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Klasse

WZ-Klasse 28.23 – Herstellung von Büromaschinen, ohne Datenverarbeitungsgeräte und periphere Geräte

Der WZ-Code 28.23.0 klassifiziert die Herstellung traditioneller Büromaschinen, die keine Datenverarbeitungsgeräte oder Peripheriegeräte im IT-Sinn sind.

Diese Klasse umfasst die Unterklasse 28.23.0 (gleiche Beschreibung).

Ebene Klasse
Tiefe 4/5
Untergeordnet 0
Verwandt 5
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 28.23

Vollständige Bezeichnung Herstellung von Büromaschinen, ohne Datenverarbeitungsgeräte und periphere Geräte
Abschnitt C - Verarbeitendes Gewerbe
Abteilung 28 - Maschinenbau
Gruppe 28.2 - Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen
Klasse 28.23 - Herstellung von Büromaschinen, ohne Datenverarbeitungsgeräte und periphere Geräte
Integrierte Unterklasse 28.23.0
NACE Rev. 2.1 28.23
WZ 2008 Entsprechung 28.23.0
Kundensystematik 280

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Offizielle Hinweise

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.

Zugehörige Codes

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 28.23.0?

Der WZ-Code 28.23.0 klassifiziert die Herstellung traditioneller Büromaschinen, die keine Datenverarbeitungsgeräte oder Peripheriegeräte im IT-Sinn sind. Es handelt sich um mechanische oder elektromechanische Geräte für spezifische Bürofunktionen wie Rechnen, Registrieren, Heften oder Frankieren. Die Abgrenzung zu moderner IT-Hardware ist entscheidend. Was unter Code 28.23.0 fällt: Konkrete Beispiele

Die Klassifikation umfasst die Herstellung folgender Büromaschinen:

  • Addiermaschinen und Rechenmaschinen (mechanisch/elektromechanisch)
  • Buchungsmaschinen
  • Briefmarkenautomaten und Frankiermaschinen
  • Locher, Hefter, Aktenvernichter (elektromechanisch)
  • Mechanische Registerkassen (ohne Computerkomponenten)
  • Adressiermaschinen (nicht computergestützt)

Vervielfältigungsmaschinen wie Spiritus- oder Wachsmatrizen-Drucker

Gemeinsam ist diesen Geräten, dass sie eine spezifische, begrenzte Funktion erfüllen und nicht programmierbar sind. Wichtige Abgrenzungen: Was nicht hierher gehört

Die Abgrenzung zu anderen WZ-Codes ist essenziell. Nicht unter 28.23.0 fallen:

  • Datenverarbeitungsgeräte (Code 26.20): Computer, Server, Tablets
  • Periphere Geräte (Code 26.20): Drucker, Scanner, Monitore
  • Schreibmaschinen (Code 28.23.1)
  • Elektronische Point-of-Sale-Systeme (POS) mit Datenverarbeitung

Computergestützte Frankiersysteme oder Adressdrucker

Moderne Kassensysteme, die über reine Registrierfunktionen hinausgehen und Daten verarbeiten, sind ebenfalls ausgeschlossen.

Typische Fehler bei der Zuordnung

Bei der Anwendung des Codes 28.23.0 werden häufig folgende Fehler gemacht:

  • Moderne elektronische Registerkassen werden fälschlich eingeordnet, obwohl sie oft über Datenverarbeitungsfunktionen verfügen.

Adressiermaschinen mit Computeranbindung oder Software-Steuerung werden irrtümlich hier klassifiziert.

Geräte, die peripher an Computer angeschlossen werden, wie bestimmte spezielle Drucker, werden verwechselt.

Im Zweifel sollte immer geprüft werden, ob das Gerät eigenständige Datenverarbeitung durchführt oder lediglich eine mechanische Funktion ausübt.

Vergleich mit ähnlichen WZ-Codes

  • WZ-Code
  • Bezeichnung
  • Abgrenzung zu 28.23.0
  • 26.20
  • Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten
  • Umfasst Computer und Peripheriegeräte
  • 28.23.1
  • Herstellung von Schreibmaschinen
  • Spezifisch für Schreibmaschinen
  • 28.23.0
  • Herstellung von Büromaschinen (ohne DV)
  • Mechanische/elektromechanische Bürohilfsgeräte
  • Praktische Bedeutung für Unternehmen
  • Für Hersteller ist die korrekte Zuordnung wichtig für:
  • Statistische Meldungen und amtliche Klassifikation
  • Branchenzuordnung in Verzeichnissen

Richtige Einstufung in bestimmten Förderprogrammen

Eine fehlerhafte Einordnung kann zu abweichenden statistischen Daten oder Problemen bei branchenspezifischen Auflagen führen.

Entwicklung und Relevanz des Segments

Das Segment der traditionellen Büromaschinen hat in den letzten Jahrzehnten an Volumen verloren, da viele Funktionen von Computern übernommen wurden. Dennoch gibt es Nischen für spezielle mechanische Geräte, etwa in bestimmten industriellen Umgebungen oder aus Gründen der Datensicherheit.

Checkliste zur korrekten Zuordnung

Handelt es sich um ein mechanisches oder elektromechanisches Gerät?

Führt es eigenständige Datenverarbeitung durch?

Ist es programmierbar oder hat es eine feste Funktion?

Wird es peripheral an einen Computer angeschlossen?

Gehört es zur klassischen Büroausstattung ohne IT-Charakter?

Häufig gestellte Fragen

Was fällt unter WZ-Code 28.23.0?

Zur Herstellung von Büromaschinen ohne Datenverarbeitungsgeräte gemäß Code 28.23.0 zählen mechanische und elektromechanische Geräte wie Addiermaschinen, Rechenmaschinen, Buchungsmaschinen, Briefmarkenautomaten, Locher, Hefter, Registerkassen (ohne POS-Systeme) und Adressiermaschinen.

Was ist vom Code 28.23.0 ausgeschlossen?

Ausgeschlossen sind alle Datenverarbeitungsgeräte wie Computer, Server, Tablets sowie periphere Geräte wie Drucker, Scanner, Monitore. Auch die Herstellung von Schreibmaschinen fällt nicht hierunter, sondern unter Code 28.23.1.

Welche Fehler werden häufig bei der Zuordnung gemacht?

Häufige Fehler sind die fälschliche Einordnung moderner elektronischer Kassensysteme (POS) oder computergestützter Adressier- und Frankiersysteme. Diese gehören nicht hierher, sondern in die Gruppen 26.20 oder 28.23.1.