenten gehört nicht hierher, sondern in den Einzelhandel.

Vergessene Nebentätigkeiten: Auch das Stimmen von Klavieren oder der Saitenverkauf muss korrekt kodiert werden.

Checkliste für Ihre Gewerbeanmeldung

Habe ich alle geplanten Tätigkeiten (Herstellung, Reparatur, Verkauf) aufgelistet?

Habe ich die handwerklichen Zulassungsvoraussetzungen (Meisterpflicht?) geprüft?

Habe ich mich von der IHK oder Handwerkskammer beraten lassen?

Habe ich die korrekten WZ-Codes für alle Tätigkeiten ermittelt?

Häufig gestellte Fragen

Was gehört nicht zum WZ-Code 32.20.0?

Nicht dazu gehören die Herstellung von Spielzeuginstrumenten, elektrischen Verstärkern ohne Instrumentencharakter, elektronischer Studiotechnik sowie der Einzelhandel mit Instrumenten. Diese sind eigenen Codes zugeordnet.

Brauche ich einen Meisterbrief für die Herstellung von Musikinstrumenten?

Für bestimmte Instrumentenbauerberufe, wie Geigenbauer oder Klavierbauer, ist in Deutschland der Meisterbrief verpflichtend. Für andere Bereiche, wie den Gitarrenbau, kann je nach Tätigkeit und regionalen Regelungen eine Qualifikation notwendig sein. Informieren Sie sich vor der Anmeldung bei IHK oder Handwerkskammer.